D&O ohne Nachhaftung: Ein fragwürdiger Plan

Dienstag, März 23, 2021 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in der Versicherungspraxis 03/2021 

Endet der D&O-Versicherungsvertrag, so kann der Versicherte regelmäßig noch über einen gewissen Zeitraum einen Versicherungsfall nachmelden. Die sogenannte Nachmeldefrist ist wichtiger Bestandteil der Managerhaftpflichtversicherung.

Aktuell kündigen einzelne Versicherer an, die Nachhaftung auf den Prüfstand zu stellen oder ganz zu streichen. Damit ginge ein wesentlicher Bestandteil der D&O-Versicherung verloren, warnt Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (hier zum Download).

 

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