Montag, Januar 9, 2012
Veröffentlichungen
Aufsatz von Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 1/2012
Mit Urteil vom 21. September 2011 erklärte der Bundesgerichtshof den regelmäßig vereinbarten Anfechtungsverzicht in Versicherungsverträgen für unwirksam. Die Anfechtung ist somit trotz anderslautender Vereinbarungen möglich. Das hat auch in der D&O-Versicherung weit reichende Konsequenzen, wie der Beitrag von Dr. Anja Mayer aufzeigt.
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