Donnerstag, Januar 7, 2021
Veröffentlichungen
Kolumne von Dr. Fabian Herdter für den Versicherungsmonitor
Mit einem Federstreich hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst die gesamte bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Versicherungsschutz im Hinblick auf die Organhaftung in der Insolvenz kassiert. Bemerkenswert ist die Entscheidung vor allem, weil sie uns Juristen wieder einmal aufzeigt, worauf es bei Auseinandersetzungen über Versicherungsansprüche eigentlich ankommt: auf die Perspektive und Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers beziehungsweise Versicherten, nicht auf spitzfindige dogmatische Diskussionen.
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Herbert Frommes Versicherungsmonitor