Mittwoch, März 11, 2020
Veröffentlichungen
Beitrag von Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 03/2020
Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist regelmäßiger Bestandteil von Sachversicherungsverträgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, drohen versicherungsrechtliche Sanktionen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers.
Eine häufige und für Versicherungsnehmer besonders gefährliche Variante der vertraglichen Gestaltung dieser Obliegenheit hat das Oberlandesgericht Schleswig mit einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung für unwirksam erklärt.
Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen