Dienstag, August 2, 2016
Veröffentlichungen
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Praxis Steuerstrafrecht (PStR)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2016, S. 226-229
Beitrag von Bernd Guntermann in Praxis Steuerstrafrecht 08/2016
Die steuerlichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens können regelmäßig nicht auf einen Versicherer abgewälzt werden. Gilt dies auch für die im Straf- und Besteuerungsverfahren entstehenden Verfahrenskosten?
Bernd Guntermann stellt die möglichen Deckungsansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer für das Straf- und Besteuerungsverfahren sowie die Selbstanzeige dar.
