Sonntag, Oktober 12, 2014
Veröffentlichungen
Beitrag von Christian Drave in Versicherungspraxis 10/2014
Versicherungsverträge decken häufig nicht nur Eigenrisiken des Versicherungsnehmers, sondern erfassen auch Risiken mitversicherter Dritter. Die Regulierungspraxis zeigt: Im Schadenfall versuchen Versicherer immer wieder, sich gegenüber dem Versicherungsnehmer auf vermeintlich deckungsschädliche Kenntnisse oder Verhaltensweisen von (Mit-)Versicherten zu berufen.
Tatsächlich schaden dem Versicherungsnehmer Kenntnis oder Verhalten eines Mitversicherten nur unter engen Voraussetzungen, wie der Beitrag von Christian Drave zeigt.
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