Beitrag von Dr. Fabian Herdter und Lars Winkler im BetriebsBerater 35/2016
Eine Vertrauensschadenversicherung soll Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten oder strafbaren Handlungen, die von Mitarbeitern des eigenen Unternehmens (Vertrauensperson) oder ggf. auch durch Dritte begangen werden, schützen.
Allerdings erweist sich dieser eingekaufte Versicherungsschutz in der Praxis häufig als wertlos, da die Versicherer zunehmend dazu übergehen, sich auf eine Verletzung der vertraglichen Schadenverhütungsobliegenheiten und die grob fahrlässige Mitherbeiführung des Versicherungsfalls durch das betroffene Unternehmen zu berufen.
Dr. Fabian Herdter und Lars Winkler legen in ihrem Beitrag die zweifelhafte Regulierungspraxis der Versicherer dar.
