Donnerstag, August 1, 2019
Veröffentlichungen
Gastbeitrag von Lars Winkler für Legal Tribune Online
Mit Urteil vom 30. Juli 2019 entschied das Bundessozialgericht, dass gesetzliche Krankenversicherer ihren Versicherten nicht unbegrenzt Wahltarife für zusätzliche Leistungen anbieten dürfen. Die weitreichenden Konsequenzen des Urteils erläutert Lars Winkler in seinem Beitrag auf www.lto.de
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