Mittwoch, Februar 6, 2013
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Aufsatz von Dr. Mark Wilhelm und Christian Becker in Versicherungspraxis 02/2013
Bei Schadenersatzforderungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Pflichten übersteigen häufig sowohl die erhobenen Forderungen als auch die Abwehrkosten das Vermögen der Manager um ein Vielfaches.
D&O-Versicherer versuchen ihre Leistungspflicht in Organhaftungsfällen u.a. durch Anrechnungsklauseln zu begrenzen. Durch Anrechnungsklauseln rechnet der Versicherer die Abwehrkosten auf die vereinbarte Versicherungssumme an.
Ob die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Anrechnung der Abwehrkosten auf die Versicherungssumme wirksam ist, diskutiert der Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Christian Becker.
