Donnerstag, Juli 25, 2013
Veröffentlichungen
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Praxis Steuerstrafrecht 08/2013, S. 203-208
Beitrag von Bernd Guntermann und Lisa Brasseler in Praxis Steuerstrafrecht 08/2013
Ziel der Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Straffreiheit erreicht der Steuersünder allerdings nur, wenn er die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist entrichtet hat. Probleme entstehen, wenn Ungewissheit über die Höhe der hinterzogenen Steuern besteht.
Wie der Beitrag von Bernd Guntermann und Lisa Brasseler zeigt, müssen steuerliche Berater hierfür verschiedene Fragen klären, unter anderem: Welchen wirtschaftlichen Vorteil hat der Täter durch seine Tat tatsächlich erlangt? Welcher Betrag ist nachzuzahlen?
