Neuwertspitze: Vorsicht vor nicht rechtzeitiger Wiederherstellung

Mittwoch, August 11, 2021 Veröffentlichungen

Beitrag von Malte Krohn in der Versicherungspraxis 07-08/2021  

In der Gebäudeversicherung richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung im Schadenfall grundsätzlich danach, ob der Versicherer den Ersatz nur des Zeitwerts oder auch den Ersatz des Neuwerts vertraglich zugesichert hat. Der Versicherer ersetzt den Neuwert regelmäßig nur dann, wenn der Versicherungsnehmer das zerstörte Gebäude fristgerecht auch tatsächlich wiedererrichtet bzw. die Wiedererrichtung sicherstellt. 

Warum die Frist zur Wiederherstellung für den Versicherungsnehmer zum Problem werden kann, erläutert Malte Krohn in seinem Beitrag für die Versicherungspraxis (untenstehend sowie hier zum Download).

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen