Führungsklausel bei Mitversicherung und Layer-Deckungen

Montag, Oktober 8, 2012 Veröffentlichungen

Aufsatz von Dr. Fabian Herder in Versicherungspraxis 10/2012

Die Deckung großer Risiken erfolgt in der Praxis vielfach durch eine Mehrheit von Versicherern. Im Industrieversicherungsbereich vereinbaren die Vertragsparteien meist Deckungen durch offene Mitversicherungen, durch so genannte Layer-Deckungen oder durch eine Kombination dieser beiden Formen.

Unternehmen als Versicherungsnehmer möchten in all diesen Konstellationen vermeiden, sich mit den beteiligten Versicherern einzeln auseinandersetzen zu müssen (z.B. bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten und Obliegenheit oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen).

Klarheit über den zuständigen Versicherer als Ansprechpartner des Versicherungsnehmers schafft die so genannte Führungsklausel. Bei der vertraglichen Regelung ist einiges zu beachten, wie der vorliegende Beitrag von Dr. Fabian Herdter zeigt.

 

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