Keine Straffreiheit ohne Nachzahlung – was „kostet“ die Selbstanzeige?

Donnerstag, Juli 25, 2013 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann und Lisa Brasseler in Praxis Steuerstrafrecht 08/2013

Ziel der Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Straffreiheit erreicht der Steuersünder allerdings nur, wenn er die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist entrichtet hat. Probleme entstehen, wenn Ungewissheit über die Höhe der hinterzogenen Steuern besteht.

Wie der Beitrag von Bernd Guntermann und Lisa Brasseler zeigt, müssen steuerliche Berater hierfür verschiedene Fragen klären, unter anderem: Welchen wirtschaftlichen Vorteil hat der Täter durch seine Tat tatsächlich erlangt? Welcher Betrag ist nachzuzahlen?

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Praxis Steuerstrafrecht 08/2013, S. 203-208