"Entscheidung hat Auswirkungen auf die D&O-Versicherung"

Mittwoch, April 25, 2012 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm in der Financial Times Deutschland zur Unwirksamkeit eines Anfechtungsverzichts in Versicherungsverträgen.

Tausende Vorstände und Aufsichtsräte laufen Gefahr, ohneVersicherungsschutz dazustehen, wenn ihre Unternehmen, Insolvenzverwalter oder Anleger sie wegen Pflichtverletzungen auf Schadensersatz verklagen. Denn ihre Managerhaftpflichtdeckung oder Directors and Officers Liability (D&O) kann im Ernstfall wertlos sein. Grund ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. September 2011 (Az.:IV ZR 38/09) zur Transportversicherung.

Die Entscheidung gibt Versicherern das Recht, einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung im Nachhinein anzufechten - auch wenn Klauseln in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurden, die eine solche Anfechtung ausdrücklich ausschließen. "Die allgemeinen Ausführungen des BGH sind auf andere Versicherungsverträge übertragbar", sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Mark Wilhelm am Dienstag der FTD. "Die Entscheidung hat unter anderem Auswirkungen auf die
D&O-Versicherung."

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