Wir sind der Ansprechpartner für Unternehmen und Entscheidungsträger in komplexen Fragen – hochspezialisiert, international vernetzt und lösungsorientiert.
Über uns
Unsere Sozietät ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.
Lösungen für kritische Situationen
Wir beraten nationale und internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, Investoren, Gesellschafter und Entscheidungsträger in kritischen Situationen – von der drohenden Inanspruchnahme über den Großschadenfall oder einen unerwarteten Gewinneinbruch bis hin zur Aufdeckung eines schwerwiegenden Rechtsverstoßes im Unternehmen.
Wir analysieren die jeweilige Situation und stellen ein Spezialistenteam zusammen. Als 2006 auf Versicherungsrecht spezialisierte Boutique gestartet, vereinen wir heute unter unserem Dach Expertise aus den Bereichen:
- Schaden und Haftung
- Konfliktlösung
- Restrukturierung und Finanzierung
- Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
In zeitkritischen Mandaten arbeiten wir mit unserem eigenen Krisenmanagement-Tool CasePilot, der Online-Plattform zur Koordination und Kommunikation in Unternehmenskrisen.
Juristische Präzision und wirtschaftliches Verständnis
Unsere Rechtsanwälte hinterfragen die üblichen juristischen Standpunkte und gehen gedanklich neue, auch kontroverse Wege. Wir verbinden individuelle juristische Spezialisierung mit betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how.
So finden wir pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Herausforderungen unserer Mandanten.
Einen Überblick über unsere Kanzlei und die Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte finden Sie hier zum Download.
Referenzen
Andere über uns:
Wettbewerber bescheinigen der Kanzlei, „sehr gut aufgestellt“ sowie „klar positioniert und gut“ zu sein.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
„Das gesamte Team ist außergewöhnlich gut aufeinander eingespielt und vermittelt Kompetenz und Leistungsbereitschaft."
The Legal 500 Deutschland
„The firm is always excellent, precise and very flexible,” enthuses a client. Another client highlights the team's „extraordinary skills in solving complex cases”.
Chambers Europe Guide
Empfohlen unter anderem in
- JUVE Handbuch
- The Legal 500
- Chambers Europe
- Kanzleimonitor des Bundesverbands der Unternehmensjuristen
- Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte“
- WirtschaftsWoche (Top-Kanzleien Deutschlands)
- FOCUS (Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien)
International
Unsere Rechtsanwälte beraten grenzüberschreitend. Internationale Mandanten unterstützen wir beispielsweise in Haftungs- oder Versicherungsfällen, die deutschem Recht unterliegen, oder in Transaktionen mit deutschem Bezug. Wir beraten unter anderem auf Deutsch, Englisch, Russisch und Französisch.
Kooperationen weltweit
Unsere Sozietät arbeitet in internationalen Projekten mit den vom Mandanten gewählten Kanzleien vor Ort. Wir haben zudem Netzwerkpartner mit insgesamt mehr als 200 Rechtsanwälten unter anderem in Chicago, New York, London, Paris, Rom und Brüssel zur Lösung grenzüberschreitender Rechtsfragen und Konflikte.
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei
- Verfahren vor Gerichten in den USA, UK und Kontinentaleuropa,
- grenzüberschreitenden Haftungs- und Deckungsauseinandersetzungen,
- der Optimierung internationaler Versicherungsprogramme,
- Fragen des jeweiligen nationalen Gesellschafts-, Aufsichts- oder Kapitalmarktrechts,
- rückversicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Gerne beraten wir Sie zur Auswahl der für Ihre Herausforderungen geeigneten Rechtsanwälte im Ausland und koordinieren das Mandat aus Deutschland.
Standorte
In Deutschland sind wir an zwei Standorten vertreten:
Büro Düsseldorf (Hauptsitz):
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 . 68 77 46-0
Fax: +49 (0) 211 . 68 77 46-20
Büro Berlin:
Fasanenstraße 65
10719 Berlin
Tel: +49 (0) 30 . 81 72 732-0
Fax: +49 (0) 30 . 81 72 732-20
Unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter bringen ihre individuelle Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung in einem persönlichkeitsstarken Team zusammen.
Anwälte und Berater

Dr. Mark Wilhelm, LL.M.

Lars Winkler

Felix Schaefer

Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

Dr. Friedrich Isenbart

Magdalena Möhlenkamp

Tobias Wessel

Petra Ruf

Dr. David Ulrich, LL.M.

Alicia Verdugo Morales

Valerie Steinwachs

Dr. Andreas Shell

Raimund Mallmann

Jem Schyma

Johannes Laiblin

Michael Rausch

Dr. Jürgen Wolters

Th. Christian Jurascheck

Dr. Bernd Guntermann

Christoph Manke
Dr. Mark Wilhelm, LL.M.

Dr. Mark Wilhelm
Rechtsanwalt
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
mark.wilhelm@wilhelm-rae.de
Dr. Mark Wilhelm ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung. Er berät national und international tätige Unternehmen und Konzerne, Rückversicherer und Sozialversicherungsträger zu Haftungs- und Deckungsfragen. Den Managern der Unternehmen steht er mit seinem juristischen Rat wie auch mit strategischen und taktischen Überlegungen zur Seite.
Schwerpunkte seiner Beratung legt Dr. Mark Wilhelm auf Haftung, Deckung und Gestaltung.
Haftung
- Strategische und taktische Beratung bei substantiellen Managemententscheidungen
- Vorbeugung und Absicherung gegen Haftungsfallen für Unternehmen und ihre Manager
- Verteidigung und Inanspruchnahmen von Managern
- Koordination von komplexen, multikausalen Haftungsfällen
Deckung
- Deckungsauseinandersetzungen der Industrieversicherung
- Fragen der D&O-Versicherung
- Supervision / coverage counsel internationaler Auseinandersetzungen für Rückversicherer
- Run off von Versicherungsbeständen
Gestaltung / Entwicklung
- Entwicklung von Versicherungsprodukten für Spezialrisiken
- Gestaltung von Versicherungsverträgen
- Gruppenversicherungsverträge
- Finanzrückversicherung, ART, alternative Finanzierungen
Dr. Mark Wilhelm war mehrere Jahre bei einer internationalen Sozietät tätig. Im Frühjahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Lars Winkler die Sozietät Wilhelm. Im Rahmen eines Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht erlangte er den "Master of Insurance Law - LL.M.". Er ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Dr. Mark Wilhelm ist als Berater im Bereich des "Verhandelns" tätig. Er hält Seminare und Vorträge zu diesem Thema und veröffentlichte das Buch "Verhandeln im Schadenfall".
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/10 bis heute)
„Hochqualifiziert und erfahren“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)
„Für seine ‘umfassenden Rechtskenntnisse, schnelle Auffassungsgabe und Praxisbezogenheit’ empfohlen" (Legal 500 Deutschland 2016)
„Known for his experience in D&O and coverage matters. Sources commend his negotiating ability." (Chambers Europe 2016)
Leading Lawyer in Insurance and Reinsurance Germany (Expert Guides 2015)
Die Authentizität des Beraters ist das Fundament für seine Qualität.
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Versicherung für Prokuristen: Haftung folgt Deckung? (PDF) Abwehrkosten – Anrechnung auf die Versicherungssumme? (PDF) Aktuelle Entwicklungen in der D&O-Versicherung (PDF) Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz (PDF) BGH: „Ernstlichkeit“ ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O (PDF) Cyber-Risikoprüfung: Kein gläserner Kunde zu befürchten (PDF) Cyberrisiken: Alter Wein in neuen (Daten-)Schläuchen? (PDF) D&O-Versicherung und Organhaftung in der Insolvenz (PDF) D&O-Versicherung – Das Rundum-Sorgen-Paket (PDF) D&O-Versicherung: Erwartung und Wirklichkeit fallen oft auseinander (PDF) D&O-Versicherung: Mehr Masse für Insolvenzgläubiger (PDF) D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig (PDF) D&O-Versicherung: Vertragsgestaltung ist entscheidend (PDF) D&O: Manager bleiben auf Abwehrkosten sitzen (PDF) Das Lieferkettengesetz: Herausforderung für das Risikomanagement (PDF) Das Versichertenkollektiv und die quadratischen Kreise (PDF) Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen (PDF) Fehlerfreies Management durch D&O-Versicherung (PDF) Innovation - Fata Morgana der Versicherungswirtschaft (PDF) Kein Vollkasko-Schutz für Manager (PDF) Klartext aus Karlsruhe: Entscheidend ist die Perspektive des Versicherten (PDF) Krankenhaushaftpflicht – ein Hexenwerk? (PDF) LG München: Compliance ist Aufgabe des Gesamtvorstandes (PDF) Licht und Schatten - Finanzen und Versicherung (PDF) Managerhaftung und D&O in der Insolvenz: Mehr Risiko – weniger Schutz? (PDF) Risikotransfer: Kreativität und Unabhängigkeit wagen (PDF) Schadenmanagement: Mehr Professionalität, mehr Partnerschaft (PDF) Schadenregulierung in der D&O-Versicherung: Enttäuschte Erwartungen (PDF) Tücken der D&O-Versicherung (PDF) Unternehmen bestrafen – Manager treffen? (PDF) Unterschätzte Risiken, unterschätzte Potenziale (PDF) Unwirksamkeit der Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme in D&O-Versicherungsverträgen? (PDF) Verfahrensfairness – das verschenkte Potenzial in der Schadenverhandlung (PDF) Versicherungssteuer: Risiken erkennen, Chancen nutzen (PDF) Warranty & Indemnity-Policen: Individuelle Versicherungslösungen für Transaktionshindernisse (PDF) Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften (PDF)
Lars Winkler

Lars Winkler leitet das Litigation-Team bei Wilhelm Rechtsanwälte. Er vertritt Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Entscheidungsträger zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wie Versicherungsleistungen oder Schadensersatzforderungen.
Ziel der Parteivertretung durch unser Litigation-Team ist stets die pragmatische außergerichtliche Streitbeilegung. Oftmals ist eine gerichtliche Klärung aber nicht vermeidbar. Mandanten profitieren dabei von Lars Winklers prozesstaktischer Erfahrung und fachlichen Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Prozessführung
- Vertretung in Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere im Haftungsrecht und Versicherungsrecht
- Vertretung in Berufungsverfahren und (soweit zulässig) Vertretung und Beratung in Revisionsverfahren inkl. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Vertretung vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
Haftungsrecht
- Verteidigung und Inanspruchnahme von Managern und Organen
- Haftungsrechtliche und dienstvertragliche bzw. arbeitsrechtliche Beratung in gesellschaftsrechtlichen Krisensituationen
- Produkthaftungsrecht und Produktversicherungsrecht
- Darlegung und Geltendmachung von Schäden (juristische und betriebswirtschaftliche Schadendarlegung)
Streitbeilegung in weiteren Bereichen
- Vertretung von Konzernen, Mittelständlern und Körperschaften in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts inkl. Personalvertretungsrecht (Fusionen, Teilbetriebsstillegungen, § 613a BGB)
- Vertretung von Sozialversicherungsträgern in Auseinandersetzungen mit Dritten
- Beratung und Vertretung von Unternehmen, Körperschaften, Organen und leitenden Angestellten in allen Verfahren des individuellen Arbeitsrechtes
Lars Winkler war mehrere Jahre bei einer mittelständischen Sozietät tätig, zuletzt als Partner. Im Frühjahr 2006 gründeten Dr. Mark Wilhelm und er die Sozietät Wilhelm Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
2012 zeichnete das Fachmagazin InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2013)
„Harter Gegner in Prozessen“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)
„Sehr gutes Verständnis für technisch schwierige Sachverhalte und deren Übersetzung ans Gericht" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/16)
„Kompetent und unaufgeregt" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19)
„Ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sind sehr serviceorientiert" (Legal 500 Deutschland 2021)
„Arbeitet ‘sehr strukturiert und analytisch’" (Legal 500 Deutschland 2016)
Empfohlen im Bereich „Prozessführung“ (Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte" seit 2016")
Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren. (Oscar Wilde)
Aktuelle Veröffentlichungen
Betriebliche Altersversorgung und das AGG (PDF) BGH: „Ernstlichkeit“ ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O (PDF) Gefahren der Mitversicherung (PDF) Insolvenz - Große Risiken für Vorstände (PDF) Kein Vertrauen in die Vertrauensschadenversicherung: deckungsschädliche Einwendungen der Versicherer im Schadenfall (PDF) Krankenkassen: Wenn Markt- und Planwirtschaft aufeinander prallen (PDF) Quo vadis D&O-Versicherung – Neu-Definition des Versicherungsfalls bei Abtretung (PDF) Risiko der Unwirksamkeit (PDF) Sachverständige im Versicherungsfall – immer neutral? (PDF) Totschlagargument Erprobungsklausel (PDF) Vorsicht bei Ausschreibungen (PDF) Zur Unsitte der Deckungszusage unter Vorbehalt (PDF)
Felix Schaefer

