Verschärfte Haftung für Ratingagenturen

Freitag, September 27, 2013 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Anja Mayer und Dr. Friedrich Isenbart in Die Bank 10/2013

Der Druck auf Ratingagenturen wächst: Die 2009 eingeführte Ratingagenturenverordnung verschärfte die EU mit Wirkung zum 20. Juni 2013 noch einmal. Nach der Neuregelung haften Ratingagenturen gegenüber Anlegern und Emittenten, wenn sie beim Rating von Finanzprodukten gegen Vorschriften verstoßen haben.

Ob beispielsweise institutionelle Anleger tatsächlich auf Schadensersatz für Fehlinvestments hoffen können, ist allerdings fraglich, wie der Beitrag von Dr. Anja Mayer und Dr. Friedrich Isenbart zeigt.

 

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