Montag, August 7, 2017
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Beitrag von Christian Becker in Versicherungspraxis 08/2017
Der Versicherungsvertrag für fremde Rechnung bezieht außer dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zusätzlich noch mindestens eine weitere natürliche oder juristische Person, den Versicherten, in den Versicherungsvertrag ein.
Die Rechte und Pflichten, die aus dem Fremdversicherungsvertrag entstehen, sind den Beteiligten oftmals nicht im Detail bekannt, wie Christian Becker in seinem Beitrag erläutert.