Felix Schaefer ist spezialisiert auf Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Er berät Unternehmen und Entscheidungsträger in kritischen Situationen, beispielsweise bei drohender Insolvenz oder gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsprojekten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen der Finanzwirtschaft.
Beratung
- Beratung des Managements bei richtungweisenden Entscheidungen zur Abwendung von Ertrags- oder Liquiditätskrisen
- Insolvenzrechtliche Beratung
- Kapitalmarktrechtliche Beratung
Gestaltung
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung konzerninterner Umstrukturierungen
- Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Gestaltung von Fusionen, Übernahmen und Joint-Ventures
Vor seinem Wechsel zu Wilhelm Rechtsanwälte war Felix Schaefer mehrere Jahre als Partner für eine internationale Großkanzlei tätig.
Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.
Rechtsanwalt
Master of European and International Business Laws
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-50
fabian.herdter@wilhelm-rae.de
Dr. Fabian Herdter ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung.
Im Fokus seiner Tätigkeit stehen die Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Vertretung von Mandanten in Deckungsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung und der Vertrauensschadenversicherung.
Daneben berät Dr. Fabian Herdter Mandanten bei der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Versicherungsprogrammen sowie in Fragen der Konzeption und Optimierung von Gruppenversicherungen.
Haftung und Deckung
- Beratung von Managern und Aufsichtsräten bei (drohender) Inanspruchnahme
- Gerichtliche Vertretung von Managern und Aufsichtsräten in Haftpflichtfragen
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite
- Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
- Beratung von Rückversicherern in Deckungsfragen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen
Versicherungsprogramme und -verträge
- Prüfung und Optimierung internationaler Konzern- Versicherungsprogramme
- Aufzeigen von Deckungslücken in Layer-Versicherungsprogrammen
- Abstimmung von Grunddeckung mit den Exzedenten (Anpassung der Versicherungsbedingungen)
- Optimierung von Mitversicherungslösungen
- Gestaltung von Versicherungs- sowie von Rückversicherungsverträgen
- Prüfung und Optimierung von Versicherungsbedingungen
Gruppenversicherung
- Konzeption von unternehmenseigenen Gruppenversicherungsmodellen
- Überprüfung bestehender Gruppenversicherungsverträge (Haftungsrisiken, steuerliche Aspekte, Optimierungsmöglichkeiten)
Dr. Fabian Herdter promovierte als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Ausgestaltung von Gruppenversicherungsverträgen. Als Dozent hielt er für die Université Lumière Lyon und die Fernuniversität Hagen Vorlesungen.
Dr. Fabian Herdter erlangte einen Master im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.). Er spricht verhandlungssicher Englisch und Französisch. Vor seiner Tätigkeit für Wilhelm Rechtsanwälte war er mehrere Jahre als Anwalt in der Praxisgruppe Versicherungs- / Rückversicherungsrecht einer deutschen Großkanzlei tätig.
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2015)
Empfohlen im Versicherungsrecht: „Analytisch hervorragend" , „ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sehr serviceorientiert" (Legal 500 Deutschland seit 2017)
Führender Anwalt im Versicherungsrecht (Chambers Europe Guide seit 2020)
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Versicherung für Prokuristen: Haftung folgt Deckung? (PDF) Abtretung des Freistellungsanspruchs in der D&O-Versicherung (PDF) Auskunfts- versus Geheimhaltungspflichten in der D&O-Versicherung (PDF) D&O-Eigenschadendeckung: Fluch oder Segen für Unternehmen und Versicherte? (PDF) D&O-Eigenschadenversicherung: Innovation zu Lasten der Versicherten? (PDF) D&O-Schadenregulierung: Es hakt nicht nur im Underwriting (PDF) Darlegung des Eigenschadens in der Industriesachversicherung (PDF) Deckung aus einer Hand? Sinnvolles Zusammenspiel von D&O- und Vertrauensschadenversicherung (PDF) Der Wiederholungstäterausschluss in der Vertrauensschadenversicherung: Konsequenzen für die versicherungsnehmende Industrie (PDF) Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer (PDF) Führungsklausel bei Mitversicherung und Layer-Deckungen (PDF) Haftungsbegrenzungen und Konsequenzen für die D&O-Versicherung (PDF) Insurance Litigation in Germany 2019 (PDF) Kein Vertrauen in die Vertrauensschadenversicherung: deckungsschädliche Einwendungen der Versicherer im Schadenfall (PDF) Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung (PDF) Kenntnis gefahrerhöhender Umstände führt nicht zwingend zur Leistungsfreiheit des Versicherers (PDF) Risiko Serienschadenklausel (PDF) Sinn und Unsinn von Prozessführung und Streitbeitritt durch den D&O-Versicherer (PDF) Streitfall Serienschadenklausel (PDF) Vertrauensschadenversicherung: Fragwürdige Leistungskürzungen wegen vermeintlicher Defizite im Risikomangement (PDF) Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung? (PDF) „Kardinalpflichtverletzung“ des Vorstands – Einfallstor für die Deckungsablehnung in der D&O-Versicherung? (PDF)
Dr. Friedrich Isenbart

Dr. Friedrich Isenbart ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Compliance, Aufsichts- und Rückversicherungsrecht.
Dr. Friedrich Isenbart berät zu national und grenzüberschreitenden Transaktionen (Asset und Share Deals) sowie kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Er verfügt über besondere Erfahrung bei Transaktionen in der Finanzbranche.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratung legt Dr. Friedrich Isenbart auf die Bereiche Compliance und Organisation von Gesellschaften. Er berät Mandanten zur Optimierung interner Prozesse und Strukturen sowie zum Aufbau effektiver Compliance-Systeme.
Ferner begleitet Dr. Friedrich Isenbart regelmäßig Rückversicherer bei großen, nationalen wie internationalen Haftungsverfahren (Litigation Monitoring) und berät zu rückversicherungsrechtlichen Deckungsfragen.
Transaktionen
- Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktion sowie Private Equity-Beteiligungen
- Restrukturierungen
- Asset Deals (insbes. Immobilien- und Darlehensportfolien)
Compliance
- Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
- Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
- Beratung zu Einzelfragen branchenspezifischer Compliance-Anforderungen
Aufsichts- und Kapitalmarktrecht
- Beratung zu Solvency II
- Kapitalmarktrecht (insbes. Wertpapierhandelsrecht, MiFID II)
- Aufsichtsrechtliche Begleitung von Transaktionen in den Bereichen Banken und Versicherungen
Rückversicherung
- Begleitung von großen, nationalen und internationalen Haftungsverfahren (Litigation Montoring)
- Beratung zu deckungsrechtlichen Fragen
- Aufsichtsrechtliche Beratung
Dr. Friedrich Isenbart war mehrere Jahre bei einer internationalen Großkanzlei in den Bereichen Corporate und Restrukturierung sowie in einer führenden deutschen, auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück, Paris und Lausanne.
2014 erhielt Dr. Friedrich Isenbart für Wilhelm Rechtsanwälte den „Financial Business Award“ und 2015 den „Law Award“ (beides in der Kategorie Private Equity) des britischen Fachmagazins Finance Monthly. 2012 zeichnete die Fachzeitschrift InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Friedrich Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.
Dr. Friedrich Isenbart veröffentlicht regelmäßig zu gesellschafts-, aufsichts- und rückversicherungsrechtlichen Themen. Neben der unten aufgelisteten Auswahl jüngerer Aufsätze bearbeitete er unter anderem das Kapitel „Anforderungen an Leitungsorgane und deren Mitglieder“ in dem Buch „MiFID II und MiFIR – Umsetzung in der Bankpraxis“ und die Kommentierung zu § 43 GmbHG (Haftung der Geschäftsführer) im GmbHG Online-Kommentar.
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen – Wer hat den Schaden? (PDF) Auswirkungen des Restrukturierungsgesetzes auf D&O-Versicherungen (PDF) BaFin verschärft Anforderungen an Aufsichts- und Verwaltungsräte (PDF) BaFin: Strengere Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation in Beratung und Compliance (PDF) Der Übergang der Betriebshaftpflichtversicherung nach § 102 Absatz 2 VVG (PDF) Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives (PDF) Haftung für Ratings: Ein stumpfes Schwert? (PDF) Haftungsbegrenzungen und Konsequenzen für die D&O-Versicherung (PDF) Kontrolle ist manchmal besser: Rückversicherer nehmen Inspektionsklausel zunehmend in Anspruch (PDF) Managerrisiken begrenzen und vermeiden (PDF) Mitarbeiterqualifikation unter verstärkter Beobachtung (PDF) Outsourcing unter Solvency II: Strenge Regeln, mehr Qualität (PDF) Rückversicherung: Die Grenzen der Folgepflicht (PDF) Rückversicherungsabkommen: Meilenstein am großen Teich (PDF) Sanktionsklausel ersetzt Beratung nicht (PDF) Vermögensschadenhaftpflicht für Banken: Wenn Fehler teuer werden (PDF) Verschärfte Haftung für Ratingagenturen (PDF)
Magdalena Möhlenkamp

Magdalena Möhlenkamp
Rechtsanwältin
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-57
magdalena.moehlenkamp@wilhelm-rae.de
Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zu Fragen des Gesellschafts- und Haftungsrechts.
Einen Schwerpunkt ihrer Beratung legt Magdalena Möhlenkamp auf das Risikomanagement sowie die Gestaltung von Compliance-Systemen. Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zur Minimierung von Haftungsrisiken, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen und Investments oder in Krisensituationen des Unternehmens. Hierbei berücksichtigt sie insolvenz- und versicherungsrechtliche Fragestellungen.
Gesellschaftsrecht
- Beratung von Unternehmen und Entscheidungsträgern zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Private Equity-Beteiligungen
- Restrukturierung und Sanierung
Compliance
- Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
- Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
- Aufsichtsrechtliche Beratung
Haftung
- Beratung von Managern und Aufsichtsräten zu persönlichen und unternehmerischen Haftungspotenzialen
- Beratung von Entscheidungsträgern bei (drohender) Inanspruchnahme auf Schadenersatz
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite
Magdalena Möhlenkamp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie absolvierte eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch. Während ihrer Referendarzeit arbeitete sie in einer führenden Wirtschaftskanzlei zum Schaden- und Haftungsrecht in New York City.
Magdalena ist Mitglied im Aufsichtsrat der Bonn Conference Center Management GmbH.
Aktuelle Veröffentlichungen
Tobias Wessel

