Montag, September 4, 2017
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Beitrag von Cäsar Czeremuga in Versicherungspraxis 09/2017
Fehlerhafte Produkte verursachen häufig existenzbedrohende Schäden für produzierende Unternehmen. Hersteller versuchen sich deshalb durch Produkthaftpflichtversicherungen abzusichern. Kommt es zum Schadenfall, verweigern Versicherer immer häufiger die Deckung über den Ausschlusstatbestand der nicht ausreichenden Erprobung (sog. „Erprobungsklausel“).
Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga erläutert in seinem Beitrag ausgewählte Verteidigungsstrategien für versicherte Unternehmen gegen den Einwand der mangelnden Erprobung.
