Vermeintlich vorhersehbare Schäden und die Repräsentantenklausel

Montag, Juni 3, 2019 Veröffentlichungen

Beitrag von Cäsar Czeremuga in der Versicherungspraxis 06/2019  

Im Schadenfall wenden Versicherer gelegentlich ein, der Schaden sei vorhersehbar gewesen und der Versicherer deshalb nicht zu Leistung verpflichtet. Entscheidend für die Vorhersehbarkeit des Schadens ist jedoch, wer als Repräsentant des Versicherungsnehmers agierte und den Schaden tatsächlich vorhersehen konnte.

Die Repräsentantenklausel kann hier Klarheit schaffen, birgt jedoch auch Fallstricke, wie Cäsar Czeremuga in seinem Beitrag erläutert.

 

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