Steuerstrafverfahren: Wer zahlt die Zeche?

Dienstag, August 2, 2016 Veröffentlichungen

Beitrag von Bernd Guntermann in Praxis Steuerstrafrecht 08/2016 

Die steuerlichen Folgen eines Steuerstrafverfahrens können regelmäßig nicht auf einen Versicherer abgewälzt werden. Gilt dies auch für die im Straf- und Besteuerungsverfahren entstehenden Verfahrenskosten?

Bernd Guntermann stellt die möglichen Deckungsansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer für das Straf- und Besteuerungsverfahren sowie die Selbstanzeige dar.

 

PDF icon Vollständigen Beitrag als PDF anzeigen Praxis Steuerstrafrecht (PStR) Praxis Steuerstrafrecht 08/2016, S. 226-229