Mittwoch, August 22, 2018
Veröffentlichungen
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Beitrag von Dr. Fabian Herdter und Dr. Friedrich Isenbart in Versicherungspraxis 08/2018
Haftungsbeschränkungen oder -freistellungen sind ein gängiges Mittel, um der persönlichen Inanspruchnahme von Organmitgliedern auf Schadensersatz vorzubeugen. Nicht in jedem Fall ist eine Haftungsbegrenzung aber wirksam möglich. Zudem gilt es die möglichen Konsequenzen für den D&O-Versicherungsschutz zu beachten.
