Mittwoch, Juli 10, 2019
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Mark Wilhelm in Versicherungspraxis 07/2019
Im Fall der Insolvenz einer Gesellschaft kommt die D&O-Versicherung nicht für den Ersatz von Zahlungen auf, die nach Insolvenzreife der Gesellschaft vom versicherten Geschäftsführer getätigt wurden. Das entschied jüngst das OLG Düsseldorf.
Wie Dr. Mark Wilhelm in seinem Beitrag erläutert, kann das Urteil im Zusammenspiel mit einer aktuellen BGH-Entscheidung auch Konsequenzen für Geschäftsführer im Eigenverwaltungsverfahren haben.
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