Dienstag, März 19, 2019
Veröffentlichungen
Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen
Beitrag von Dr. Fabian Herdter und Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 03/2019
Serienschadenklauseln fassen mehrere gleichartige Versicherungsfälle zu einem Versicherungsfall zusammen. Der Eintritt des "Serienschaden"-Versicherungsfalls wird dabei auf den Zeitpunkt des Eintritts des ersten Versicherungsfalls fingiert.
Trotz dieser Fiktion können Versicherungsnehmer nicht zeitlich unbegrenzt Versicherungsfälle rückwirkend bei Ihrem Versicherer geltend machen, entschied nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die fragwürdige Entscheidung kommentieren Dr. Fabian Herdter und Cäsar Czeremuga in ihrem Beitrag.
