Montag, März 5, 2012
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Aufsatz von Dr. Friedrich Isenbart in Die Bank 3/2012
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz intensiviert die BaFin die Kontrolle des Personals von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. In den Fokus geraten mit der Neuregelung insbesondere die Sachkunde und die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter in Compliance und Beratung. Auf die Unternehmen kommen weitreichende Anzeigepflichten zu.
