Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer

Donnerstag, März 10, 2016 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 03/2016 

Die Leistungspflicht des Versicherers in der Haftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen (Freistellungsanspruch) oder die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen (Abwehranspruch).

In seinem Beitrag legt Dr. Fabian Herdter dar, welche Konsequenzen sich aus dieser gesetzgeberische Aufteilung des Deckungsanspruchs im Hinblick auf Fälligkeit und Verjährung des gesamten Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung ergeben.

 

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