Freitag, Dezember 7, 2018
Veröffentlichungen
Beitrag von Dr. Mark Wilhelm im Euroforum Newsletter Haftpflicht 2019
Zwei aktuelle Urteile geben versicherten Entscheidungsträgern Anlass zur Beunruhigung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Geschäftsführer, die eine insolvente Gesellschaft in Eigenverwaltung fortführen, für Pflichtverletzungen und Masseverbindlichkeiten wie Insolvenzverwalter haften.
Gleichzeitig versagt das Oberlandesgericht Düsseldorf Managern den D&O-Versicherungsschutz, wenn sie nach Insolvenzreife des Unternehmens noch Zahlungen vornehmen. Das Zusammenspiel der Urteile ist problematisch, wie Dr. Mark Wilhelm in seinem Beitrag aufzeigt.
Der vollständige Beitrag ist online abrufbar unter https://www.euroforum.de/haftpflicht/urteile-do-schutz-insolvenz/