Dienstag, November 8, 2011
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Beitrag von Dr. Mark Wilhelm in Die Bank 11/2011
In Insolvenzverfahren reicht die Insolvenzmasse in der Regel nicht aus, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter kann die Masse vergrößern, falls Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Manager bestehen und diese durch eine D&O-Versicherung gedeckt sind. Wenn Ansprüche geltend gemacht werden, gibt es allerdings Verschiedenes zu beachten.
