Donnerstag, März 10, 2016
Veröffentlichungen
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Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 03/2016
Die Leistungspflicht des Versicherers in der Haftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen (Freistellungsanspruch) oder die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen (Abwehranspruch).
In seinem Beitrag legt Dr. Fabian Herdter dar, welche Konsequenzen sich aus dieser gesetzgeberische Aufteilung des Deckungsanspruchs im Hinblick auf Fälligkeit und Verjährung des gesamten Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung ergeben.
