"Häufig kommt es zu strategischen und taktischen Fehlern bei der Geltendmachung"

Donnerstag, Juni 28, 2018 Presseberichte

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem INDat Report 04/2018 zur Geltendmachung von D&O-Versicherungsansprüchen durch Insolvenzverwalter. 

"RA Dr. Mark Wilhelm [...] stellt nüchtern fest: Der Markt erwarte grundsächlich, dass eine Deckung auch im Fall der Insolvenz besteht. Andernfalls wären Manager für sanierungsbedürftige oder krisengeschüttelte Unternehmen kaum noch zu bekommen. 'Moderne Versicherungsbedingungen machen heutzutage nur noch wenige Einschränkungen für den Insolvenzfall. Demnach sind Gegenmaßnahmen der Versicherer in erster Linie eine Frage des Pricings, also der Höhe der Versicherungsprämie. Ist die Prämie auskömmlich kalkuliert, ist auch die Regulierung für die versicherten Fälle bezahlbar.'

Dennoch bestehe ein weicher Versicherungsmarkt und die Prämien seien weiterhin günstig. 'Auch deshalb regulieren Versicherer Fälle des Insolvenzverwalters eher streitig und lassen sich auch verklagen. Letztlich ist selbst das Unternehmen als Kunde nur noch von nachrangiger Bedeutung, da eine langfristige Geschäftsbeziehung offenkundig nur in Ausnahmefällen zu erwarten ist.'

Ein nicht zu unterschätzender Ansatz der Versicherer ist es, Ausschlüsse des Versicherungsschutzes nachzuweisen, der bei vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlicher Pflichtverletzung zum Tragen kommt. Rechtlich ist der Haftungsanspruch gerade dann gegeben, auch wenn der Manager wissentlich gegen seine Pflichten verstoßen hat. Dann fällt jedoch die Deckung der D&O-Police aus. Problematisch werde die Situation deshalb, führt Wilhelm aus: 'Der D&OVersicherer ist verpflichtet, die Abwehr zu leisten und im Fall begründeter Ansprüche den Manager freizustellen. Dabei hat der Versicherer ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Manager und dem Unternehmen. Regelmäßig tritt der Effekt auf, dass der Versicherer die Abwehr organisiert und viele Informationen erhält. Dabei können auch Informationen zutage treten, die eine wissentliche Pflichtverletzung dokumentieren könnten.' [...]

Ein frühzeitiges Klageverhalten seitens der Verwalter lässt sich wiederum damit erklären, dass ein sog. Windhundrennen um die Deckungssumme stattfindet, wenn z. B. auch Anleihevertreter oder Sozialversicherungsträger Schadenersatzansprüche geltend machen. 'Häufig kommt es zu strategischen und taktischen Fehlern bei der Geltendmachung', sagt Wilhelm. 'Beispielsweise ist es wenig ratsam, alle betroffenen Manager gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Hier kann es in den großen Fällen dazu kommen, dass ein Wettrennen um die Deckung entsteht. Eine Problematik, die bisher nicht gelöst ist.' Zudem verbrauchten die Abwehrkosten in den Fällen einer umfassenden Inanspruchnahme aller Manager möglicherweise die Deckungssumme. 'Ebenfalls ein Problem, was nicht abschließend entschieden ist.' Grundsätzlich sei das Rennen um die Deckung eröffnet, sobald zu erwarten ist, dass die Deckung nicht ausreicht. Dabei sei unerheblich, wer welche Ansprüche gegen den Manager geltend macht. 'Entscheidend dürfte sein, welcher Manager seine Ansprüche zuerst gemeldet hat. First come, first serve.'"

Der vollständige Artikel erschien am 27. Juni 2018 in der Ausgabe 04/2018 des INDat Reports, S. 11-24.

 

INDat Report