Mittwoch, September 7, 2016
Veröffentlichungen
Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 09/2016
Nimmt ein Unternehmen mehrere versicherte Personen als Gesamtschuldner in Anspruch, erheben D&O-Versicherer in der Schadenregulierung immer häufiger den Einwand einer nicht ausreichenden Versicherungssumme und verweigern gegenüber den versicherten Personen die vollständige Leistung unter dem Versicherungsvertrag.
Christian Drave erörtert in seinem Beitrag mögliche rechtliche Grundlagen und Folgen einer solchen (partiellen) Leistungsverweigerung.
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