Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Montag, Mai 6, 2013 Veröffentlichungen

Aufsatz von Dr. Mark Wilhelm und Dr. Anja Mayer in Versicherungspraxis 05/2013

Bei internationalen Konzernversicherungsverträgen schließen Unternehmen für sich und für ihre nationalen und internationalen Tochtergesellschaften mit einem Versicherer einen einheitlichen Versicherungsvertrag.

Regelmäßig enthält ein derartiger Versicherungsvertrag neben einer Rechtswahlklausel eine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung. Kommt es nach einem Schadenfall bei einer ausländischen Tochtergesellschaft zum Deckungsstreit mit dem Versicherer, ist fraglich, ob auch die Tochtergesellschaft (als Versicherte) an die getroffene Gerichtsstandsvereinbarung gebunden ist.

 

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