Sinn und Unsinn von Prozessführung und Streitbeitritt durch den D&O-Versicherer

Donnerstag, März 13, 2014 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in Versicherungspraxis 03/2014

Die rechtliche Situation der versicherten Person in der D&O-Versicherung ist eine schwächere als die eines Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung. Dem D&O-Versicherer stehen vertraglich vereinbarte Eingriffs- und Interventionsmöglichkeiten zur Verfügung.

So kann der Versicherer außergerichtlich nach eigenem Ermessen Regulierungsentscheidungen treffen und im Falle eines Haftpflichtrechtsstreits den Prozess weitgehend nach seinen eigenen Vorstellungen führen. Darüber hinaus interveniert der D&O-Versicherer häufig im Haftpflichtprozess, indem er dem Streit auf Seiten des Managers beitritt.

Der Beitrag von Dr. Fabian Herdter befasst sich mit dem Umfang von Regulierungs- und Prozessführungsklauseln in der D&O-Versicherung.

 

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