Tobias Wessel vertritt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen, insbesondere im Bereich des Sachversicherungsrecht.
Mit seiner Erfahrung in der Prozessführung und außergerichtlichen Konfliktlösung setzt Tobias Wessel unter anderem Schadensersatz-, Regress- und Deckungsansprüche durch oder wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Einen besonderen Schwerpunkt legt er auf die Beratung zur Sachversicherung und Technischen Versicherung. So vertritt er regelmäßig versicherte Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen u.a. aus Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Tobias Wessel berät Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, Bedingungswerken oder Satzungen. Er identifiziert potentiell konfliktträchtige Aspekte und berät zur Risikovermeidung.
Prozessführung und Streitbeilegung
- Vertretung in Gerichtsverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen (zum Beispiel auf Schadenersatz oder Versicherungsleistung)
- Außergerichtliche Vertretung und Vergleichsverhandlung zur Streitbeilegung
Sachversicherung
- Durchsetzung von Versicherungsansprüchen aus Sach- und Technischen Versicherungen, z.B. Maschinenversicherung, Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Montageversicherung
- Darlegung von Schäden durch Produktionsstopps, Störfälle und verspätete Inbetriebnahme (z.B. von Kraftwerken oder Produktionsanlagen)
- Beratung zur Gestaltung von Versicherungsverträgen für Industrie und Bauwirtschaft
Tobias Wessel studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Er publiziert regelmäßig zu ausgewählten Fragen der Sachversicherung.
Referenzen
Empfohlen im Versicherungsrecht (Legal 500 Deutschland 2021)
Aktuelle Veröffentlichungen
Aufräum- und Abbruchmaßnahmen im Schadenfall - Welche Kosten trägt der Versicherer? (PDF) Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz (PDF) Betriebsunterbrechungsversicherung: Strittige Fragen zum Deckungsumfang (PDF) Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz von Rettungskosten (PDF) Maklerbedingungen - Wenn die AGB-Kontrolle verwehrt bleibt (PDF) Smart Contracts in der Versicherung – Chancen und rechtliche Herausforderungen (PDF) Wenn die Kosten der Wiederherstellung explodieren: Versicherungsschutz für Mehrkosten durch Preissteigerungen (PDF)
Petra Ruf

Petra Ruf
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-80
petra.ruf@wilhelm-rae.de
Petra Ruf berät am Berliner Standort unserer Sozietät Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ihr Fokus liegt auf der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Streitbeilegung. Sie verfügt über langjährige Prozesserfahrung und Expertise in der pragmatischen Konfliktlösung. Insbesondere zur Prospekthaftung sowie Berufshaftung führte sie bundesweit eine große Zahl erfolgreicher Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten.
Versicherungsrechtlich berät sie Versicherungsnehmer unter anderem zu Ansprüchen aus gewerblichen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen, etwa im Zusammenhang mit Montage- und Anlagenbauprojekten unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren.
Haftung und Versicherung
- Bewertung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen u.a. gegen Geschäftsführer, Berater und Gesellschaften
- Beratung und Vertretung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Industrieversicherern (Sach- und Haftpflichtversicherungen), unter anderem zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauleistungs- und Montageversicherungen oder auch Betriebsunterbrechungsversicherungen
Bank- und Kapitalmarktrecht
- Haftungsrechtliche Beratung zu Anlagemodellen und Kapitalmarktinstrumenten
- Haftungsabwehr im Zusammenhang mit Anlegerklagen/KapMuG-Verfahren
Petra Ruf ist Fachanwältin für Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Vor ihrem Einstieg bei WILHELM arbeitete sie mehr als 10 Jahre in mittelständischen Sozietäten und führte dort kapitalmarktrechtliche und versicherungsrechtliche Verfahren.
Aktuelle Veröffentlichungen
Dr. David Ulrich, LL.M.

Dr. David Ulrich, , LL.M. (Kent)
Rechtsanwalt
Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-40
david.ulrich@wilhelm-rae.de
Dr. David Ulrich berät als Teil unseres Berliner Teams Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht.
Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Organhaftung und der D&O-Versicherung. Entscheidungsträger vertritt er bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowie in Deckungsauseinandersetzungen gegenüber dem D&O-Versicherer. In diesem Zusammenhang berät er betroffene Manager auch zu Fragen des Strafrechtsschutzes und im Settlement-Verfahren des Bundeskartellamts. Außerdem bewertet Dr. David Ulrich im Auftrag von Unternehmen mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Entscheidungsträger und berät Unternehmen bei der effizienten Schadensabwicklung.
Einen weiteren Schwerpunkt legt David auf die Cyberversicherung. Er berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.
David verfügt zudem über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Compliance. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er bei internationalen Großkanzleien in den Bereichen „Internal Investigations“ sowie Kartellrecht tätig und in diesem Rahmen beteiligt an Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt ebenso wie an der bis dato größten Kartellschadensersatzklage in Deutschland.
Haftung
- Verteidigung sowie Inanspruchnahme von Managern auf Schadensersatz
- Beratung von Unternehmen zu Handlungsoptionen nach Vermögensschadenfällen und Compliance-Vorfällen
- Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
- Beratung zu Fragen des Kartellschadensersatzes sowie zu wettbewerbsrechtlichen Risiken und zur kartellrechtlichen Compliance
Versicherung
- Beratung von Entscheidungsträger zu Fragen der D&O- sowie Strafrechtsschutzversicherung
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer & Betreuung bei Cyberschäden
- Durchsetzung von Ansprüchen insbesondere aus Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherungen
David promovierte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Thema "Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers". Er hält einen Master in European and International Commercial Law der University of Kent.
Aktuelle Veröffentlichungen
Anfechtung und Bußgelder: Zwei unlösbare Probleme der D&O-Versicherung? (PDF) Betriebsunterbrechungen infolge von Gasknappheit – Deckung kann greifen (PDF) Das Rücktrittsrecht des Cyberversicherers bei jährlichen Fragebogen (PDF)
VersR 2023, 1012-1018Obliegenheiten in der Cyberversicherung: Von Updates, Backups und problematischen Klauseln (PDF) Totschweigen ist keine Lösung: Warum D&O-Verträge Regelungen zum Direktprozess brauchen (PDF) Urteilskommentar zur Cyberversicherung-Entscheidung des LG Tübingen (PDF)
Ulrich, BB 2023, 1940Wenn die Kosten der Wiederherstellung explodieren: Versicherungsschutz für Mehrkosten durch Preissteigerungen (PDF)
Alicia Verdugo Morales

Alicia Verdugo Morales
Rechtsanwältin
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
alicia.verdugo-morales@wilhelm-rae.de
Alicia Verdugo Morales berät unsere Mandanten zum Versicherungsrecht und Haftungsrecht. Regelmäßig klärt sie Schadensersatz- oder Deckungsfragen im Zusammenhang mit Organhaftungs- und Vertrauensschadenfällen. Hierbei bringt sie auch ihre straf- und arbeitsrechtliche Expertise ein, um beispielsweise nach Betrugs- oder Untreue-Fällen koordiniert auf allen Ebenen gegen Schädiger und Verantwortliche vorgehen zu können.
Unternehmen sowie deren Versicherungsmakler berät sie zudem zur Gestaltung von konzernübergreifenden Versicherungskonzepten und zur Strukturierung des Versicherungseinkaufs.
Versicherung und Haftung
- Begutachtung von Versicherungsansprüchen u.a. unter D&O- und VSV- sowie Strafrechtsschutz-Versicherungsverträgen
- Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Prüfung und Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelpolicen
Strafrecht
- Unterstützung von Unternehmen bei der Aufarbeitung von Compliance-Vorfällen
- Stellen von Strafanzeigen gegen Schädiger, Koordination der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Arbeitsrecht
- Beratung von Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen
- Arbeitsrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im Rahmen von Vertrauensschäden und Organhaftungsfällen
Alicia Verdugo Morales studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Vor ihrer Vereidigung als Rechtsanwältin war sie bereits zwei Jahre bei WILHELM als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin in die Bearbeitung von Großschadenfällen eingebunden. Daneben arbeitete sie während ihrer Wahlstation in der Bundeszentrale eines führenden Arbeitnehmerverbands und absolvierte Praktika in renommierten Strafrechtskanzleien. Sie spricht Englisch, Französisch und Spanisch.
Valerie Steinwachs

Valerie Steinwachs ist spezialisiert auf Sachversicherung, Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung.
Mandanten berät sie bei der Begutachtung von Produkthaftungsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung, Abnahme oder Weiterverarbeitung fehlerhafter Produkte. Sie unterstützt Hersteller und Abnehmer bei der Abwehr oder Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen und berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückrufaktionen. Gegenüber Versicherern setzt Valerie Steinwachs Ansprüche aus Produkthaftpflichtversicherungen sowie aus Rückrufkostenversicherungen durch.
Nach industriellen Schadenfällen wie Fabrikbränden, Explosionen oder Elementarschäden prüft sie deckungsrechtliche Fragen und macht für unsere Mandanten Ansprüche etwa aus Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, Maschinenversicherungen oder Montageversicherungen geltend.
Einen weiteren Schwerpunkt legt Valerie auf die Cyberversicherung. Sie berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.
Sachversicherung:
- Versicherungsrechtliche Begutachtung von Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallschäden und Sachschäden
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer und Betreuung bei Cyberschäden
- Beratung zu kritischen Klauseln und der Vertragsgestaltung in der Technischen Versicherung und weiteren Industrieversicherungen
- Vertretung industrieller Versicherungsnehmer in der Schadenregulierung gegenüber dem Versicherer
Produkthaftung und Produkthaftpflichtversicherung:
- Abwehr von Produkthaftungsansprüchen aufgrund vermeintlich fehlerhafter Erzeugnisse
- Regresswahrung und -führung gegen Dritte (z.B. Lieferanten)
- Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenpolicen
Valerie Steinwachs ist praktisch an den Schauplätzen großer Industrieschadenfälle groß geworden: Schon als Kind begleitete sie ihren Vater, einen Industrieversicherungsmakler, bei der Begehung von Schadenorten. Auch bei der Wahl ihres Studienschwerpunkts und der anschließenden Ausbildung blieb sie ihrem Interesse für die Industrieversicherung treu:
Im Rahmen ihres Referendariats im Foreign Claims Department des Industrieversicherers HDI in Chicago bearbeitete sie Großschadenfälle ausländischer Unternehmen in den USA (mit dem Schwerpunkt auf Product Liability). Auch für unsere Sozietät war sie im Referendariat in der Schadenregulierung tätig.
Valerie Steinwachs hat sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und wuchs zweisprachig auf. Sie lebte während ihres Studiums zwei Jahre in Frankreich, wo sie im Europäischen Parlament tätig war, und spricht fließend Französisch.
Dr. Andreas Shell

Dr. Andreas Shell
Rechtsanwalt / Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
andreas.shell@wilhelm-rae.de
Als ehemaliger Global Head of Claims eines der weltweit größten Industrieversicherer ist Dr. Andreas Shell einer der führenden Sachversicherungs-Experten in Deutschland. Auf Grundlage seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Industrieversicherung berät Dr. Andreas Shell Rückversicherer sowie versicherte Unternehmen in der Schadenregulierung sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen.
Beratung der Versicherungsnehmer
- Beratung in der Großschadenregulierung, insbesondere in der Kommunikation mit dem Versicherer und der Aufbereitung der Schadenpositionen
- Vertretung in Verhandlungen mit Versicherern sowie vor internationalen Schiedsgerichten
- Vorvertragliche Beratung zur individuellen Risikosituation und optimierten Gestaltung von Sachversicherungsverträgen
Rückversicherungsrechtliche Beratung
- Schadenbegutachtung als externer Claims Control Counsel im Bereich der mittleren Schäden und Großschäden
- Beratung zur kostenoptimierten Schadenabwicklung und realitätsnahen Reservenbildung
- Parteivertretung in (rück-)versicherungsrechtlichen Schiedsverfahren
Dr. Andreas Shell verantwortete als Leiter des Fachbereichs Sachschäden von Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) langjährig die Regulierung weltweiter Großschäden. Unter anderem koordinierte er die spartenübergreifende Schadenregulierung nach dem 11. September 2001. Besondere Schwerpunkte seiner Expertise liegen auf den Themen Sach, Energie und Technische Versicherungen.
Durch seine Erfahrung in der Verhandlungsführung auf Seiten der Versicherungswirtschaft kennt Dr. Andreas Shell die Argumentationslinien und Entscheidungsprozesse der Versicherer und ist so in der Lage, Industriemandanten im Schadenfall optimal zu begleiten.
Dr. Andreas Shell spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch.
Auszeichnungen und Empfehlungen
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Empfohlen im Versicherungsrecht (The Legal 500 Deutschland)
Raimund Mallmann

Raimund Mallmann berät unsere Mandanten unter anderem zur Konfliktlösung in haftungs- und versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Entscheidungsträgern zur Abwehr von Schadensersatzforderungen. Dabei profitieren unsere Mandanten von seiner zusätzlichen gesellschaftsrechtlichen Expertise, die er als langjähriger Mitarbeiter einer auf das Gesellschafts- sowie Steuerrecht spezialisierten Kanzlei gewinnen konnte.
Haftungsabwehr
- Verteidigung von Managern gegen Organhaftungsansprüche, aktuell beispielsweise im Zusammenhang mit dem Hypo-Real-Estate-Komplex
- Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Aspekten und Fragen des Dienstvertragsrechts im Rahmen der möglichen Organhaftung
Versicherungsrecht
- Vertretung von Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen
- Begutachtung von Deckungsansprüchen u.a. aus Industrieversicherungen und Personenversicherungen
Raimund Mallmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Sevilla. Er spricht Englisch und Spanisch fließend.
Jem Schyma

Rechtsanwalt Jem Schyma betreut an unserem Berliner Standort Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht. Einen Schwerpunkt seiner Beratung legt er auf Sach- und Technische Versicherung sowie Betriebsunterbrechungen.
Nach Schadenfällen unterstützt er Versicherungsnehmer mit dem Ziel der schnellen Abwicklung des Schadens unter anderem bei der Einhaltung von Obliegenheiten und der reibungslosen Kommunikation mit dem Versicherer. Er prüft Fragen des Versicherungsschutzes, begleitet Sachverständigenverfahren und vertritt Mandanten in Streitfragen gegenüber dem Versicherer.
Auch in Produkthaftungsfällen bringt Jem Schyma sein versicherungsrechtliches und technisches Knowhow zur Klärung von Haftungs- und Deckungsfragen produzierender Unternehmen ein – etwa, um Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen.
Sach- und Technische Versicherungen
- Sachverhaltsaufklärung und Koordination von Sachverständigenverfahren nach Großschadenfällen
- Bewertung von versicherungsrechtlichen Fragen bspw. zu Obliegenheitsverletzungen, zum Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder zur Wirksamkeit von Ausschlüssen und anderer Klauseln
- Verhandlung und Prozessführung zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
Produkthaftung
- Beratung von Herstellern und Abnehmern beim Verdacht des Inverkehrbringens fehlerhafter Produkte
- Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen
- Lösung von deckungsrechtlichen Problemen in der Produkthaftpflicht
Jem studierte an der Humboldt Universität Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte neben seiner Anwaltstätigkeit einen Master im Versicherungsrecht an der TH Köln. Zudem veröffentlicht er in einer eigenen Kolumne im FOCUS Money zusammen mit Raimund Mallmann regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Jem spricht Englisch und Französisch.
Aktuelle Veröffentlichungen
Johannes Laiblin

Johannes Laiblin steht unseren Mandanten beratend in versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite:
Versicherungsrecht
- Begutachtung von Versicherungsbedingungen nach Sach- und Haftpflichtschäden
- Streitbeilegung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer
Gesellschaftsrecht
- Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, Gründungen, Formwechseln, Fusionen etc.
- Begutachtung von Haftungsansprüchen gegen aktuelle oder ehemalige Geschäftsführer
Johannes Laiblin studierte Rechtswissenschaften im Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist LL.B.“ an der Universität Mannheim. Während des Studiums arbeitete er in einer internationalen Großkanzlei und konnte in der Begleitung von Infrastruktur-Projekten (z.B. Gestaltung von Public-Private-Partnerships) sowie im Bereich Compliance (hier insbesondere in der Unterstützung interner Untersuchungen) Erfahrungen sammeln.
Während seines Referendariats war Johannes Laiblin unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Sozietät tätig und unterstützte bei der Lösung versicherungsvertraglicher Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang publizierte er auch zu Fragen der Betriebsschließungsversicherung in der Zeitschrift VersR.
Michael Rausch

Patentanwalt, Dipl.-Ing., Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
Mobil +49 (0) 172 2009370
michael.rausch@wilhelm-rae.de
Als Teil unserer Praxisgruppe Corporate & Compliance berät unser Of Counsel und Patentanwalt Dipl.-Ing. Michael Rausch Unternehmen zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Ein Fokus seiner Beratung ist es, geistige Eigentumsrechte unserer Mandanten umfassend zu identifizieren, zu schützen und als Wert in Transaktionen oder Investments einbringen zu können:
- Erfassung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte (wie Patente, Gebrauchsmustern, Marken, Design sowie Entwicklungen, Konstruktionen oder Lizenzen) von Unternehmen in Vorbereitung von Transaktionen und Finanzierungsrunden
- IP-Risikomanagement: Beratung zur Ab- und Versicherung von Schutzrechten, beispielsweise durch Gewährleistungsversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen
- Unterstützung bei der Design-, Marken- und Patentanmeldung und Beratung zur Vermeidung von marken- oder patentrechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten
- IP-rechtliche Due Diligence im Rahmen von M&A-Projekten
Michael Rausch ist seit mehr als 30 Jahren als Patentanwalt für national und international agierende Unternehmen tätig. Er ist zugelassener Vertreter vor allen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und der EU (Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, BGH als Berufungsinstanz für Bundespatentgericht, Europäisches Patentamt, EUIPO, World Intellectual Property Organization)
Vor seiner juristischen Ausbildung in München studierte Michael Rausch Luft- und Raumfahrttechnik mit Schwerpunkt Steuer- und Regelungstechnik und war dann in leitender Funktion als Ingenieur für die Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verantwortlich. Er spricht fließend Englisch. In seiner Freizeit ist Michael passionierter Segler.
Dr. Jürgen Wolters

Dr. Jürgen Wolters
Rechtsanwalt / Of Counsel
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-43
juergen.wolters@wilhelm-rae.de
Dr. Jürgen Wolters ist Experte für Haftpflicht- und Vermögensschäden. Als Of Counsel unserer Sozietät vertritt er Unternehmen und Entscheidungsträger in der Streitbeilegung und berät unter anderem zu Gestaltungsfragen der Industrieversicherung:
Streitbeilegung / Litigation
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Haftpflicht)
- Klärung von Haftungsfragen von Managern (Organhaftung und D&O Versicherung)
- Verhandlungen mit Versicherern und Dritten zur Regulierung von Industrieschäden (Haftpflicht, Sach, Cyber)
- Gerichtliche Vertretung in Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten
Beratung
- Beratung zu allen Fragen der Vermögensschadenhaftpflicht
- Gestaltung von Deckungskonzepten und Bedingungswerken für komplexe Haftungsrisiken der Industrie
- Entwurf und Verhandlung von Versicherungsverträgen für Sach- und Haftpflichtpolicen
- Versicherungsaufsichtsrechtliche Beratung
- Strategische Beratung der Versicherungswirtschaft (Versicherer, Makler, Insurtechs, Captives etc.)
Der gebürtige Kölner Dr. Jürgen Wolters verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht – unter anderem als Partner in verschiedenen Wirtschaftskanzleien. Er war zudem Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Vorstands – zeitweise als Vorstandsvorsitzender – eines auf Privat- und Gewerberisiken spezialisierten deutschen Versicherungsunternehmens.
Dr. Jürgen Wolters ist überdies Mitbegründer, ehemaliger Vorsitzender und Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. Er hält den Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht und spricht neben Englisch auch fließend Italienisch.
Empfehlungen
Empfohlen im Versicherungsrecht / Streitbeilegung (The Legal 500 Deutschland)
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Th. Christian Jurascheck

Th. Christian Jurascheck
Rechtsanwalt / Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
christian.jurascheck@wilhelm-rae.de
Th. Christian Jurascheck berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, von der gerichtlichen Verteidigung bis hin zur Beratung zu strafrechtlichen Risiken und Aufarbeitung von unternehmensinternen Compliance-Vorfällen.
Th. Christian Jurascheck verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Vertretung von Mandanten in komplexen Ermittlungsverfahren bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Strafverfahren vor Wirtschaftsstrafkammern.
Im Auftrag von Unternehmen koordiniert er interne Ermittlungen (Internal Investigations) bei Verdachtsfällen und unterstützt bei der Entwicklung und Optimierung von Compliance Management-Systemen
Verteidigung
- Individualverteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Verteidigung und Beratung bei Vermögensabschöpfung und Geldbußen
- Steuer- und Zollstrafverfahren, Korruptionsstrafrecht, Geldwäsche, Insolvenzstrafrecht
Compliance und Beratung
- Internal Investigations (interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen)
- Durchführung von Interviews
- Recherche sowie Auswertung von Akten, E-Mails und sonstiger digital gespeicherter Daten
- Entwicklung von Compliance Management-Systemen
- Beratung zur Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
- Auswahl und Koordination von weiteren Spezialisten
Th. Christian Jurascheck steht insbesondere auch in zeitkritischen Situationen – beispielsweise bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen – kurzfristig mit seiner verfahrensstrategischen Erfahrung beratend zur Seite.
Dr. Bernd Guntermann

Dr. Bernd Guntermann, LL.M.
Rechtsanwalt
Master of Laws (Wirtschaftsstrafrecht)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
bernd.guntermann@wilhelm-rae.de
Dr. Bernd Guntermann ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Er verteidigt Entscheidungsträger in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Prozessen. Neben Individualverteidigungen koordiniert er im Auftrag von Unternehmen die Strafverteidigung mehrerer Organe oder Mitarbeiter. Regelmäßig arbeitet er dabei eng mit unserer Praxisgruppe Managerhaftung und D&O-Versicherung zusammen, um zivil- und strafrechtliche Organhaftungsfragen aufeinander abgestimmt zu lösen.
Dr. Bernd Guntermann berät Unternehmen in kritischen Situationen, beispielsweise bei der Aufarbeitung von Rechtsverstößen im Vorfeld möglicher Ermittlungsverfahren. Ziel seiner präventiven Beratung ist die Vermeidung von wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Risiken. Er berät Vorstände und Unternehmensinhaber bei der Entwicklung sowie Optimierung von Compliance-Programmen.
Verteidigung und Vertretung
- Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
- Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
- Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
- Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
- Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 172 2042798
Beratung und Gestaltung
- Unternehmensinterne Untersuchungen
- Konzeption und Prüfung von Compliance-Systemen
- Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
- Compliance und Beratung für Immobilien- und Fondsgesellschaften
- Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
- Selbstanzeigeberatung
Dr. Bernd Guntermann ist Of Counsel der Sozietät Wilhelm. Er hält einen Master im Wirtschaftsstrafrecht und ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. An der Universität Greifswald promovierte er zum Thema „Das wirtschaftsstrafrechtliche Mandat unter der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager“. Seit dem WS 22/23 ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften an der Universität Greifswald.
Alles Reden ist sinnlos, wenn das Vertrauen fehlt. (Franz Kafka)
Aktuelle Veröffentlichungen
Beraterhaftung für verhängte Geld- und Freiheitsstrafen bei verunglückter Selbstanzeige (PDF)
Die Steuerberatung 10/2013, S. 385-394Der nachträgliche Ausschluss vom Versicherungsschutz in der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager (PDF)
Die Versicherungspraxis 10/2016, S. 28-31Der nemo-tenetur-Grundsatz und versicherungsrechtliche Anzeige- und Informationspflichten – Konflikte und Lösungsansätze im Strafrechtsschutz (PDF)
r+s 2022, 442Die steuerstrafrechtlichen Folgen einer rückwirkenden Fristverlängerung gemäß § 109 AO (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2014, S. 212-215Die Verteidigung des steuerlichen Beraters gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung (PDF)
Die Steuerberatung 1/2014, S. 38-43Folgen der Nichtveranlagungsverfügung für den Berichtigungsverbund - ein Fallstrick in der Selbstanzeigeberatung (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 03/2013, S. 68-69Keine Straffreiheit ohne Nachzahlung – was „kostet“ die Selbstanzeige? (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2013, S. 203-208Krankenkassen in der Rolle des Korruptionsbekämpfers (PDF)
krankenkassen-direkt.de, 9. Oktober 2015Misslungene Selbstanzeigeberatung - Eine Haftungsfalle für den steuerlichen Berater und ihre Folgen (PDF)
Steuer-Consultant 9/2013, S. 14-19Steuerberater verkürzt Steuern durch fehlerhaftes Vergütungsmanagement (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 07/2016, S. 201-202Steuerstrafverfahren: Wer zahlt die Zeche? (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2016, S. 226-229
Christoph Manke

Christoph Manke
Medienreferent / Public Relations
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-54
christoph.manke@wilhelm-rae.de
Christoph Manke ist Kommunikationsexperte und spezialisiert auf Krisenkommunikation sowie Litigation-PR. Er berät unsere Rechtsanwälte in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit. Christoph Manke stimmt juristische Strategien und begleitende Außenkommunikation aufeinander ab. Hierzu arbeitet er regelmäßig mit den Presse- sowie Rechtsabteilungen der Mandanten zusammen.
In seiner Arbeit legt Christoph Manke Wert auf strategische Kommunikationsplanung und den kooperativen Kontakt zu meinungsbildenden Pressevertretern:
Krisenkommunikation
- Entwicklung von Kommunikationsstrategien in kritischen Situationen
- Aktive Presseansprache (Pressemitteilungen, Pressekonferenzen) und Funktion als Ansprechpartner für Journalisten
- Formulierung von Sprachregelungen zur Vorbereitung auf Presseanfragen
Litigation-PR
- Umsetzung flankierender PR-Maßnahmen zur Unterstützung der Prozessführung
- Abstimmung der Verfahrensstrategie mit der Pressearbeit des Mandanten
- Monitoring und Analyse der Presseberichterstattung
Vor seiner Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Christoph Manke als PR-Berater mit dem Schwerpunkt Unternehmens-, Finanz- und Krisenkommunikation in einer führenden deutschen Kommunikationsagentur tätig. Er verfügt über ein breites Netzwerk aus Pressevertretern und PR-Experten.
Christoph Manke ist Ansprechpartner für Journalisten bei Fragen zu unserer Sozietät.
Verwaltung

Nicole Hörnke

Christina Schulz

Karolina Absalon

Janina Reuschenbach

Katarina Lahn

Nadine Grosch

Natascha Ambrogio

Melissa Seifialou

Fadoua Channouf
Übersetzer
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Katy KessingGeprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die Sprache Englisch Geprüfte Dolmetscherin für die Sprache Englisch |
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Für unsere Mandanten übersetzt Katy Kessing Schriftsätze, Stellungnahmen, Verträge, Urkunden, Urteile sowie mandatsbezogene Korrespondenz. Zudem übersetzt sie Publikationen unserer Anwälte in die englische Sprache.
Katy Kessing ist geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache und geprüfte Dolmetscherin Deutsch-Englisch. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften mit internationalem Schwerpunkt. Vor ihrer Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Katy Kessing in der Industrie sowie in einer internationalen Unternehmensberatung tätig. Sie verfügt über umfangreiche wirtschaftliche und juristische Kenntnisse, die in ihre Übersetzungstätigkeit einfließen.
Karriere
Auch wenn wir an dieser Stelle keine Stellenangebote ausgeschrieben haben, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung als
Rechtsanwalt (m/w/d) am Standort Düsseldorf oder Berlin.
Sie haben Ihr Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg absolviert. Dies zeigen Sie durch möglichst vollbefriedigende Examina. Über Zusatzqualifikationen wie eine Promotion, ein Masterstudium oder Fachanwaltslehrgänge freuen wir uns. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Ihre Ausbildung und Ihre juristische Karriere lassen Ihr Interesse am Versicherungs- oder Gesellschaftsrecht erkennen.
Sie beraten unsere anspruchsvollen Mandanten in Teamarbeit. Neben der juristischen Qualität ist uns ein fairer und freundlicher Umgang sowie die Teamfähigkeit unserer Mitarbeiter wichtig. Freude an der Arbeit und der offene Meinungsaustausch zwischen allen Mitarbeitern sind für uns die Basis überdurchschnittlicher Leistungen des Einzelnen sowie des Erfolgs der Sozietät.
Die Weiterbildung unserer Rechtsanwälte unterstützen wir. Unsere Anwälte sollen sich zu eigenverantwortlichen Beraterpersönlichkeiten und Mitunternehmern entwickeln. Akquisemaßnahmen, Veröffentlichungen oder Vortragstätigkeiten unserer Anwälte fördern wir.
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
Wir freuen uns, wenn sich junge Juristen über unsere Arbeitsweise bereits in der Ausbildung einen Eindruck verschaffen. Wir suchen interessierte
Referendare (m/w/d)
Wenn Sie Ihr erstes Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen und Interesse an der eigenständigen Bearbeitung versicherungs- und haftungsrechtlicher Fragen haben, sind Sie bei uns richtig.
Sie erwartet ein junges und unkonventionelles Team, das Freude an der Arbeit als Voraussetzung für Erfolg ansieht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte (möglichst per E-Mail) an:
Wilhelm Rechtsanwälte
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: karriere@wilhelm-rae.de
Wir finden Lösungen für kritische Situationen.
Hierfür vereinen wir Expertise aus den Bereichen Versicherung, Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.
Versicherung
Versicherungsrecht ist unsere Kernkompetenz. Versicherte Unternehmen und Konzerne, internationale Erst- und Rückversicherer, Captives sowie Makler beraten wir in Fragen der Industrieversicherung. Zu unseren Leistungen zählen die Gestaltung von Versicherungsverträgen, die Vertretung in Deckungsauseinandersetzungen und die Beratung zu Rückversicherung, Sozialversicherung und Aufsicht.
Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelverträgen
Unsere Rechtsanwälte beraten zur versicherungsrechtlich optimalen Ausgestaltung individueller Bedingungswerke ebenso wie zur Strukturierung globaler Versicherungsprogramme.
Entwicklung von Verträgen
- Feststellen von Risiken im Unternehmen (risk map)
- Beschreibung von Risiken für den Versicherungseinkauf
- Verhandeln der Versicherungsangebote
Vertragsgestaltung und Überarbeitung
- Prüfung und Neugestaltung von Bedingungswerken
- Formulierung von Vertragsklauseln (z.B. Ausschlüsse und Obliegenheiten)
- Internationale Deckungskonzepte für vielschichtige Risiken bei grenzüberschreitenden Projekten (z.B. warranty & indemnity insurance, Unterbrechungen der Lieferkette)
- Gruppenversicherung
Steuern und internationale Zulässigkeitsfragen
- Gestaltung internationaler Versicherungsprogramme inklusive der Lösungen für Non-Admitted-Staaten
- Überprüfung der internationalen, steuerlichen Allokation
- Abstimmung des Versicherungsschutzes von Mutter- und Tochtergesellschaften im internationalen Konzern
- Steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Captives, ART, Rückversicherung
Deckungsauseinandersetzungen
Komplexe Versicherungsfälle führen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer, Erst- und Rückversicherer. Gemeinsam mit unseren Mandanten erzielen wir wirtschaftliche Lösungen auf außergerichtlichem oder prozessualem Weg.
Vorbereitung von Auseinandersetzungen
- Sachverhaltsermittlung und Schadenberechnung
- Klärung der versicherungsrechtlich relevanten Problemstellungen wie die
- Wirksamkeit von Ausschlüssen
- Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
- Folgen von Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags
- Strategische und taktische Verfahrensplanung (Kosten-Nutzen-Betrachtungen, Entscheidungsvorlagen)
Begleitung der Auseinandersetzungen
- Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen
- Führen von Deckungsprozessen vor staatlichen Gerichten
- Vertretung in Schiedsverfahren
D&O-Versicherung
D&O-Versicherungsfälle sind nur mit Expertise im Versicherungsrecht und Organhaftungsrecht lösbar. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und in der Auseinandersetzung.
Gestaltungsfragen
- Gestaltung von D&O-Versicherungsverträgen und Überprüfung bestehender Policen auf Deckungslücken
- Beratung des Managements zu Fragen des D&O-Versicherungsschutzes bspw. bei Abschluss des Dienstvertrages
Auseinandersetzung
- Strategische Verfahrensplanung und Abstimmung von Haftungs- und Deckungsprozess
- Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Haftungsprozess und deckungsrelevanten Aspekten
- Integration nicht-juristischer Aspekte wie Pressearbeit, Dynamik der Beteiligten, Deeskalation
- Vergleichsverhandlung und Möglichkeiten der Vereinfachung (z.B. Abtretung des Versicherungsanspruchs)
- Vertretung bei der außergerichtlichen oder prozessualen Regulierung von Ansprüchen
Weitere Informationen zum Thema D&O-Versicherung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de
Captives & ART
Die klassische Erstversicherung ist nur ein Baustein des Risikotransfers. Wir begleiten Konzerne bei der Entwicklung alternativer Risikotransfermodelle wie beispielsweise der Finanzrückversicherung, Selbstversicherung oder Eigentragung.
Bestandsanalyse und Möglichkeiten
- Optimierung der Risikoerfassung und des Risikotransfers
- Kostenoptimierung von Versicherungsbeständen durch Eigentragung und andere Methoden
- Steuerliche Optimierung von Gruppenversicherungen (insbesondere im betrieblichen Bereich)
- Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Aktuaren, technischen Experten, Maklern und Rückversicherern
Produktentwicklung
- Verbindung von Selbstbehalten, Eigenversicherungslösungen, Rückversicherung und Kapitalmarktinstrumenten zu Gesamtkonzepten
- Beratung zur kosteneffizienten Nutzung von Captives (u. a. Outsourcing), ihrer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sowie den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z.B. Solvency II)
- Unterstützung firmengebundener Versicherungsvermittler (Captive Broker) bei der Gestaltung von Fronting-, Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen
Rückversicherung
Rückversicherer berät unsere Kanzlei bei der Vertragsgestaltung, in Versicherungsfällen und Schiedsverfahren, zu Aufsichtsfragen sowie zu Großrisiken.
Gestaltung
- Gestaltung von Versicherungskonzepten zwischen Captives und Rückversicherern
- Entwicklung von Deckungskonzepten für Risikoportefeuilles und einzelne Großrisiken
- Gestaltung von Rückversicherungs- und Retrozessionsverträgen
Regulierung
- Prüfung und Umsetzung von Run-Offs
- Auseinandersetzungen über Deckungsansprüche zwischen Erst- und Rückversicherern sowie Retrozessionären
- Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen sowie in internationalen Schiedsverfahren
Rückversicherungsaufsicht
- Aufsichtsrechtlichen Fragen der Rückversicherung
- Aufsichtsrechtliche Vorgaben für financial reinsurance Projekte
- Schnittstellen zwischen Versicherungs- und Kapitalmarktaufsicht
Aufsicht
Erst- und Rückversicherer sowie Captives sind mit strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben konfrontiert. Unsere Beratung wahrt Handlungsspielraum.
Produktbezogene Anforderungen der Aufsicht
- Entwicklung neuer Industrieversicherungsprodukte und Vertriebslösungen in Zusammenarbeit mit den Experten der Erst- und Rückversicherer
- Beratung zur Optimierung des bestehenden Versicherungsgeschäfts (inklusive Run-Off) sowie zur Anpassung des Geschäfts an sich verändernde versicherungs-, vertriebs- und kapitalmarktrechtliche Anforderungen
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
- Beratung zu Solvency II und den damit verbundenen Corporate Governance-Anforderungen
- Vertretung in Verhandlungen mit der BaFin
- Beratung zur Compliance auch in steuerrechtlichen Fragen (u. a. FATCA-Compliance)
Sozialversicherung
Wir beraten Sozialversicherungsträger und ihre Verbände zu Verwaltungs- und Finanzierungsfragen, in streitigen Auseinandersetzungen sowie im Rahmen von Fusionen, Outsourcing und Abwicklungen.
Gestaltung
- Restrukturierungen, Fusionen oder Auslagerung einzelner Funktionen von Sozialversicherungsträgern
- Gestaltung und Prüfung von Satzungen und Verwaltungsakten sowie Vergütungssystemen und Managementverträgen
Auseinandersetzungen
- Vertretung in verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Fragen gegenüber dem BVA und dem Bundeskartellamt
- Vertretung in sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen
Andere Rechtsgebiete und Sozialversicherung
- Beratung zu anderen Rechtsgebieten unter Berücksichtigung der besonderen rechtlichen Belange der Sozialversicherungsträger
- Beratung zu den gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Fusionen
- Outsourcing
- Schließung und Abwicklung von Sozialversicherungsträgern
Haftung
Unternehmen, Konzerne und Entscheidungsträger beraten wir zur Vermeidung von Haftungsrisiken und in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor nationalen und internationalen Gerichten und Schiedsgerichten.
Haftungsminimierende Beratung
Um Konflikten und Schadenersatzrisiken vorzubeugen, bewerten wir Haftungspotenziale und beraten zur Entscheidungsfindung sowie zur Gestaltung von Verträgen.
Risikoanalyse und Beratung
- Identifizierung und Minimierung persönlicher Haftungsrisiken
- Beratung von Entscheidungsträgern in kritischen Entscheidungssituationen mit großem Haftungsrisiko
- Prüfung von Haftungsrisiken eines Unternehmens und Identifizierung möglicher Deckungslücken im Versicherungsschutz
Vertragsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Satzungen oder Vorstandsverträgen zur präzisen Risikoverteilung
- Vertretung in Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern
Haftungsrechtliche Auseinandersetzungen
Wir verhandeln, führen Prozesse und sorgen für eine wirtschaftlich sinnvolle Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.
Schadenexpertise
- Regulierung industrieller Großschäden, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, in der Energiewirtschaft, im Bauwesen, der Elektronikindustrie oder im Bereich Chemie und Pharma
- Regulierung von Vermögensschadenfällen (Organ- und Managerhaftung, Haftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten (Bauleitung) oder Ärzten)
Verhandlung und Prozessführung
- Strategische Verfahrensplanung unter Berücksichtigung der Konsequenzen der haftungsrechtlichen Auseinandersetzung für den Versicherungsschutz des Mandanten
- Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen, Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten
- Frühzeitige Prüfung und Wahrung von Regressmöglichkeiten
- Litigation-Monitoring (Beobachtung und Analyse von Prozessen im In- und Ausland)
Managerhaftung
Fehler des Managements können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen ebenso wie für die Verantwortlichen haben. Wir beraten und vertreten in Managerhaftungsfällen.
Beratung und Gestaltung
- Beratung von Entscheidungsträgern zur Minimierung ihrer persönlichen Haftungsrisiken in wichtigen Entscheidungssituationen oder Unternehmenskrisen
- Gestaltung von Dienstverträgen und Abstimmung des D&O-Versicherungsschutzes auf individuelle Haftungsrisiken
- Prüfung möglicher Ansprüche gegen ehemalige oder aktuelle Organmitglieder und Manager
Anspruchsdurchsetzung und -abwehr
- Gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung der Konsequenzen für den D&O-Versicherungsanspruch des Managers
- Verteidigung von Entscheidungsträgern gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen
- Prüfung der Möglichkeit einer Abtretung des Versicherungsanspruchs durch die versicherte Person an das Unternehmen
Weitere Informationen zum Thema Organhaftung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de
Produkthaftung
Hersteller, Händler und Abnehmer beraten wir zu Produkthaftungsfragen und zur Regulierung von Schadenfällen infolge fehlerhafter Produkte.
Risikominimierung
- Unterstützung von Unternehmen aus produzierenden Industrien, insbesondere der Chemie- und Pharmaindustrie, der Automobilwirtschaft und der Elektroindustrie zur Vermeidung und Beherrschung von Produkthaftungsrisiken
- Analyse und Optimierung der unternehmenseigenen Produktsicherheits-Compliance unter Berücksichtigung branchen- und produktspezifischer Herstellerpflichten (z.B. Maschinenrichtlinie, Arzneimittelgesetz).
Schadenregulierung
- Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung im Schadenfall gemeinsam mit unserem Netzwerk aus technischen Experten
- Vertretung von Herstellern oder Händlern bei der Abwehr von Ansprüchen ebenso wie im möglichen Regress
- Klärung von Deckungsfragen der Produkthaftpflichtversicherung, der Rückrufkostenversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung im Zusammenhang mit dem Schadenfall
- Beratung zu komplexen Produkthaftungsfällen in den USA (z.B. nach Sammelklagen) und Koordinierung der Prozessführung (die Trial-Attorneys unserer US-Partnerkanzlei Clausen Miller verfügen über umfangreiche Erfahrung in Jury-Verfahren)
Handel und Lieferketten
Leistungsstörungen im internationalen Handel (z.B. in Lieferbeziehungen) sind häufig von komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsfragen geprägt. Wir unterstützen bei der Aufklärung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen.
Risikominimierung
- Identifizierung von Supply Chain-Risiken sowie von möglichen Deckungslücken im Versicherungsschutz (Betriebsunterbrechungsversicherung, Warentransportversicherung etc.)
- Gestaltung von Verträgen zur Regelung von Leistungen und Fristen, Garantien und Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkungen
- Beratung zur jeweils empfehlenswerten Rechts- und Gerichtsstandswahl der Handels- bzw. Lieferbeziehung
Grenzüberschreitende Schadenregulierung
- Durchsetzung von Ansprüche auf Vertragserfüllung, Ersatzleistung oder Schadenersatz vor deutschen und ausländischen Gerichten sowie internationalen Schiedsgerichten
- Abwehr von unberechtigte Forderungen und Wahrung von Regressmöglichkeiten
Transport
Unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und unterschiedlicher Haftungsregime gestaltet sich die Abwicklung von Transportschäden regelmäßig schwierig. Unsere Rechtsanwälte beraten zur Schadenregulierung und präventiven Risikominimierung.
Beratung und Gestaltung
- Analyse und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen (u.a. von Fracht- und Charterverträgen, Logistikverträgen) insbesondere unter Berücksichtigung von Versicherungsfragen
- Abstimmung von Kauf- und Transportverträgen unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Handelsrechts
- Beratung zum Geltungsbereich internationaler Übereinkommen
- Abstimmung der entsprechenden (Transport-)Versicherungsverträge
Vertretung
- Nationale und internationale Prozessführung auf Aktiv- sowie Passivseite
- Risiko- und Kostenanalyse sowie Beurteilung von Prozess- und Vollstreckungsmöglichkeiten im Ausland
- Maßnahmen zur Regresssicherung
- Vertretung in zollrechtlichen Fragen gegenüber der Zollverwaltung und vor Finanzgerichten
Gesellschaftsrecht
Unser Corporate-Team berät Kapitalgesellschaften, Versicherer, mittelständische Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Entscheidungsträger in Transaktionen oder bei der Restrukturierung und Sanierung.
Mergers & Acquisitions / Private Equity
Ob Fusion oder Joint-Venture, Übernahme, Ausgliederung oder Anteilsverkauf: Wir begleiten Mandanten von der Planung der Transaktion über die Verhandlungsphase bis zum Closing.
Unternehmensbeteiligungen
- Umfassende Due Diligence
- Gestaltung der Vertragswerke
- Verhandlung mit Vertragspartnern, Investoren und Banken
- Management-Buy-Out/Management-Buy-In
- Auszeichnung für die Begleitung des „Ukrainian M&A-Deal of the Year 2012“ (Erwerb der PJSC Bank Forum durch einen ukrainischen Investor von der Commerzbank AG)
Finanzierung, Absicherung und angrenzende Gebiete
- Finanzierung und Steuerrecht
- Arbeitsrechtliche Fragen und Auseinandersetzungen
- Kartellrecht und Vertretung gegenüber Behörden (Bundeskartellamt, europäische Kommission, Bafin)
- Post-Merger-Integration und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen (Post-Merger-Disputes)
- Minimierung der Transaktionsrisiken und Risikotransfer über Versicherungskonzepte
Weitere Transaktionen
- Fusionen, Abspaltungen und Ausgliederungen
- Joint-Venture-Vereinbarungen
- Neugliederungen der Konzernstruktur
- Outsourcing-Projekte
- IPOs
Krise und Restrukturierung
Unternehmenskrisen haben komplexe Ursachen und Wirkungen, die erhebliche Haftungsrisiken für das Management bergen. Wir beraten Gesellschafter, Manager und Unternehmen zur dauerhaften Bewältigung von Krisensituationen.
Identifizierung und Vermeidung der Krise
- Frühzeitige Identifizierung kritischer Situationen
- Vermeidung oder Beseitigung der Überschuldungssituation oder Liquiditätskrise
- Konzeption und Umsetzung kurzfristiger Restrukturierungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Netzwerk aus betriebswirtschaftlichen Fachleuten, Experten für psychologisches Krisenmanagement und Kommunikationsberatern
Restrukturierung und Neugestaltung
- Konzeption und Umsetzung langfristiger Sanierungskonzepte
- Verhandlungen mit Banken, Behörden, Geschäftspartnern und Investoren
- Neugestaltung interner Prozesse und Strukturen zur zukünftigen Krisenvermeidung
- Beratung der Entscheidungsträger zur Vermeidung persönlicher Haftung und strafrechtlicher Folgen fehlerhafter Entscheidungen in der Krise
Wirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Unternehmen und Entscheidungsträger in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren, beraten zu strafrechtlichen Risiken und unterstützen im Fall von unternehmensinternen Compliance-Verstößen.
Wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung und Beratung
Als Strafverteidiger vertreten wir Organmitglieder und Privatpersonen. Für Unternehmen koordinieren wir die Verteidigung mehrerer Entscheidungsträger.
Verteidigung und Vertretung
- Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
- Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
- Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
- Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70
Beratung
- Bewertung möglicher wirtschaftsstrafrechtlich relevanter Sachverhalte im Unternehmen
- Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
- Vermeidung wirtschaftsstrafrechtlicher Risiken in kritischen Situationen
Steuerstrafrecht
Unsere Rechtsanwälte beraten zu steuer- und zollstrafrechtlichen Fragen und vertreten Mandanten in Ermittlungsverfahren.
Verteidigung und Vertretung
- Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
- Verteidigung steuerlicher Berater gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70
Beratung und Gestaltung
- Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
- Gestaltung steuerlich rechtmäßiger und wirtschaftlich sinnvoller Unternehmensstrukturen (Tax Compliance)
- Selbstanzeigeberatung
- Beratung steuerlicher Berater zur Haftungsvermeidung
Compliance
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und interne Regelungen haben wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen. Wir entwickeln Compliance-Programme und unterstützen bei der Aufarbeitung von Compliance-Verstößen.
Konzeption und Gestaltung
- Konzeption einer schlanken und wirksamen Compliance-Organisation
- Gestaltung von Leitfäden sowie Informations- und Hinweisgebersystemen
- Übernahme von Verantwortlichkeiten durch unsere Rechtsanwälte (z. B. als Ombudsmann)
- Evaluierung bestehender Compliance-Programme (Audits) und Anpassung der Strukturen an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen
Beratung bei Compliance-Verstößen
- Unterstützung der unternehmensinternen Untersuchungen (Internal Investigations)
- Einleitung strafrechtlicher, arbeits- und ggf. weiterer zivilrechtlicher Maßnahmen
- Prüfung und Geltendmachung von Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungsansprüchen
- Beratung in der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Aktuelle Marktentwicklungen, jüngste Rechtsprechung, neue Gesetze: Wir analysieren, informieren und nehmen Stellung zu den relevanten Rechtsfragen in unseren Expertisefeldern.
Veröffentlichungen
Das Rücktrittsrecht des Cyberversicherers bei jährlichen Fragebogen
Aufsatz von Dr. David Ulrich in der VersR 16/2023
Seit einigen Jahren fordern Cyber-Versicherer ihre VN immer häufiger auf, jährlich umfangreiche Fragebogen zu beantworten. In diesen jährlichen Fragebogen sollen die VN, regelmäßig Unternehmen, gestellte Fragen jeweils meist pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Können Versicherer aus diesen unterjährigen Fragebögen die gleichen Rechte ableiten, wie aus vorvertraglichen Risikofragebögen?
Dr. David Ulrich hatsich für die VersR die versicherungsrechtliche Stellung solcher Fragebögen angeschaut und kommt zu einem klaren Urteil. Den Volltext (kostenpflichtig) können Sie online hier abrufen.
LG Dortmund: Regress von Bußgeldern gegen Geschäftsführer
Urteilsanmerkung von Alicia Verdugo Morales in der Recht + Schaden
Können Unternehmen sich Bugelder, die sie für Verstöße zahlen mussten, von Managern erstatten lassen? Diese, bislang vom BGH ungeklärte Frage, hatte das LG Dortmund in einem aktuellen Fall zu beantworten. In einem Beschluss (Beschl. v. 21.6.2023 – 8 O 5/22) nahm das Gericht nun Stellung zur Frage der Regressierbarkeit von Kartell-Bußgeldern.
Alicia Verdugo Morales analysiert für die Recht + Schaden (r+s 2023, 681) die richterlichen Ausführungen und beleuchtet Hintergründe und Auswirkungen der zugrundeliegenden Rechtsfragen. Der Aufsatz ist für Beck-Abonnenten hier online abrufbar.
Obliegenheiten in der Cyberversicherung: Von Updates, Backups und problematischen Klauseln
Beitrag von Dr. David Ulrich in der VersicherungsPraxis 06/2023
Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor den Folgen eines Hackerangriffs. Doch nicht immer klappt die Schadenregulierung reibungslos: In manchen Fällen wenden Versicherer ein, das versicherte Unternehmen hätte eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verletzt, etwa Updates nicht rechtzeitig installiert. In solchen Fällen drohen empfindliche Leistungskürzungen.
Dr. David Ulrich hat sich in seinem Beitrag (hier sowie untenstehend zum Download) die gängigsten Obliegenheiten aus der Cyberversicherung angeschaut und wirft Zweifel an der Wirksamkeit mancher Formulierung auf.
Kunde muss Fehler des Maklers ausbaden
Kolumne von Jem Schyma und Raimund Mallmann im FOCUS Money Versicherungsprofi
Versicherungsmakler handeln im Auftrag ihrer Kunden. Doch was, wenn dem Makler ein schwerwiegender Fehler unterläuft? Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären die rechtlichen Auswirkungen auf den Vermittler und seine Kunden in ihrer neuen Kolumne, online hier abrufbar.
Durchsetzung von Versicherungsansprüchen: Wer muss was wann beweisen?
Beitrag von Jem Schyma in der Versicherungspraxis 05/2023
Im Schadenfall sind Versicherungsnehmer häufig mit vielen Fragen konfrontiert: Was muss ich dem Versicherer gegenüber darlegen? Hat der Versicherer das Recht, Teile seiner Leistung eigenmächtig zu kürzen?
In seinem Beitrag (hier sowie untenstehend zum Download) zeigt Jem Schyma auf, welche Beweislast im Schadenfall von welcher Seite zu tragen ist.
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Mitteilungen
Winter des Stillstands? Management der Betriebsunterbrechung in Krisenzeiten
Am 20. Oktober 2022 diskutiert unsere Praxisgruppe Sachversicherung mit Vertretern aus Industrie und Versicherung auf dem 5. Round Table Schadenmanagement die Auswirkungen der aktuellen Krise(n) auf die Schadenregulierung.
Entscheidungsträger, Riskmanager und Verantwortliche für die Industrieversicherung aus den Unternehmen sowie Manager aus der Versicherungswirtschaft sind herzlich eingeladen, an der Diskussionsrunde im kleinen Kreis teilzunehmen.
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerplätze sind begrenzt, um den Charakter des offenen Erfahrungsaustauschs am runden Tisch zu wahren.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in untenstehend (sowie hier) verlinktem PDF-Flyer zur Veranstaltung.
Haftpflichtexperte Dr. Jürgen Wolters schließt sich WILHELM an
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wolters (56) verstärkt zum 1. Mai 2022 als Of Counsel das Team von WILHELM Rechtsanwälte am Standort Düsseldorf. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht bringt Erfahrung und Expertise in der Regulierung von Haftpflicht- und Vermögensschäden mit.
„Jürgen Wolters ist ein ausgewiesener Fachmann in allen Haftungs- und Versicherungsfragen sowie eine gestandene Beraterpersönlichkeit mit einem breiten Netzwerk und Renommee innerhalb der Versicherungswirtschaft. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit“, kommentiert Dr. Mark Wilhelm, Partner der Sozietät WILHELM den Neuzugang. Bei WILHELM ergänzt Wolters als Berater die Praxisgruppen Litigation und Versicherungsrecht am Düsseldorfer Hauptsitz der Sozietät.
Als langjähriger Partner der Wirtschaftskanzleien Bach Langheid Dallmayr (BLD) sowie zuletzt Heuking Kühn Lüer Wojtek (seit 2018) beriet Wolters Mandanten insbesondere zu den Themen Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherungen. Von 2011 bis 2017 war der gebürtige Kölner zudem Teil des Managements des Versicherers Die Haftpflichtkasse VVaG – zunächst im Aufsichtsrat, ab 2016 als Mitglied des Vorstands und später als dessen Vorsitzender. Darüber hinaus leitete er mehrere Jahre lang die von ihm mitgegründete Deutsche Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht (DGVH e.V.).
„Besonders der Wechsel der Perspektive hin zu einer auf die Versicherungsnehmer fokussierten Beratung reizt mich an der neuen Aufgabe“, erklärt Wolters. „Einen Schwerpunkt möchte ich auf die Haftpflichtabwehr setzen. Zu diesem Thema bleibe ich gleichermaßen Ansprechpartner der Versicherer wie auch Versicherungsnehmer.“ Neben der Streitbeilegung berät Wolters bei WILHELM künftig versicherte Unternehmen, Versicherungsmakler, Insurtechs und Versicherer zur Gestaltung von Versicherungsbedingungen und Spezialdeckungen sowie zu Aufsichts- und Managementfragen.
Wolters ist nicht der erste ehemalige Entscheidungsträger aus der Versicherungswirtschaft, der sich WILHELM Rechtsanwälte anschließt. Bereits seit 2017 ist der ehemalige weltweite Schadenchef des Industrieversicherers Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) Dr. Andreas Shell für WILHELM als Of Counsel im Bereich Großschadenregulierung aktiv.
BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung lässt viele Fragen offen
Mit Entscheidung vom 26. Januar 2022 hat der Bundesgerichtshof Versicherungsansprüche eines Gastronomiebetriebs für die coronabedingte Betriebsschließung im ersten Lockdown 2020 verneint. Für viele anhängige Verfahren bleiben entscheidende Fragen offen.
Versicherer können grundsätzlich mit einer Liste von namentlich genannten Krankheiten und Erregern in Versicherungsbedingungen den Deckungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung wirksam beschränken. Das hat der Bundesgerichtshof mit heutiger Entscheidung (Az. IV ZR 144/21) festgestellt.
Gaststätten-Betreiber erhoffte Versicherungsleistung für Lockdown
Im entschiedenen Streitfall hatte der Betreiber einer Gaststätte in Schleswig-Holstein seinen Versicherer auf Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung für die coronabedingte Schließung im Frühjahr 2020 in Anspruch genommen. Eine Betriebsschließung kompensiert den Ertragsausfall, wenn ein Betrieb durch eine behördliche Anordnung aus Gründen des Infektionsschutzes zeitweise geschlossen wird.
Der beklagte Versicherer verweigerte – wie nahezu alle Betriebsschließungsversicherer in Deutschland – die Leistung. Der Corona-Lockdown stelle insbesondere deshalb keinen Versicherungsfall dar, da das Coronavirus Sars-CoV-2 und die Krankheit Covid-19 nicht in den Versicherungsbedingungen enthalten seien. Auch müsse für einen Versicherungsfall ein Erreger im Betrieb auftreten und die behördliche Verfügung sich deshalb konkret gegen den betroffenen Betrieb richten. Das Landgericht Lübeck (Az. 4 O 164/20) und das Oberlandesgericht Schleswig (16 U 25/21) folgten dieser Argumentation.
BGH: Leistungsverweigerung des Betriebsschließungsversicherers war rechtmäßig
Der BGH schloss sich dieser Argumentation nun in Teilen an. Der vom Versicherer verwendete Klauselwortlaut lautete: „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger: [es folgt eine längere Liste]“. Dieser Wortlaut verdeutliche für den Versicherungsnehmer hinreichend, dass nur die in der Liste genannten Krankheiten und Erreger versichert seien. Einen sich darüber hinaus auf jede behördliche Betriebsschließung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erstreckenden Versicherungsschutz könne der Versicherungsnehmer nicht erwarten.
In Teilen verwarf der BGH aber auch die vorhergehende OLG-Rechtsprechung: Für den Versicherungsfall in der Betriebsschließungsversicherung komme es nicht darauf an, ob aus dem Betrieb selbst eine Infektionsgefahr hervorgehe, der Erreger also dort aufgetreten sei.
Urteil lässt viele Fragen offen
„Der BGH hat in der Vergangenheit regelmäßig und richtigerweise hohe Anforderungen an die Transparenz von Allgemeinen Geschäfts- oder Versicherungsbedingungen gestellt. Mit der heutigen Entscheidung verlassen die Karlsruher Richter diese Linie ein Stück weit“, erklärt Dr. Mark Wilhelm, Partner der Sozietät WILHELM, die mehr als 1.000 betroffene Versicherungsnehmer zur Betriebsschließungsversicherung berät. In das aktuell entschiedene Verfahren war die Sozietät nicht involviert.
„Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass der BGH Klarheit für einen Teil der Versicherungsnehmer geschaffen hat, wenngleich das Ergebnis nicht überzeugt. Trotz des Urteils bleiben große Zweifel an der Transparenz vieler im Markt verwendeter Klauseln zum Deckungsumfang der Betriebsschließungspolicen“, sagt Wilhelm. „Auch so manches vollmundige Werbeversprechen der Versicherer sowie auch das Verhalten der Versicherer und ihrer Vertreter in der vorvertraglichen Beratung und in der Schadenregulierung werden noch höchstrichterlich genau in den Blick zu nehmen sein. Beispielsweise sagten in vielen Fällen Versicherer zunächst eine Deckung für coronabedingte Schließungen zu. Es wird zu klären sein, ob diese Versicherer nicht ungeachtet der Listenklausel einstandspflichtig sind. Der BGH wird sich hierfür unter anderem in den von uns anhängig gemachten Revisionsverfahren mit der Frage befassen müssen, ob die Versicherer möglicherweise gegen § 1a VVG verstoßen haben – sich also nicht stets ehrlich, redlich und professionell verhalten haben.“
Zudem könnte nun auch das Thema Maklerhaftung verstärkt in den Fokus rücken: „Es gab Policen mit und ohne Listen versicherter Krankheiten und Erreger. Wenn Listenklauseln den Versicherungsschutz wirksam beschränken können – bei vergleichbaren Prämien –, müssen sich viele Mehrfachagenten und Versicherungsmakler die Frage stellen, warum sie dazu nicht beraten haben“, so Wilhelm.
WILHELM als WiWo-Top-Kanzlei ausgezeichnet
Das Magazin Wirtschaftswoche hat die führenden Kanzleien im Versicherungsrecht in Deutschland ausgezeichnet. Unsere Sozietät ist auch in diesem Jahr wieder mit dabei.
Neben unserer Sozietät nennt die WiWo zudem unseren Partner Dr. Fabian Herdter als einen der am häufigsten im Versicherungsrecht empfohlenen Rechtsanwälte. Das Ranking entstand auf Basis einer Befragung von rund 1.300 Juristen sowie der Bewertung durch eine Expertenjury.
Das vollständige Ranking aus der Wirtschaftswoche-Ausgabe 46/2021 vom 12. November 2021 finden Sie online unter www.wiwo.de
JUVE: WILHELM behauptet Platz unter den führenden Kanzleien
Das neue JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/22 ist da - und WILHELM Rechtsanwälte zählt wieder zur Spitzenklasse im Versicherungsrecht.
Das renommierte JUVE Handbuch listet unsere Sozietät auch 2021 unter den am häufigsten empfohlenen Kanzleien im Versicherungsrecht. Die Redaktion schreibt: "Die Düsseldorfer Versicherungsboutique ist so klar wie nur wenige Wettbewerber an der Seite von Versicherungsnehmern positioniert. [...] Dass die Kanzlei im streitigen Bereich gut aufgestellt ist, zeigt u.a. ihre Einbindung in den Prozess Eileen Funke als Witwe des ehem. HRE-Vorstands Georg Funke bei Abwehr von Organhaftungsansprüchen im Hypo-Real-Estate-KapMuG-Verfahren. Auf die starke Nachfrage reagierte die Kanzlei mit einem deutl. Wachstum auf Associate-Ebene."
Die vollständige Rezension ist in der Online-Version des Handbuchs auf www.juve.de abrufbar.
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Presseberichte
"Unseriöse Abfindungsangebote"
Das Versicherungsjournal berichtet über den Vortrag von Dr. Mark Wilhelm auf dem BF21-Schadenkongress 2022.
[...] Sehr kritisch äußerte sich hingegen Dr. Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Der Jurist vergleicht die Flutschadenregulierung mit dem Streit um die Betriebsschließungs-Versicherung (BSV).
[...] Laut Wilhelm habe es nach dem Starkregen „Bernd“ teilweise unseriöse Abfindungsangebote gegeben, die die Notlage der Hausbesitzer ausgenutzt hätten. Zudem habe es vielfach Auseinandersetzungen darüber gegeben, ob Gebäude überhaupt noch sanierungsfähig seien.
Trotz Digitalisierung wären wohl viele Schadenabteilungen durch den Kumulschaden überfordert gewesen, schätzt der Anwalt und fordert für jeden Schadenfall eine detaillierte und schnelle Einzelfallprüfung. [...]
Den vollständigen Veranstaltungsbericht lesen Sie hier: www.versicherungsjournal.de
„Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zu den Haftungsregeln für das Management in Deutschland.
[...] Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm, sieht darin ein aufkommendes Problem. Wenn Versicherer ahnen, dass die Deckungssumme nicht ausreicht, könnten sie das Verteilungsverfahren anwenden, bei dem etwa Abwehrkosten nur noch anteilig übernommen werden.
Nach Ansicht der Referenten empfiehlt es sich für einen solchen Fall eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen. „Sie kann die Deckungslücke schließen, die bei einer Unternehmens-D&O auftreten kann“, erklärte Hendricks. Die Politik könnte die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung hierzulande noch verbessern, sind die Experten überzeugt. „Ich würde mir wünschen, dass auch Leitungstätigkeiten genauso wie Wirtschaftsprüfertätigkeiten oder andere Berufsstände mit Haftungsbeschränkungen arbeiten“, sagte Maklerin Koch. Das würde die aktuelle Lage entschärfen, glaubt sie.
Anwalt Wilhelm hat einen anderen Vorschlag. Er ist der Ansicht, dass das Haftungssystem in Deutschland zu streng ist. „Unternehmerische Freiheiten und Managemententscheidungen werden dadurch behindert und sind nicht mehr produktiv“, betonte er. Wilhelm findet es zwar richtig, Fehler zu bestrafen, er hält die aktuelle Hürde aber für zu gering. Dass bereits leicht fahrlässige Handlungen Gegenstand von gerichtlichen Verfahren sind, sei nicht sinnvoll. „Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“ [...]
Den vollständigen Bericht zur Veranstaltung "Breakfast Briefing: D&O aus Sicht der Betroffenen" finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)
„Eine breite Klagewelle gegen die Versicherungsmakler ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten“
Dr. Mark Wilhelm gegenüber Procontra Online zur Frage der Vermittlerhaftung im BSV Schadenkomplex.
[...] „Eine breite Klagewelle gegen die Versicherungsmakler ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten“, bestätigt auch Mark Wilhelm, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Versicherungsrecht in Düsseldorf. „Die missglückte Gestaltung der Versicherungsbedingungen und die unglückliche Kommunikation rund um die BSV haben die Versicherer zu verantworten, nicht die Makler.“
Der Düsseldorfer Jurist bringt hingegen die Rolle der Versicherungsvertreter ins Spiel: Demnach gebe es Versicherer, die BSV-Verträge mit und ohne Listenklausel über ihre Agenten vertrieben haben. „Hier ist schon zu fragen: Warum hat der eine Kunde eine bessere Police bekommen und der andere eine schlechtere?“, so der Experte.
Auch wenn Vermittler nun nicht unbedingt mit Klagen rechnen müssen, obliege ihnen allerdings mitunter die wenig schmeichelhafte Rolle des Boten, der schlechte Nachrichten überbringen muss: „Die Makler hatten in den vergangenen zwei Jahren die nicht gerade beneidenswerte Aufgabe, jene Scherben zusammenzukehren, die die Versicherer verursacht haben.“ [...]
Den vollständigen Bericht lesen Sie unter www.procontra-online.de
„Trotz des Urteils bleiben große Zweifel an der Transparenz vieler im Markt verwendeter Klauseln"
Dr. Mark Wilhelm ordnete gegenüber verschiedenen Medien wie dem Handelsblatt und dem Versicherungsmonitor die aktuelle BGH-Entscheidung zur BSV ein.
[...] Anders als das Berufungsgericht betonte der BGH, dass der Erreger für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht zwingend im Betrieb auftreten musste. Mark Wilhelm, Fachanwalt für Versicherungsrecht, sieht daher für manche Versicherungsnehmer noch Chancen: „Für diejenigen, die dynamische Klauseln in den Verträgen hatten, ist nunmehr klar, dass ein Anspruch auf die Versicherungsleistung bestehen kann.“ [...]
Den vollständigen Bericht des Handelsblatts finden Sie hier: www.handelsblatt.com, den Bericht des Versicherungsmonitors (Abo erforderlich) finden Sie unter folgendem Link: www.versicherungsmonitor.de
Auch die Branchenmedien procontra und das Versicherungsjournal berichteten unter Bezugnahme unserer Stellungnahme:
„Die streitgegenständlichen Klauseln sind so etwas wie der Standardfall"
Dr. Mark Wilhelm gegenüber Versicherungswirtschaft Heute zur anstehenden BGH-Verhandlung zur Betriebsschließungsversicherung.
[...] Der Bundesgerichtshof hat sich nach Einschätzung verschiedener Experten für die erste Verhandlung einen Fall ausgesucht, der musterhaft für den Streitkomplex BSV steht. Die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen orientieren sich an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur BSV von 2002. „Die streitgegenständlichen Klauseln sind also so etwas wie der Standardfall, obwohl es am Markt auch noch viele variierende Wortlaute gibt“, erläutert Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. [...]
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungswirtschaft-heute.de
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Wilhelm Rechtsanwälte
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5. Analyse- und Tracking-Tools
Die im Folgenden aufgeführte und von uns eingesetzte Tracking-Maßnahme wird auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit der zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahme wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahme ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus dem entsprechenden Tracking-Tool zu entnehmen.<
5.1 Google Analytics
Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen erheben wir gegenwärtig keine Tracking-Daten zur Nutzung über Google Analytics.
5.2 Google Maps
Auf unserer Website kommt Google Maps (API), ein weiteren Dienst der Google LLC, zur Anwendung. Google Maps ist ein Onlinedienst zur Darstellung von interaktiven Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen und Ihnen dadurch die Anfahrt zu unseren Büros zu erleichtern.
Bereits beim Aufrufen der Seite, in die die Karte von Google Maps engebettet ist, werden Daten an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert, dies gilt insbesondere für Ihre IP-Adresse - unabhängig davon, ob Sie bei Google ein Nutzerkonto unterhalten. Sollten Sie ein Nutzerkonto haben und engeloggt sein, kann Google dadurch Ihre Daten möglicherweise direkt Ihrem Konto zuordnen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage unseer berechtigten Interessen, insbesondere unserem Interesse an der Analyse, Optimierung und am Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google, zum Beispiel hier: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@wilhelm-rae.de
8. Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://www.wilhelm-rae.de/impressum von Ihnen abgerufen werden.
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