Dienstag, März 23, 2021
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Fabian Herdter in der Versicherungspraxis 03/2021
Endet der D&O-Versicherungsvertrag, so kann der Versicherte regelmäßig noch über einen gewissen Zeitraum einen Versicherungsfall nachmelden. Die sogenannte Nachmeldefrist ist wichtiger Bestandteil der Managerhaftpflichtversicherung.
Aktuell kündigen einzelne Versicherer an, die Nachhaftung auf den Prüfstand zu stellen oder ganz zu streichen. Damit ginge ein wesentlicher Bestandteil der D&O-Versicherung verloren, warnt Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (hier zum Download).
Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen