Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung

Freitag, März 13, 2015 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 03/2015 

In der D&O-Versicherung kommt es nach Anzeige des Versicherungsfalls durch Inanspruchnahme der versicherten Person (claims made) immer wieder zu Diskussionen mit dem Versicherer, ob und gegebenenfalls was der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person von einer Pflichtverletzung wusste, die zeitlich vor dem Abschluss des D&O-Versicherungsvertrages (oder der Erneuerung des Vertrages, des sogenannten „Renewal“) lag.

Fraglich ist dabei, ob ein Kennenmüssen des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person von einer vorvertraglichen Pflichtverletzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers genügt, auch wenn sich der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person keine Gedanken über das mögliche Vorliegen einer Pflichtverletzung machten.

 

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