Gericht kippt Generalklausel zu Sicherheitsvorschriften

Mittwoch, März 11, 2020 Veröffentlichungen

Beitrag von Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 03/2020  

Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist regelmäßiger Bestandteil von Sachversicherungsverträgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, drohen versicherungsrechtliche Sanktionen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers. 

Eine häufige und für Versicherungsnehmer besonders gefährliche Variante der vertraglichen Gestaltung dieser Obliegenheit hat das Oberlandesgericht Schleswig mit einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung  für unwirksam erklärt.

 

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