Freitag, Oktober 16, 2020
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Beitrag von Magdalena Möhlenkamp in der Versicherungspraxis 10/2020
Das Verbandssanktionengesetz verschärft die Verfolgung von struktureller Wirtschaftskriminalität in den Unternehmen. Künftig werden deutlich höhere Sanktionen möglich, als bisher nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Sowohl staatsanwaltschaftliche Ermittlungen als auch interne Untersuchungen werden zunehmen.
Entscheidungsträger, die für Compliance-Missstände persönlich haften, geraten damit weiter unter Druck, wie Magdalena Möhlenkamp in ihrem Beitrag (hier zum Download) erläutert.
