GKV darf keine Extra-Leis­tungen als Wahl­tarif anbieten

Donnerstag, August 1, 2019 Veröffentlichungen

Gastbeitrag von Lars Winkler für Legal Tribune Online  

Mit Urteil vom 30. Juli 2019 entschied das Bundessozialgericht, dass gesetzliche Krankenversicherer ihren Versicherten nicht unbegrenzt Wahltarife für zusätzliche Leistungen anbieten dürfen. Die weitreichenden Konsequenzen des Urteils erläutert Lars Winkler in seinem Beitrag auf www.lto.de 

 

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