Kein wirksamer Ausschluss des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung in der D&O-Versicherung?

Montag, Januar 9, 2012 Veröffentlichungen

Aufsatz von Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 1/2012

Mit Urteil vom 21. September 2011 erklärte der Bundesgerichtshof den regelmäßig vereinbarten Anfechtungsverzicht in Versicherungsverträgen für unwirksam. Die Anfechtung ist somit trotz anderslautender Vereinbarungen möglich. Das hat auch in der D&O-Versicherung weit reichende Konsequenzen, wie der Beitrag von Dr. Anja Mayer aufzeigt.

 

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