„Kardinalpflichtverletzung“ des Vorstands – Einfallstor für die Deckungsablehnung in der D&O-Versicherung?

Dienstag, Juli 7, 2020 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 06/20  

In der D&O-Versicherung ist der Ausschluss von Haftpflichtansprüchen, die auf einer vermeintlich wissentlichen Pflichtverletzung des Vorstands (beziehungsweise Geschäftsführers) beruhen, das schärfste Schwert des Versicherers zur Ablehnung seiner Deckung. 

Welche Rolle der Begriff der Kardinalpflicht dabei spielt, erläutert Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier als PDF zu öffnen).

 

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