LG München: Compliance ist Aufgabe des Gesamtvorstandes

Dienstag, April 15, 2014 Veröffentlichungen

Aktuelle Mandanteninformation von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Anja Mayer

Vor kurzem verurteilte das Landgericht München ein ehemaliges Vorstandsmitglied wegen mangelhafter Errichtung der Compliance und unzureichender Überwachung zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe (LG München I, Entscheidung vom 10. Dezember 2013, Az. 5 HK O 1387/10, „Siemens“-Fall).

Dr. Mark Wilhelm und Dr. Anja Mayer stellen die Hintergründe und Konsequenzen der Entscheidung dar.

 

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