Mittwoch, August 11, 2021
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Beitrag von Malte Krohn in der Versicherungspraxis 07-08/2021
In der Gebäudeversicherung richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung im Schadenfall grundsätzlich danach, ob der Versicherer den Ersatz nur des Zeitwerts oder auch den Ersatz des Neuwerts vertraglich zugesichert hat. Der Versicherer ersetzt den Neuwert regelmäßig nur dann, wenn der Versicherungsnehmer das zerstörte Gebäude fristgerecht auch tatsächlich wiedererrichtet bzw. die Wiedererrichtung sicherstellt.
Warum die Frist zur Wiederherstellung für den Versicherungsnehmer zum Problem werden kann, erläutert Malte Krohn in seinem Beitrag für die Versicherungspraxis (untenstehend sowie hier zum Download).
