Dienstag, Mai 26, 2015
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Assets & Liabilities 1/2015
Beitrag von Dr. Friedrich Isenbart in Assets & Liabilities 1/2015
Mit der Verordnung (EU) Nummer 462/2013 zur Änderung der VO 1060/2009 über Ratingagenturen schaffte die Europäische Union erstmalig eine Haftungsgrundlage für Ratingagenturen. Anleger und Emittenten können seitdem Ratingagenturen für Fehler bei der Erstellung von Ratings auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Die rechtlichen und faktischen Hürden für eine erfolgreiche Inanspruchnahme sind jedoch hoch, wie Dr. Friedrich Isenbart in seinem Beitrag zeigt.
