Krankenkassen in der Rolle des Korruptionsbekämpfers

Freitag, Oktober 9, 2015 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann auf krankenkassen-direkt.de 

Noch 2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Ärzte für die Annahme von Zahlungen durch Pharmaunternehmen nicht strafrechtlich belangt werden können. Mit dem im Juli 2015 von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll sich dies zukünftig ändern.

Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung korrupter Praktiken zwischen Ärzten und Arzneimittelherstellern sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Sozialversicherungsträger spielen.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen krenkenkassen-direkt.de krankenkassen-direkt.de, 9. Oktober 2015