Donnerstag, Juli 14, 2016
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Beitrag von Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 07/2016
Elementargefahren, wie beispielsweise Hochwasser und Überschwemmungen, können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Dennoch sorgen viele Unternehmen nicht oder nicht ausreichend gegen die Folgen von Naturgewalten vor.
Durch Elementargefahren verursachte Schäden sind grundsätzlich versicherbar. Die Absicherung gegen Elementarschäden ist ein Anfang. Entscheidend ist die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes.
