Donnerstag, April 7, 2011
Veröffentlichungen
Beitrag von Christian Becker in Versicherungspraxis 4/2011
Die Kommunikation eines Versicherungsnehmers mit dem Haftpflichtversicherer nach einem Schadenfall ist komplex und kann folgenreich sein. Insbesondere die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu umfassender Information über den Schadenfall geht häufig mit unverhältnismäßigem personellen und zeitlichen Aufwand einher.
Der Beitrag von Christian Becker stellt sowohl die Bedeutung aber auch die Grenzen der im Versicherungsvertrag festgelegten Aufklärungsobliegenheiten dar.
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