D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen – Wer hat den Schaden?

Dienstag, Januar 8, 2013 Veröffentlichungen

Aufsatz von Dr. Anja Mayer und Dr. Friedrich Isenbart in Versicherungspraxis 01/2013

Bei Bestehen von Unternehmensverträgen trifft die herrschende bzw. gewinnberechtigte Gesellschaft die Pflicht, einen entstandenen Jahresfehlbetrag des beherrschten oder abhängigen Unternehmens auszugleichen.

Vor diesem Hintergrund wird in D&O-Auseinandersetzungen (sowie anderen Haftpflichtstreitigkeiten) häufig das Bestehen eines ersatzfähigen Schadens des abhängigen Unternehmens bestritten. Aufgrund des Ausgleichsanspruchs werde ein dem abhängigen Unternehmen entstandener Fehlbetrag sowieso ausgeglichen, so dass diesem kein Schaden entstanden sei. Der Aufsatz von Dr. Anja Mayer und Dr. Friedrich Isenbart widerspricht dieser Auffassung.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen