Wir sind der Ansprechpartner für Unternehmen und Entscheidungsträger in komplexen Fragen – hochspezialisiert, international vernetzt und lösungsorientiert.
Über uns
Unsere Sozietät ist spezialisiert auf Versicherungsrecht und Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.
Lösungen für kritische Situationen
Wir beraten nationale und internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, Investoren, Gesellschafter und Entscheidungsträger in kritischen Situationen – von der drohenden Inanspruchnahme über den Großschadenfall oder einen unerwarteten Gewinneinbruch bis hin zur Aufdeckung eines schwerwiegenden Rechtsverstoßes im Unternehmen.
Wir analysieren die jeweilige Situation und stellen ein Spezialistenteam zusammen. Als 2006 auf Versicherungsrecht spezialisierte Boutique gestartet, vereinen wir heute unter unserem Dach Expertise aus den Bereichen:
- Schaden und Haftung
- Konfliktlösung
- Restrukturierung und Finanzierung
- Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
In zeitkritischen Mandaten arbeiten wir mit unserem eigenen Krisenmanagement-Tool CasePilot, der Online-Plattform zur Koordination und Kommunikation in Unternehmenskrisen.
Juristische Präzision und wirtschaftliches Verständnis
Unsere Rechtsanwälte hinterfragen die üblichen juristischen Standpunkte und gehen gedanklich neue, auch kontroverse Wege. Wir verbinden individuelle juristische Spezialisierung mit betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how.
So finden wir pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Herausforderungen unserer Mandanten.
Einen Überblick über unsere Kanzlei und die Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte finden Sie hier zum Download.
Referenzen
Andere über uns:
Wettbewerber bescheinigen der Kanzlei, „sehr gut aufgestellt“ sowie „klar positioniert und gut“ zu sein.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
„Das gesamte Team ist außergewöhnlich gut aufeinander eingespielt und vermittelt Kompetenz und Leistungsbereitschaft."
The Legal 500 Deutschland
„The firm is always excellent, precise and very flexible,” enthuses a client. Another client highlights the team's „extraordinary skills in solving complex cases”.
Chambers Europe Guide
International
Unsere Rechtsanwälte beraten grenzüberschreitend. Internationale Mandanten unterstützen wir beispielsweise in Haftungs- oder Versicherungsfällen, die deutschem Recht unterliegen, oder in Transaktionen mit deutschem Bezug. Wir beraten unter anderem auf Deutsch, Englisch, Russisch und Französisch.
Kooperationen weltweit
Unsere Sozietät arbeitet in internationalen Projekten mit den vom Mandanten gewählten Kanzleien vor Ort. Wir haben zudem Netzwerkpartner mit insgesamt mehr als 200 Rechtsanwälten unter anderem in Chicago, New York, London, Paris, Rom und Brüssel zur Lösung grenzüberschreitender Rechtsfragen und Konflikte.
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem bei
- Verfahren vor Gerichten in den USA, UK und Kontinentaleuropa,
- grenzüberschreitenden Haftungs- und Deckungsauseinandersetzungen,
- der Optimierung internationaler Versicherungsprogramme,
- Fragen des jeweiligen nationalen Gesellschafts-, Aufsichts- oder Kapitalmarktrechts,
- rückversicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Gerne beraten wir Sie zur Auswahl der für Ihre Herausforderungen geeigneten Rechtsanwälte im Ausland und koordinieren das Mandat aus Deutschland.
Standorte
In Deutschland sind wir an zwei Standorten vertreten:
Büro Düsseldorf (Hauptsitz):
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 . 68 77 46-0
Fax: +49 (0) 211 . 68 77 46-20
Büro Berlin:
Kantstraße 51
10625 Berlin
Tel: +49 (0) 30 . 81 72 732-0
Fax: +49 (0) 30 . 81 72 732-20
Bitte beachten Sie: Die Adresse unseres Berliner Büros ändert sich zum 1. August 2024:
Kantstraße 51
10625 Berlin
Unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter bringen ihre individuelle Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung in einem persönlichkeitsstarken Team zusammen.
Anwälte und Berater
Dr. Mark Wilhelm, LL.M.
Lars Winkler
Felix Schaefer
Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.
Dr. Friedrich Isenbart
Magdalena Möhlenkamp
Tobias Wessel
Petra Ruf
Dr. David Ulrich, LL.M.
Alicia Verdugo Morales
Dr. Andreas Shell
Verena Lee
Raimund Mallmann
Sabrina Hußmann
Jem Schyma
Johannes Laiblin
Michael Rausch
Dr. Jürgen Wolters
Th. Christian Jurascheck
Dr. Bernd Guntermann
Christoph Manke
Dr. Mark Wilhelm, LL.M.
Dr. Mark Wilhelm
Rechtsanwalt
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
mark.wilhelm@wilhelm-rae.de
Dr. Mark Wilhelm ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung. Er berät national und international tätige Unternehmen und Konzerne, Rückversicherer und Sozialversicherungsträger zu Haftungs- und Deckungsfragen. Den Managern der Unternehmen steht er mit seinem juristischen Rat wie auch mit strategischen und taktischen Überlegungen zur Seite.
Schwerpunkte seiner Beratung legt Dr. Mark Wilhelm auf Haftung, Deckung und Gestaltung.
Haftung
- Strategische und taktische Beratung bei substantiellen Managemententscheidungen
- Vorbeugung und Absicherung gegen Haftungsfallen für Unternehmen und ihre Manager
- Verteidigung und Inanspruchnahmen von Managern
- Koordination von komplexen, multikausalen Haftungsfällen
Deckung
- Deckungsauseinandersetzungen der Industrieversicherung
- Fragen der D&O-Versicherung
- Supervision / coverage counsel internationaler Auseinandersetzungen für Rückversicherer
- Run off von Versicherungsbeständen
Gestaltung / Entwicklung
- Entwicklung von Versicherungsprodukten für Spezialrisiken
- Gestaltung von Versicherungsverträgen
- Gruppenversicherungsverträge
- Finanzrückversicherung, ART, alternative Finanzierungen
Dr. Mark Wilhelm war mehrere Jahre bei einer internationalen Sozietät tätig. Im Frühjahr 2006 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt Lars Winkler die Sozietät Wilhelm. Im Rahmen eines Postgraduiertenstudiengangs Versicherungsrecht erlangte er den "Master of Insurance Law - LL.M.". Er ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Dr. Mark Wilhelm ist als Berater im Bereich des "Verhandelns" tätig. Er hält Seminare und Vorträge zu diesem Thema und veröffentlichte das Buch "Verhandeln im Schadenfall".
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/10 bis heute)
„Hochqualifiziert und erfahren“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)
„Für seine ‘umfassenden Rechtskenntnisse, schnelle Auffassungsgabe und Praxisbezogenheit’ empfohlen" (Legal 500 Deutschland 2016)
„Known for his experience in D&O and coverage matters. Sources commend his negotiating ability." (Chambers Europe 2016)
Leading Lawyer in Insurance and Reinsurance Germany (Expert Guides 2015)
Die Authentizität des Beraters ist das Fundament für seine Qualität.
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Versicherung für Prokuristen: Haftung folgt Deckung? (PDF) Abwehrkosten – Anrechnung auf die Versicherungssumme? (PDF) Aktuelle Entwicklungen in der D&O-Versicherung (PDF) Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz (PDF) BGH: „Ernstlichkeit“ ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O (PDF) Cyber-Risikoprüfung: Kein gläserner Kunde zu befürchten (PDF) Cyberrisiken: Alter Wein in neuen (Daten-)Schläuchen? (PDF) D&O-Versicherung und Organhaftung in der Insolvenz (PDF) D&O-Versicherung – Das Rundum-Sorgen-Paket (PDF) D&O-Versicherung: Erwartung und Wirklichkeit fallen oft auseinander (PDF) D&O-Versicherung: Mehr Masse für Insolvenzgläubiger (PDF) D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig (PDF) D&O-Versicherung: Vertragsgestaltung ist entscheidend (PDF) D&O: Manager bleiben auf Abwehrkosten sitzen (PDF) Das Lieferkettengesetz: Herausforderung für das Risikomanagement (PDF) Das Versichertenkollektiv und die quadratischen Kreise (PDF) Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen (PDF) Fehlerfreies Management durch D&O-Versicherung (PDF) Innovation - Fata Morgana der Versicherungswirtschaft (PDF) Kein Vollkasko-Schutz für Manager (PDF) Klartext aus Karlsruhe: Entscheidend ist die Perspektive des Versicherten (PDF) Krankenhaushaftpflicht – ein Hexenwerk? (PDF) LG München: Compliance ist Aufgabe des Gesamtvorstandes (PDF) Licht und Schatten - Finanzen und Versicherung (PDF) Managerhaftung und D&O in der Insolvenz: Mehr Risiko – weniger Schutz? (PDF) Risikotransfer: Kreativität und Unabhängigkeit wagen (PDF) Schadenmanagement: Mehr Professionalität, mehr Partnerschaft (PDF) Schadenregulierung in der D&O-Versicherung: Enttäuschte Erwartungen (PDF) Tücken der D&O-Versicherung (PDF) Unternehmen bestrafen – Manager treffen? (PDF) Unterschätzte Risiken, unterschätzte Potenziale (PDF) Unwirksamkeit der Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme in D&O-Versicherungsverträgen? (PDF) Verfahrensfairness – das verschenkte Potenzial in der Schadenverhandlung (PDF) Versicherungsfall Whistleblowing? Die Folgen des Hinweisgeberschutzes auf die Industrieversicherung (PDF) Versicherungssteuer: Risiken erkennen, Chancen nutzen (PDF) Warranty & Indemnity-Policen: Individuelle Versicherungslösungen für Transaktionshindernisse (PDF) Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften (PDF)
Lars Winkler
Lars Winkler leitet das Litigation-Team bei Wilhelm Rechtsanwälte. Er vertritt Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Entscheidungsträger zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wie Versicherungsleistungen oder Schadensersatzforderungen.
Ziel der Parteivertretung durch unser Litigation-Team ist stets die pragmatische außergerichtliche Streitbeilegung. Oftmals ist eine gerichtliche Klärung aber nicht vermeidbar. Mandanten profitieren dabei von Lars Winklers prozesstaktischer Erfahrung und fachlichen Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.
Prozessführung
- Vertretung in Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, insbesondere im Haftungsrecht und Versicherungsrecht
- Vertretung in Berufungsverfahren und (soweit zulässig) Vertretung und Beratung in Revisionsverfahren inkl. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Vertretung vor Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
Haftungsrecht
- Verteidigung und Inanspruchnahme von Managern und Organen
- Haftungsrechtliche und dienstvertragliche bzw. arbeitsrechtliche Beratung in gesellschaftsrechtlichen Krisensituationen
- Produkthaftungsrecht und Produktversicherungsrecht
- Darlegung und Geltendmachung von Schäden (juristische und betriebswirtschaftliche Schadendarlegung)
Streitbeilegung in weiteren Bereichen
- Vertretung von Konzernen, Mittelständlern und Körperschaften in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts inkl. Personalvertretungsrecht (Fusionen, Teilbetriebsstillegungen, § 613a BGB)
- Vertretung von Sozialversicherungsträgern in Auseinandersetzungen mit Dritten
- Beratung und Vertretung von Unternehmen, Körperschaften, Organen und leitenden Angestellten in allen Verfahren des individuellen Arbeitsrechtes
Lars Winkler war mehrere Jahre bei einer mittelständischen Sozietät tätig, zuletzt als Partner. Im Frühjahr 2006 gründeten Dr. Mark Wilhelm und er die Sozietät Wilhelm Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
2012 zeichnete das Fachmagazin InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2013)
„Harter Gegner in Prozessen“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/15)
„Sehr gutes Verständnis für technisch schwierige Sachverhalte und deren Übersetzung ans Gericht" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2015/16)
„Kompetent und unaufgeregt" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19)
„Ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sind sehr serviceorientiert" (Legal 500 Deutschland 2021)
„Arbeitet ‘sehr strukturiert und analytisch’" (Legal 500 Deutschland 2016)
Empfohlen im Bereich „Prozessführung“ (Handelsblatt „Deutschlands beste Anwälte" seit 2016")
Es ist so leicht, andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren. (Oscar Wilde)
Aktuelle Veröffentlichungen
Betriebliche Altersversorgung und das AGG (PDF) BGH: „Ernstlichkeit“ ist keine Voraussetzung für den Versicherungsfall in der D&O (PDF) Gefahren der Mitversicherung (PDF) Insolvenz - Große Risiken für Vorstände (PDF) Kein Vertrauen in die Vertrauensschadenversicherung: deckungsschädliche Einwendungen der Versicherer im Schadenfall (PDF) Krankenkassen: Wenn Markt- und Planwirtschaft aufeinander prallen (PDF) Quo vadis D&O-Versicherung – Neu-Definition des Versicherungsfalls bei Abtretung (PDF) Risiko der Unwirksamkeit (PDF) Sachverständige im Versicherungsfall – immer neutral? (PDF) Totschlagargument Erprobungsklausel (PDF) Vorsicht bei Ausschreibungen (PDF) Zur Unsitte der Deckungszusage unter Vorbehalt (PDF)
Felix Schaefer
Felix Schaefer ist spezialisiert auf Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Er berät Unternehmen und Entscheidungsträger in kritischen Situationen, beispielsweise bei drohender Insolvenz oder gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsprojekten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen der Finanzwirtschaft.
Beratung
- Beratung des Managements bei richtungweisenden Entscheidungen zur Abwendung von Ertrags- oder Liquiditätskrisen
- Insolvenzrechtliche Beratung
- Kapitalmarktrechtliche Beratung
Gestaltung
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung konzerninterner Umstrukturierungen
- Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Gestaltung von Fusionen, Übernahmen und Joint-Ventures
Vor seinem Wechsel zu Wilhelm Rechtsanwälte war Felix Schaefer mehrere Jahre als Partner für eine internationale Großkanzlei tätig.
Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.
Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.
Rechtsanwalt
Master of European and International Business Laws
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-50
fabian.herdter@wilhelm-rae.de
Dr. Fabian Herdter ist spezialisiert auf Versicherung, Rückversicherung und Haftung.
Im Fokus seiner Tätigkeit stehen die Abwehr oder Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und die Vertretung von Mandanten in Deckungsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung und der Vertrauensschadenversicherung.
Daneben berät Dr. Fabian Herdter Mandanten bei der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Versicherungsprogrammen sowie in Fragen der Konzeption und Optimierung von Gruppenversicherungen.
Haftung und Deckung
- Beratung von Managern und Aufsichtsräten bei (drohender) Inanspruchnahme
- Gerichtliche Vertretung von Managern und Aufsichtsräten in Haftpflichtfragen
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite
- Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
- Beratung von Rückversicherern in Deckungsfragen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen
Versicherungsprogramme und -verträge
- Prüfung und Optimierung internationaler Konzern- Versicherungsprogramme
- Aufzeigen von Deckungslücken in Layer-Versicherungsprogrammen
- Abstimmung von Grunddeckung mit den Exzedenten (Anpassung der Versicherungsbedingungen)
- Optimierung von Mitversicherungslösungen
- Gestaltung von Versicherungs- sowie von Rückversicherungsverträgen
- Prüfung und Optimierung von Versicherungsbedingungen
Gruppenversicherung
- Konzeption von unternehmenseigenen Gruppenversicherungsmodellen
- Überprüfung bestehender Gruppenversicherungsverträge (Haftungsrisiken, steuerliche Aspekte, Optimierungsmöglichkeiten)
Dr. Fabian Herdter promovierte als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Ausgestaltung von Gruppenversicherungsverträgen. Als Dozent hielt er für die Université Lumière Lyon und die Fernuniversität Hagen Vorlesungen.
Dr. Fabian Herdter erlangte einen Master im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.). Er spricht verhandlungssicher Englisch und Französisch. Vor seiner Tätigkeit für Wilhelm Rechtsanwälte war er mehrere Jahre als Anwalt in der Praxisgruppe Versicherungs- / Rückversicherungsrecht einer deutschen Großkanzlei tätig.
Empfehlungen
Häufig empfohlen im Versicherungsrecht (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien seit 2015)
Empfohlen im Versicherungsrecht: „Analytisch hervorragend" , „ausgewiesene Expertise im Versicherungsrecht", „hohe Sozialkompetenz und sehr serviceorientiert" (Legal 500 Deutschland seit 2017)
Führender Anwalt im Versicherungsrecht (Chambers Europe Guide seit 2020)
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Versicherung für Prokuristen: Haftung folgt Deckung? (PDF) Abtretung des Freistellungsanspruchs in der D&O-Versicherung (PDF) Auskunfts- versus Geheimhaltungspflichten in der D&O-Versicherung (PDF) D&O-Eigenschadendeckung: Fluch oder Segen für Unternehmen und Versicherte? (PDF) D&O-Eigenschadenversicherung: Innovation zu Lasten der Versicherten? (PDF) D&O-Schadenregulierung: Es hakt nicht nur im Underwriting (PDF) Darlegung des Eigenschadens in der Industriesachversicherung (PDF) Deckung aus einer Hand? Sinnvolles Zusammenspiel von D&O- und Vertrauensschadenversicherung (PDF) Der Wiederholungstäterausschluss in der Vertrauensschadenversicherung: Konsequenzen für die versicherungsnehmende Industrie (PDF) Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Notwendiger Verbraucherschutz oder Zäsur des Haftungsrechts? (PDF) Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer (PDF) Führungsklausel bei Mitversicherung und Layer-Deckungen (PDF) Haftungsbegrenzungen und Konsequenzen für die D&O-Versicherung (PDF) Insurance Litigation in Germany 2019 (PDF) Kein Vertrauen in die Vertrauensschadenversicherung: deckungsschädliche Einwendungen der Versicherer im Schadenfall (PDF) Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung (PDF) Kenntnis gefahrerhöhender Umstände führt nicht zwingend zur Leistungsfreiheit des Versicherers (PDF) Risiko Serienschadenklausel (PDF) Sinn und Unsinn von Prozessführung und Streitbeitritt durch den D&O-Versicherer (PDF) Streitfall Serienschadenklausel (PDF) Vertrauensschadenversicherung: Fragwürdige Leistungskürzungen wegen vermeintlicher Defizite im Risikomangement (PDF) Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung? (PDF) „Kardinalpflichtverletzung“ des Vorstands – Einfallstor für die Deckungsablehnung in der D&O-Versicherung? (PDF)
Dr. Friedrich Isenbart
Dr. Friedrich Isenbart ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Compliance, Aufsichts- und Rückversicherungsrecht.
Dr. Friedrich Isenbart berät zu national und grenzüberschreitenden Transaktionen (Asset und Share Deals) sowie kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Er verfügt über besondere Erfahrung bei Transaktionen in der Finanzbranche.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Beratung legt Dr. Friedrich Isenbart auf die Bereiche Compliance und Organisation von Gesellschaften. Er berät Mandanten zur Optimierung interner Prozesse und Strukturen sowie zum Aufbau effektiver Compliance-Systeme.
Ferner begleitet Dr. Friedrich Isenbart regelmäßig Rückversicherer bei großen, nationalen wie internationalen Haftungsverfahren (Litigation Monitoring) und berät zu rückversicherungsrechtlichen Deckungsfragen.
Transaktionen
- Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktion sowie Private Equity-Beteiligungen
- Restrukturierungen
- Asset Deals (insbes. Immobilien- und Darlehensportfolien)
Compliance
- Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
- Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
- Beratung zu Einzelfragen branchenspezifischer Compliance-Anforderungen
Aufsichts- und Kapitalmarktrecht
- Beratung zu Solvency II
- Kapitalmarktrecht (insbes. Wertpapierhandelsrecht, MiFID II)
- Aufsichtsrechtliche Begleitung von Transaktionen in den Bereichen Banken und Versicherungen
Rückversicherung
- Begleitung von großen, nationalen und internationalen Haftungsverfahren (Litigation Montoring)
- Beratung zu deckungsrechtlichen Fragen
- Aufsichtsrechtliche Beratung
Dr. Friedrich Isenbart war mehrere Jahre bei einer internationalen Großkanzlei in den Bereichen Corporate und Restrukturierung sowie in einer führenden deutschen, auf Bankrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück, Paris und Lausanne.
2014 erhielt Dr. Friedrich Isenbart für Wilhelm Rechtsanwälte den „Financial Business Award“ und 2015 den „Law Award“ (beides in der Kategorie Private Equity) des britischen Fachmagazins Finance Monthly. 2012 zeichnete die Fachzeitschrift InvestGazeta den von Lars Winkler und Dr. Friedrich Isenbart begleiteten Erwerb der ehemaligen Commerzbank-Tochter PJSC Bank Forum mit dem „Ukrainian Banker Award: M&A Deal of the Year“ aus.
Dr. Friedrich Isenbart veröffentlicht regelmäßig zu gesellschafts-, aufsichts- und rückversicherungsrechtlichen Themen. Neben der unten aufgelisteten Auswahl jüngerer Aufsätze bearbeitete er unter anderem das Kapitel „Anforderungen an Leitungsorgane und deren Mitglieder“ in dem Buch „MiFID II und MiFIR – Umsetzung in der Bankpraxis“ und die Kommentierung zu § 43 GmbHG (Haftung der Geschäftsführer) im GmbHG Online-Kommentar.
Aktuelle Veröffentlichungen
D&O-Haftung bei Unternehmensverträgen – Wer hat den Schaden? (PDF) Auswirkungen des Restrukturierungsgesetzes auf D&O-Versicherungen (PDF) BaFin verschärft Anforderungen an Aufsichts- und Verwaltungsräte (PDF) BaFin: Strengere Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation in Beratung und Compliance (PDF) Der Übergang der Betriebshaftpflichtversicherung nach § 102 Absatz 2 VVG (PDF) Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives (PDF) Haftung für Ratings: Ein stumpfes Schwert? (PDF) Haftungsbegrenzungen und Konsequenzen für die D&O-Versicherung (PDF) Kontrolle ist manchmal besser: Rückversicherer nehmen Inspektionsklausel zunehmend in Anspruch (PDF) Managerrisiken begrenzen und vermeiden (PDF) Mitarbeiterqualifikation unter verstärkter Beobachtung (PDF) Outsourcing unter Solvency II: Strenge Regeln, mehr Qualität (PDF) Rückversicherung: Die Grenzen der Folgepflicht (PDF) Rückversicherungsabkommen: Meilenstein am großen Teich (PDF) Sanktionsklausel ersetzt Beratung nicht (PDF) Vermögensschadenhaftpflicht für Banken: Wenn Fehler teuer werden (PDF) Verschärfte Haftung für Ratingagenturen (PDF)
Magdalena Möhlenkamp
Magdalena Möhlenkamp
Rechtsanwältin
Zertifizierter Compliance-Officer
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-57
magdalena.moehlenkamp@wilhelm-rae.de
Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zu Fragen des Gesellschafts- und Haftungsrechts.
Einen Schwerpunkt ihrer Beratung legt Magdalena Möhlenkamp auf das Risikomanagement sowie die Gestaltung von Compliance-Systemen. Magdalena Möhlenkamp berät Unternehmen und Entscheidungsträger zur Minimierung von Haftungsrisiken, beispielsweise im Rahmen von Transaktionen und Investments oder in Krisensituationen des Unternehmens. Hierbei berücksichtigt sie insolvenz- und versicherungsrechtliche Fragestellungen.
Gesellschaftsrecht
- Beratung von Unternehmen und Entscheidungsträgern zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen sowie Private Equity-Beteiligungen
- Restrukturierung und Sanierung
Compliance
- Analyse und Optimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen
- Entwurf von Compliance-Systemen und Beratung bei der Umsetzung
- Aufsichtsrechtliche Beratung
Haftung
- Beratung von Managern und Aufsichtsräten zu persönlichen und unternehmerischen Haftungspotenzialen sowie zum D&O-Deckungsschutz
- Beratung von Entscheidungsträgern bei (drohender) Inanspruchnahme auf Schadenersatz
- Durchsetzung von Deckungsansprüchen auf Unternehmensseite
Magdalena Möhlenkamp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie absolvierte eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch. Während ihrer Referendarzeit arbeitete sie in einer führenden Wirtschaftskanzlei zum Schaden- und Haftungsrecht in New York City. Sie absolvierte zudem an der Universität Münster den Zertifikatslehrgang zum Compliance-Officer.
Magdalena ist stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC).
Aktuelle Veröffentlichungen
Tobias Wessel
Tobias Wessel vertritt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen, insbesondere im Bereich des Sachversicherungsrecht.
Mit seiner Erfahrung in der Prozessführung und außergerichtlichen Konfliktlösung setzt Tobias Wessel unter anderem Schadensersatz-, Regress- und Deckungsansprüche durch oder wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Einen besonderen Schwerpunkt legt er auf die Beratung zur Sachversicherung und Technischen Versicherung. So vertritt er regelmäßig versicherte Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen u.a. aus Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Tobias Wessel berät Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, Bedingungswerken oder Satzungen. Er identifiziert potentiell konfliktträchtige Aspekte und berät zur Risikovermeidung.
Prozessführung und Streitbeilegung
- Vertretung in Gerichtsverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen (zum Beispiel auf Schadenersatz oder Versicherungsleistung)
- Außergerichtliche Vertretung und Vergleichsverhandlung zur Streitbeilegung
Sachversicherung
- Durchsetzung von Versicherungsansprüchen aus Sach- und Technischen Versicherungen, z.B. Maschinenversicherung, Feuerversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Montageversicherung
- Darlegung von Schäden durch Produktionsstopps, Störfälle und verspätete Inbetriebnahme (z.B. von Kraftwerken oder Produktionsanlagen)
- Beratung zur Gestaltung von Versicherungsverträgen für Industrie und Bauwirtschaft
Tobias Wessel studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Er publiziert regelmäßig zu ausgewählten Fragen der Sachversicherung.
Referenzen
Empfohlen im Versicherungsrecht (Legal 500 Deutschland 2021)
Aktuelle Veröffentlichungen
Aufräum- und Abbruchmaßnahmen im Schadenfall - Welche Kosten trägt der Versicherer? (PDF) Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz (PDF) Betriebsunterbrechungsversicherung: Strittige Fragen zum Deckungsumfang (PDF) Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz von Rettungskosten (PDF) Die Mär von der nicht versicherten Eigenleistung: Versicherungsschutz für eigene Personal- und Expertenkosten im Schadenfall (PDF) Maklerbedingungen - Wenn die AGB-Kontrolle verwehrt bleibt (PDF) Smart Contracts in der Versicherung – Chancen und rechtliche Herausforderungen (PDF) Wenn die Kosten der Wiederherstellung explodieren: Versicherungsschutz für Mehrkosten durch Preissteigerungen (PDF)
Petra Ruf
Petra Ruf
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-80
petra.ruf@wilhelm-rae.de
Petra Ruf berät am Berliner Standort unserer Sozietät Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ihr Fokus liegt auf der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Streitbeilegung. Sie verfügt über langjährige Prozesserfahrung und Expertise in der pragmatischen Konfliktlösung. Insbesondere zur Prospekthaftung sowie Berufshaftung führte sie bundesweit eine große Zahl erfolgreicher Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten.
Versicherungsrechtlich berät sie Versicherungsnehmer unter anderem zu Ansprüchen aus gewerblichen Haftpflichtversicherungen und Sachversicherungen, etwa im Zusammenhang mit Montage- und Anlagenbauprojekten unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren.
Haftung und Versicherung
- Bewertung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen u.a. gegen Geschäftsführer, Berater und Gesellschaften
- Beratung und Vertretung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Industrieversicherern (Sach- und Haftpflichtversicherungen), unter anderem zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Bauleistungs- und Montageversicherungen oder auch Betriebsunterbrechungsversicherungen
Bank- und Kapitalmarktrecht
- Haftungsrechtliche Beratung zu Anlagemodellen und Kapitalmarktinstrumenten
- Haftungsabwehr im Zusammenhang mit Anlegerklagen/KapMuG-Verfahren
Petra Ruf ist Fachanwältin für Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Vor ihrem Einstieg bei WILHELM arbeitete sie mehr als 10 Jahre in mittelständischen Sozietäten und führte dort kapitalmarktrechtliche und versicherungsrechtliche Verfahren.
Aktuelle Veröffentlichungen
Bestrittene Forderungen und deren (Wieder-)Einschluss unter den Deckungsschutz der Warenkreditversicherung (PDF) Die Abhilfeklage ist da: Was bedeutet das für die Unternehmen? (PDF) Risiko Unterversicherung: Wie sich Leistungskürzungen aufgrund zu niedriger Versicherungssummen vermeiden und kompensieren lassen (PDF)
Dr. David Ulrich, LL.M.
Dr. David Ulrich, , LL.M. (Kent)
Rechtsanwalt
Tel + 49 (0) 30 . 81 72 732-40
david.ulrich@wilhelm-rae.de
Dr. David Ulrich berät als Teil unseres Berliner Teams Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht.
Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Organhaftung und der D&O-Versicherung. Entscheidungsträger vertritt er bei der Abwehr von Haftungsansprüchen sowie in Deckungsauseinandersetzungen gegenüber dem D&O-Versicherer. In diesem Zusammenhang berät er betroffene Manager auch zu Fragen des Strafrechtsschutzes und im Settlement-Verfahren des Bundeskartellamts. Außerdem bewertet Dr. David Ulrich im Auftrag von Unternehmen mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Entscheidungsträger und berät Unternehmen bei der effizienten Schadensabwicklung.
Einen weiteren Schwerpunkt legt David auf die Cyberversicherung. Er berät geschädigte Unternehmen nach Schadenfällen wie Ransomware-Attacken zur Kompensation von Wiederherstellungskosten sowie Ertragsausfällen und vertritt Versicherungsnehmer gegen Cyber-Versicherer in der Schadenregulierung.
David verfügt zudem über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Compliance. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er bei internationalen Großkanzleien in den Bereichen „Internal Investigations“ sowie Kartellrecht tätig und in diesem Rahmen beteiligt an Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt ebenso wie an der bis dato größten Kartellschadensersatzklage in Deutschland.
Haftung
- Verteidigung sowie Inanspruchnahme von Managern auf Schadensersatz
- Beratung von Unternehmen zu Handlungsoptionen nach Vermögensschadenfällen und Compliance-Vorfällen
- Verteidigung von Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche sowie Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen den Betriebshaftpflicht-Versicherer
- Beratung zu Fragen des Kartellschadensersatzes sowie zu wettbewerbsrechtlichen Risiken und zur kartellrechtlichen Compliance
Versicherung
- Beratung von Entscheidungsträger zu Fragen der D&O- sowie Strafrechtsschutzversicherung
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen Cyber-Versicherer & Betreuung bei Cyberschäden
- Durchsetzung von Ansprüchen insbesondere aus Haftpflicht- und Vertrauensschadenversicherungen
David promovierte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) zum Thema "Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers". Er hält einen Master in European and International Commercial Law der University of Kent.
Aktuelle Veröffentlichungen
Anfechtung und Bußgelder: Zwei unlösbare Probleme der D&O-Versicherung? (PDF) Betriebsunterbrechungen infolge von Gasknappheit – Deckung kann greifen (PDF) Das Rücktrittsrecht des Cyberversicherers bei jährlichen Fragebogen (PDF)
VersR 2023, 1012-1018Obliegenheiten in der Cyberversicherung: Von Updates, Backups und problematischen Klauseln (PDF) Totschweigen ist keine Lösung: Warum D&O-Verträge Regelungen zum Direktprozess brauchen (PDF) Urteilskommentar zur Cyberversicherung-Entscheidung des LG Tübingen (PDF)
Ulrich, BB 2023, 1940Wenn die Kosten der Wiederherstellung explodieren: Versicherungsschutz für Mehrkosten durch Preissteigerungen (PDF)
Alicia Verdugo Morales
Alicia Verdugo Morales
Rechtsanwältin
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
alicia.verdugo-morales@wilhelm-rae.de
Alicia Verdugo Morales berät unsere Mandanten zum Versicherungsrecht und Haftungsrecht. Regelmäßig klärt sie Schadensersatz- oder Deckungsfragen im Zusammenhang mit Organhaftungs- und Vertrauensschadenfällen. Hierbei bringt sie auch ihre straf- und arbeitsrechtliche Expertise ein, um beispielsweise nach Betrugs- oder Untreue-Fällen koordiniert auf allen Ebenen gegen Schädiger und Verantwortliche vorgehen zu können.
Unternehmen sowie deren Versicherungsmakler berät sie zudem zur Gestaltung von konzernübergreifenden Versicherungskonzepten und zur Strukturierung des Versicherungseinkaufs.
Versicherung und Haftung
- Begutachtung von Versicherungsansprüchen u.a. unter D&O- und VSV- sowie Strafrechtsschutz-Versicherungsverträgen
- Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Prüfung und Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelpolicen
Strafrecht
- Unterstützung von Unternehmen bei der Aufarbeitung von Compliance-Vorfällen
- Stellen von Strafanzeigen gegen Schädiger, Koordination der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Arbeitsrecht
- Beratung von Unternehmen zu arbeitsrechtlichen Fragen
- Arbeitsrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im Rahmen von Vertrauensschäden und Organhaftungsfällen
Alicia Verdugo Morales studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Vor ihrer Vereidigung als Rechtsanwältin war sie bereits zwei Jahre bei WILHELM als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Referendarin in die Bearbeitung von Großschadenfällen eingebunden. Daneben arbeitete sie während ihrer Wahlstation in der Bundeszentrale eines führenden Arbeitnehmerverbands und absolvierte Praktika in renommierten Strafrechtskanzleien. Sie spricht Englisch, Französisch und Spanisch.
Aktuelle Veröffentlichungen
Dr. Andreas Shell
Dr. Andreas Shell
Rechtsanwalt / Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
andreas.shell@wilhelm-rae.de
Als ehemaliger Global Head of Claims eines der weltweit größten Industrieversicherer ist Dr. Andreas Shell einer der führenden Sachversicherungs-Experten in Deutschland. Auf Grundlage seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Industrieversicherung berät Dr. Andreas Shell Rückversicherer sowie versicherte Unternehmen in der Schadenregulierung sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen.
Beratung der Versicherungsnehmer
- Beratung in der Großschadenregulierung, insbesondere in der Kommunikation mit dem Versicherer und der Aufbereitung der Schadenpositionen
- Vertretung in Verhandlungen mit Versicherern sowie vor internationalen Schiedsgerichten
- Vorvertragliche Beratung zur individuellen Risikosituation und optimierten Gestaltung von Sachversicherungsverträgen
Rückversicherungsrechtliche Beratung
- Schadenbegutachtung als externer Claims Control Counsel im Bereich der mittleren Schäden und Großschäden
- Beratung zur kostenoptimierten Schadenabwicklung und realitätsnahen Reservenbildung
- Parteivertretung in (rück-)versicherungsrechtlichen Schiedsverfahren
Dr. Andreas Shell verantwortete als Leiter des Fachbereichs Sachschäden von Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) langjährig die Regulierung weltweiter Großschäden. Unter anderem koordinierte er die spartenübergreifende Schadenregulierung nach dem 11. September 2001. Besondere Schwerpunkte seiner Expertise liegen auf den Themen Sach, Energie und Technische Versicherungen.
Durch seine Erfahrung in der Verhandlungsführung auf Seiten der Versicherungswirtschaft kennt Dr. Andreas Shell die Argumentationslinien und Entscheidungsprozesse der Versicherer und ist so in der Lage, Industriemandanten im Schadenfall optimal zu begleiten.
Dr. Andreas Shell spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch.
Auszeichnungen und Empfehlungen
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Empfohlen im Versicherungsrecht (The Legal 500 Deutschland)
Verena Lee
Verena Lee berät zum Versicherungsvertragsrecht sowie zum Arbeits- und Gesellschaftsrecht.
Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Vertretung von Versicherungsnehmern in Deckungsauseinandersetzungen nach Schadenfällen im Bereich der Industrieversicherung. Unternehmen berät sie sowohl zur Haftpflicht- als auch zur Sachversicherung.
Verena verfügt zudem über Erfahrungen in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Sie berät zu Anstellungsverträgen der Geschäftsführung und setzt Ansprüche aus Geschäftsführerverträgen durch.
Ihre Beratungsleistungen umfassen unter anderem:
- Bewertung von Deckungsansprüchen aus Industrieversicherungsverträgen und Prüfung versicherungsrechtlicher Einwendungen des Versicherers
- Beratung zur Vermittlerhaftung und zu potenziellen Schadensersatzansprüchen aus Beratungspflichtverletzungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Sach-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungsverträgen
- Prüfung von Geschäftsführerverträgen
Verena studierte Rechtswissenschaften in Köln mit Schwerpunkten auf dem Versicherungsrecht und dem Arbeitsrecht sowie begleitenden Studien des US-amerikanischen Rechts. Neben dem Studium führte sie in drei mittelständischen Unternehmen aus dem Immobilien- und dem Gesundheitssektor die Dezernate Accounting und HR.
Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem in der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf. Dort beriet sie internationale Unternehmen, insbesondere aus den USA, der Volksrepublik China und Südkorea. Sie arbeitete in diesem Zusammenhang eng mit dem Korea-Desk sowie dem Wirtschaftsministerium NRW zusammen und nahm Termine in der deutschen Auslandshandelskammer in Seoul, Südkorea, wahr. Sie spricht fließend Englisch.
Raimund Mallmann
Raimund Mallmann berät unsere Mandanten unter anderem zur Konfliktlösung in haftungs- und versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Vertretung von Entscheidungsträgern zur Abwehr von Schadensersatzforderungen. Dabei profitieren unsere Mandanten von seiner zusätzlichen gesellschaftsrechtlichen Expertise, die er als langjähriger Mitarbeiter einer auf das Gesellschafts- sowie Steuerrecht spezialisierten Kanzlei gewinnen konnte.
Haftungsabwehr
- Verteidigung von Managern gegen Organhaftungsansprüche, aktuell beispielsweise im Zusammenhang mit dem Hypo-Real-Estate-Komplex
- Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Aspekten und Fragen des Dienstvertragsrechts im Rahmen der möglichen Organhaftung
Versicherungsrecht
- Vertretung von Unternehmen gegen Versicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen
- Begutachtung von Deckungsansprüchen u.a. aus Industrieversicherungen und Personenversicherungen
Raimund Mallmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Sevilla. Er spricht Englisch und Spanisch fließend.
Aktuelle Veröffentlichungen
Auf dünnem Eis: Risiken im Russland-Geschäft für Unternehmen und ihre Manager (PDF) Fehlender Produktcheck kostet Versicherungsschutz (PDF) Hinweispflichten: Rasend schnell in der Haftung (PDF) Hürden für Geschädigte dürfen nicht zu hoch liegen (PDF) Keine Kürzung trotz Obliegenheitsverletzung (PDF) Kunde muss Fehler des Maklers ausbaden (PDF) Managerhaftung: Risiko Bußgeld (PDF) Phishing-Betrug: Haftet die Geschäftsführung? (PDF) Schlampige Dokumentation kann teuer werden (PDF) Unterversicherung: Eigenes Gutachten reichte nicht (PDF) Versicherungsschutz trotz veralteter IT (PDF) Vom Winde verweht: Beweise bei Sturmschäden (PDF) Wohngebäudeversicherung: Wenn die Schadenregulierung ins Stocken gerät (PDF)
Sabrina Hußmann
Sabrina Hußmann berät zum Versicherungs- und Haftungsrecht mit einem Schwerpunkt auf Fragen der Industrieversicherung.
Nach industriellen Schadenfällen berät sie Unternehmen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche. Zudem begutachtet sie Verträge und Klauseln von Industrieversicherungs-Policen.
Darüber hinaus berät Sabrina auf dem Gebiet der Organhaftung und der D&O-Versicherung. Unter anderem vertritt sie Manager zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, etwa im Rahmen von Insolvenzverfahren.
Industrieversicherung:
- Beratung zur Vertragsgestaltung
- Sachverhaltsaufbereitung und versicherungsrechtliche Begutachtung nach Großschadenfällen
- Vertretung von Unternehmen in der Schadenregulierung gegenüber dem Versicherer
Organhaftung und D&O:
- Bewertung von Schadensersatzansprüchen gegen (ehemalige) Organmitglieder
- Beratung und Vertretung von Entscheidungsträgern in der Haftungsabwehr
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Ansprüchen aus D&O-Versicherungen
Sabrina studierte Rechtswissenschaften in Düsseldorf mit Schwerpunkten auf dem deutschen und internationalen Privat- und Verfahrensrecht sowie dem Versicherungsrecht. Im Referendariat vertiefte sie ihre Kenntnisse im Versicherungsrecht (in der Wahlstation sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei WILHELM) sowie im Strafrecht. Sie spricht Deutsch und Englisch.
Jem Schyma
Rechtsanwalt Jem Schyma betreut an unserem Berliner Standort Mandanten im Haftungs- und Versicherungsrecht. Einen Schwerpunkt seiner Beratung legt er auf Sach- und Technische Versicherung sowie Betriebsunterbrechungen.
Nach Schadenfällen unterstützt er Versicherungsnehmer mit dem Ziel der schnellen Abwicklung des Schadens unter anderem bei der Einhaltung von Obliegenheiten und der reibungslosen Kommunikation mit dem Versicherer. Er prüft Fragen des Versicherungsschutzes, begleitet Sachverständigenverfahren und vertritt Mandanten in Streitfragen gegenüber dem Versicherer.
Auch in Produkthaftungsfällen bringt Jem Schyma sein versicherungsrechtliches und technisches Knowhow zur Klärung von Haftungs- und Deckungsfragen produzierender Unternehmen ein – etwa, um Schadensersatzansprüche Dritter abzuwehren oder zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen.
Sach- und Technische Versicherungen
- Sachverhaltsaufklärung und Koordination von Sachverständigenverfahren nach Großschadenfällen
- Bewertung von versicherungsrechtlichen Fragen bspw. zu Obliegenheitsverletzungen, zum Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder zur Wirksamkeit von Ausschlüssen und anderer Klauseln
- Verhandlung und Prozessführung zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
Produkthaftung
- Beratung von Herstellern und Abnehmern beim Verdacht des Inverkehrbringens fehlerhafter Produkte
- Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen
- Lösung von deckungsrechtlichen Problemen in der Produkthaftpflicht
Jem studierte an der Humboldt Universität Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte neben seiner Anwaltstätigkeit einen Master im Versicherungsrecht an der TH Köln. Zudem veröffentlicht er in einer eigenen Kolumne im FOCUS Money zusammen mit Raimund Mallmann regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Jem spricht Englisch und Französisch.
Aktuelle Veröffentlichungen
Betriebshaftpflicht: Deckung auch bei vorsätzlich strafbarer Handlung (PDF) Das Ende der Transparenz? Die BGH-Entscheidung zur Betriebsschließungsversicherung und ihre Folgen (PDF) Datenschutz-Grundverordnung: Einblick in die Akten des Versicherers (PDF) Durchsetzung von Versicherungsansprüchen: Wer muss was wann beweisen? (PDF) Ertragsausfall: Wenn sich zum Unglück noch Pech gesellt (PDF) Fehlender Produktcheck kostet Versicherungsschutz (PDF) Geständnisse eines Versicherers (PDF) Hausratversicherung: Versicherer zahlt nicht bei räuberischer Erpressung (PDF) Hinweispflichten: Rasend schnell in der Haftung (PDF) Hürden für Geschädigte dürfen nicht zu hoch liegen (PDF) Keine Kürzung trotz Obliegenheitsverletzung (PDF) Kunde muss Fehler des Maklers ausbaden (PDF) Rechtsschutzversicherung: BGH erteilt Versicherern eine Absage (PDF) Schlampige Dokumentation kann teuer werden (PDF) Schlampige Dokumentation kann teuer werden (PDF) Unterversicherung: Eigenes Gutachten reichte nicht (PDF) Versicherungsschutz trotz veralteter IT (PDF) Vertrauen gebrochen – und selbst schuld? (PDF) Vom Winde verweht: Beweise bei Sturmschäden (PDF) Wohngebäudeversicherung: Wenn die Schadenregulierung ins Stocken gerät (PDF)
Johannes Laiblin
Johannes Laiblin steht unseren Mandanten beratend in versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite:
Versicherungsrecht
- Begutachtung von Versicherungsbedingungen nach Sach- und Haftpflichtschäden
- Streitbeilegung in deckungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer
Gesellschaftsrecht
- Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, Gründungen, Formwechseln, Fusionen etc.
- Begutachtung von Haftungsansprüchen gegen aktuelle oder ehemalige Geschäftsführer
Johannes Laiblin studierte Rechtswissenschaften im Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist LL.B.“ an der Universität Mannheim. Während des Studiums arbeitete er in einer internationalen Großkanzlei und konnte in der Begleitung von Infrastruktur-Projekten (z.B. Gestaltung von Public-Private-Partnerships) sowie im Bereich Compliance (hier insbesondere in der Unterstützung interner Untersuchungen) Erfahrungen sammeln.
Während seines Referendariats war Johannes Laiblin unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Sozietät tätig und unterstützte bei der Lösung versicherungsvertraglicher Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang publizierte er auch zu Fragen der Betriebsschließungsversicherung in der Zeitschrift VersR.
Aktuelle Veröffentlichungen
Michael Rausch
Patentanwalt, Dipl.-Ing., Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-0
Mobil +49 (0) 172 2009370
michael.rausch@wilhelm-rae.de
Als Teil unserer Praxisgruppe Corporate & Compliance berät unser Of Counsel und Patentanwalt Dipl.-Ing. Michael Rausch Unternehmen zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Ein Fokus seiner Beratung ist es, geistige Eigentumsrechte unserer Mandanten umfassend zu identifizieren, zu schützen und als Wert in Transaktionen oder Investments einbringen zu können:
- Erfassung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte (wie Patente, Gebrauchsmustern, Marken, Design sowie Entwicklungen, Konstruktionen oder Lizenzen) von Unternehmen in Vorbereitung von Transaktionen und Finanzierungsrunden
- IP-Risikomanagement: Beratung zur Ab- und Versicherung von Schutzrechten, beispielsweise durch Gewährleistungsversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen
- Unterstützung bei der Design-, Marken- und Patentanmeldung und Beratung zur Vermeidung von marken- oder patentrechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten
- IP-rechtliche Due Diligence im Rahmen von M&A-Projekten
Michael Rausch ist seit mehr als 30 Jahren als Patentanwalt für national und international agierende Unternehmen tätig. Er ist zugelassener Vertreter vor allen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und der EU (Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, BGH als Berufungsinstanz für Bundespatentgericht, Europäisches Patentamt, EUIPO, World Intellectual Property Organization)
Vor seiner juristischen Ausbildung in München studierte Michael Rausch Luft- und Raumfahrttechnik mit Schwerpunkt Steuer- und Regelungstechnik und war dann in leitender Funktion als Ingenieur für die Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verantwortlich. Er spricht fließend Englisch. In seiner Freizeit ist Michael passionierter Segler.
Dr. Jürgen Wolters
Dr. Jürgen Wolters
Rechtsanwalt / Of Counsel
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-43
juergen.wolters@wilhelm-rae.de
Dr. Jürgen Wolters ist Experte für Haftpflicht- und Vermögensschäden. Als Of Counsel unserer Sozietät vertritt er Unternehmen und Entscheidungsträger in der Streitbeilegung und berät unter anderem zu Gestaltungsfragen der Industrieversicherung:
Streitbeilegung / Litigation
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Haftpflicht)
- Klärung von Haftungsfragen von Managern (Organhaftung und D&O Versicherung)
- Verhandlungen mit Versicherern und Dritten zur Regulierung von Industrieschäden (Haftpflicht, Sach, Cyber)
- Gerichtliche Vertretung in Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten
Beratung
- Beratung zu allen Fragen der Vermögensschadenhaftpflicht
- Gestaltung von Deckungskonzepten und Bedingungswerken für komplexe Haftungsrisiken der Industrie
- Entwurf und Verhandlung von Versicherungsverträgen für Sach- und Haftpflichtpolicen
- Versicherungsaufsichtsrechtliche Beratung
- Strategische Beratung der Versicherungswirtschaft (Versicherer, Makler, Insurtechs, Captives etc.)
Der gebürtige Kölner Dr. Jürgen Wolters verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Haftungs- und Versicherungsrecht – unter anderem als Partner in verschiedenen Wirtschaftskanzleien. Er war zudem Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Vorstands – zeitweise als Vorstandsvorsitzender – eines auf Privat- und Gewerberisiken spezialisierten deutschen Versicherungsunternehmens.
Dr. Jürgen Wolters ist überdies Mitbegründer, ehemaliger Vorsitzender und Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. Er hält den Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht und spricht neben Englisch auch fließend Italienisch.
Empfehlungen
Empfohlen im Versicherungsrecht / Streitbeilegung (The Legal 500 Deutschland)
Gelistet unter "Deutschlands Besten Anwälten" (Handelsblatt) im Versicherungsrecht
Th. Christian Jurascheck
Th. Christian Jurascheck
Rechtsanwalt / Of Counsel
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-28
christian.jurascheck@wilhelm-rae.de
Th. Christian Jurascheck berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, von der gerichtlichen Verteidigung bis hin zur Beratung zu strafrechtlichen Risiken und Aufarbeitung von unternehmensinternen Compliance-Vorfällen.
Th. Christian Jurascheck verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Vertretung von Mandanten in komplexen Ermittlungsverfahren bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Strafverfahren vor Wirtschaftsstrafkammern.
Im Auftrag von Unternehmen koordiniert er interne Ermittlungen (Internal Investigations) bei Verdachtsfällen und unterstützt bei der Entwicklung und Optimierung von Compliance Management-Systemen
Verteidigung
- Individualverteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Verteidigung und Beratung bei Vermögensabschöpfung und Geldbußen
- Steuer- und Zollstrafverfahren, Korruptionsstrafrecht, Geldwäsche, Insolvenzstrafrecht
Compliance und Beratung
- Internal Investigations (interne Ermittlungen bei Verdachtsfällen)
- Durchführung von Interviews
- Recherche sowie Auswertung von Akten, E-Mails und sonstiger digital gespeicherter Daten
- Entwicklung von Compliance Management-Systemen
- Beratung zur Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
- Auswahl und Koordination von weiteren Spezialisten
Th. Christian Jurascheck steht insbesondere auch in zeitkritischen Situationen – beispielsweise bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen – kurzfristig mit seiner verfahrensstrategischen Erfahrung beratend zur Seite.
Dr. Bernd Guntermann
Dr. Bernd Guntermann, LL.M.
Rechtsanwalt
Master of Laws (Wirtschaftsstrafrecht)
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Tel +49 (0)211 . 68 77 46-0
bernd.guntermann@wilhelm-rae.de
Dr. Bernd Guntermann ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Er verteidigt Entscheidungsträger in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Prozessen. Neben Individualverteidigungen koordiniert er im Auftrag von Unternehmen die Strafverteidigung mehrerer Organe oder Mitarbeiter. Regelmäßig arbeitet er dabei eng mit unserer Praxisgruppe Managerhaftung und D&O-Versicherung zusammen, um zivil- und strafrechtliche Organhaftungsfragen aufeinander abgestimmt zu lösen.
Dr. Bernd Guntermann berät Unternehmen in kritischen Situationen, beispielsweise bei der Aufarbeitung von Rechtsverstößen im Vorfeld möglicher Ermittlungsverfahren. Ziel seiner präventiven Beratung ist die Vermeidung von wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Risiken. Er berät Vorstände und Unternehmensinhaber bei der Entwicklung sowie Optimierung von Compliance-Programmen.
Verteidigung und Vertretung
- Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
- Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
- Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
- Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
- Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 172 2042798
Beratung und Gestaltung
- Unternehmensinterne Untersuchungen
- Konzeption und Prüfung von Compliance-Systemen
- Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
- Compliance und Beratung für Immobilien- und Fondsgesellschaften
- Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
- Selbstanzeigeberatung
Dr. Bernd Guntermann ist Of Counsel der Sozietät Wilhelm. Er hält einen Master im Wirtschaftsstrafrecht und ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. An der Universität Greifswald promovierte er zum Thema „Das wirtschaftsstrafrechtliche Mandat unter der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager“. Seit dem WS 22/23 ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften an der Universität Greifswald.
Alles Reden ist sinnlos, wenn das Vertrauen fehlt. (Franz Kafka)
Aktuelle Veröffentlichungen
Beraterhaftung für verhängte Geld- und Freiheitsstrafen bei verunglückter Selbstanzeige (PDF)
Die Steuerberatung 10/2013, S. 385-394D&O-Strafrechtsschutz: Kein Recht auf Akteneinsicht (PDF)
r+s 2023, 1045Der nachträgliche Ausschluss vom Versicherungsschutz in der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager (PDF)
Die Versicherungspraxis 10/2016, S. 28-31Der nemo-tenetur-Grundsatz und versicherungsrechtliche Anzeige- und Informationspflichten – Konflikte und Lösungsansätze im Strafrechtsschutz (PDF)
r+s 2022, 442Die steuerstrafrechtlichen Folgen einer rückwirkenden Fristverlängerung gemäß § 109 AO (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2014, S. 212-215Die Verteidigung des steuerlichen Beraters gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung (PDF)
Die Steuerberatung 1/2014, S. 38-43Folgen der Nichtveranlagungsverfügung für den Berichtigungsverbund - ein Fallstrick in der Selbstanzeigeberatung (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 03/2013, S. 68-69Keine Straffreiheit ohne Nachzahlung – was „kostet“ die Selbstanzeige? (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2013, S. 203-208Krankenkassen in der Rolle des Korruptionsbekämpfers (PDF)
krankenkassen-direkt.de, 9. Oktober 2015Misslungene Selbstanzeigeberatung - Eine Haftungsfalle für den steuerlichen Berater und ihre Folgen (PDF)
Steuer-Consultant 9/2013, S. 14-19Steuerberater verkürzt Steuern durch fehlerhaftes Vergütungsmanagement (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 07/2016, S. 201-202Steuerstrafverfahren: Wer zahlt die Zeche? (PDF)
Praxis Steuerstrafrecht 08/2016, S. 226-229
Christoph Manke
Christoph Manke
Medienreferent / Public Relations
Tel + 49 (0) 211 . 68 77 46-54
christoph.manke@wilhelm-rae.de
Christoph Manke ist Kommunikationsexperte und spezialisiert auf Krisenkommunikation sowie Litigation-PR. Er berät unsere Rechtsanwälte in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit. Christoph Manke stimmt juristische Strategien und begleitende Außenkommunikation aufeinander ab. Hierzu arbeitet er regelmäßig mit den Presse- sowie Rechtsabteilungen der Mandanten zusammen.
In seiner Arbeit legt Christoph Manke Wert auf strategische Kommunikationsplanung und den kooperativen Kontakt zu meinungsbildenden Pressevertretern:
Krisenkommunikation
- Entwicklung von Kommunikationsstrategien in kritischen Situationen
- Aktive Presseansprache (Pressemitteilungen, Pressekonferenzen) und Funktion als Ansprechpartner für Journalisten
- Formulierung von Sprachregelungen zur Vorbereitung auf Presseanfragen
Litigation-PR
- Umsetzung flankierender PR-Maßnahmen zur Unterstützung der Prozessführung
- Abstimmung der Verfahrensstrategie mit der Pressearbeit des Mandanten
- Monitoring und Analyse der Presseberichterstattung
Vor seiner Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Christoph Manke als PR-Berater mit dem Schwerpunkt Unternehmens-, Finanz- und Krisenkommunikation in einer führenden deutschen Kommunikationsagentur tätig. Er verfügt über ein breites Netzwerk aus Pressevertretern und PR-Experten.
Christoph Manke ist Ansprechpartner für Journalisten bei Fragen zu unserer Sozietät.
Verwaltung
Nicole Hörnke
Christina Schulz
Karolina Absalon
Janina Reuschenbach
Katarina Lahn
Nadine Grosch
Melissa Seifialou
Übersetzer
Katy KessingGeprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die Sprache Englisch Geprüfte Dolmetscherin für die Sprache Englisch |
|
Für unsere Mandanten übersetzt Katy Kessing Schriftsätze, Stellungnahmen, Verträge, Urkunden, Urteile sowie mandatsbezogene Korrespondenz. Zudem übersetzt sie Publikationen unserer Anwälte in die englische Sprache.
Katy Kessing ist geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache und geprüfte Dolmetscherin Deutsch-Englisch. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften mit internationalem Schwerpunkt. Vor ihrer Tätigkeit bei Wilhelm Rechtsanwälte war Katy Kessing in der Industrie sowie in einer internationalen Unternehmensberatung tätig. Sie verfügt über umfangreiche wirtschaftliche und juristische Kenntnisse, die in ihre Übersetzungstätigkeit einfließen.
Karriere
Auch wenn wir an dieser Stelle keine Stellenangebote ausgeschrieben haben, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung als
Rechtsanwalt (m/w/d) am Standort Düsseldorf oder Berlin.
Sie haben Ihr Studium mit überdurchschnittlichem Erfolg absolviert. Dies zeigen Sie durch möglichst vollbefriedigende Examina. Über Zusatzqualifikationen wie eine Promotion, ein Masterstudium oder Fachanwaltslehrgänge freuen wir uns. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse. Ihre Ausbildung und Ihre juristische Karriere lassen Ihr Interesse am Versicherungs- oder Gesellschaftsrecht erkennen.
Sie beraten unsere anspruchsvollen Mandanten in Teamarbeit. Neben der juristischen Qualität ist uns ein fairer und freundlicher Umgang sowie die Teamfähigkeit unserer Mitarbeiter wichtig. Freude an der Arbeit und der offene Meinungsaustausch zwischen allen Mitarbeitern sind für uns die Basis überdurchschnittlicher Leistungen des Einzelnen sowie des Erfolgs der Sozietät.
Die Weiterbildung unserer Rechtsanwälte unterstützen wir. Unsere Anwälte sollen sich zu eigenverantwortlichen Beraterpersönlichkeiten und Mitunternehmern entwickeln. Akquisemaßnahmen, Veröffentlichungen oder Vortragstätigkeiten unserer Anwälte fördern wir.
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
Wir freuen uns, wenn sich junge Juristen über unsere Arbeitsweise bereits in der Ausbildung einen Eindruck verschaffen. Wir suchen interessierte
Referendare (m/w/d)
Wenn Sie Ihr erstes Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen und Interesse an der eigenständigen Bearbeitung versicherungs- und haftungsrechtlicher Fragen haben, sind Sie bei uns richtig.
Sie erwartet ein junges und unkonventionelles Team, das Freude an der Arbeit als Voraussetzung für Erfolg ansieht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte (möglichst per E-Mail) an:
Wilhelm Rechtsanwälte
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: karriere@wilhelm-rae.de
Wir finden Lösungen für kritische Situationen.
Hierfür vereinen wir Expertise aus den Bereichen Versicherung, Haftung, Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht.
Versicherung
Versicherungsrecht ist unsere Kernkompetenz. Versicherte Unternehmen und Konzerne, internationale Erst- und Rückversicherer, Captives sowie Makler beraten wir in Fragen der Industrieversicherung. Zu unseren Leistungen zählen die Gestaltung von Versicherungsverträgen, die Vertretung in Deckungsauseinandersetzungen und die Beratung zu Rückversicherung, Sozialversicherung und Aufsicht.
Gestaltung von Versicherungsprogrammen und Einzelverträgen
Unsere Rechtsanwälte beraten zur versicherungsrechtlich optimalen Ausgestaltung individueller Bedingungswerke ebenso wie zur Strukturierung globaler Versicherungsprogramme.
Entwicklung von Verträgen
- Feststellen von Risiken im Unternehmen (risk map)
- Beschreibung von Risiken für den Versicherungseinkauf
- Verhandeln der Versicherungsangebote
Vertragsgestaltung und Überarbeitung
- Prüfung und Neugestaltung von Bedingungswerken
- Formulierung von Vertragsklauseln (z.B. Ausschlüsse und Obliegenheiten)
- Internationale Deckungskonzepte für vielschichtige Risiken bei grenzüberschreitenden Projekten (z.B. warranty & indemnity insurance, Unterbrechungen der Lieferkette)
- Gruppenversicherung
Steuern und internationale Zulässigkeitsfragen
- Gestaltung internationaler Versicherungsprogramme inklusive der Lösungen für Non-Admitted-Staaten
- Überprüfung der internationalen, steuerlichen Allokation
- Abstimmung des Versicherungsschutzes von Mutter- und Tochtergesellschaften im internationalen Konzern
- Steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Captives, ART, Rückversicherung
Deckungsauseinandersetzungen
Komplexe Versicherungsfälle führen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer, Erst- und Rückversicherer. Gemeinsam mit unseren Mandanten erzielen wir wirtschaftliche Lösungen auf außergerichtlichem oder prozessualem Weg.
Vorbereitung von Auseinandersetzungen
- Sachverhaltsermittlung und Schadenberechnung
- Klärung der versicherungsrechtlich relevanten Problemstellungen wie die
- Wirksamkeit von Ausschlüssen
- Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
- Folgen von Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags
- Strategische und taktische Verfahrensplanung (Kosten-Nutzen-Betrachtungen, Entscheidungsvorlagen)
Begleitung der Auseinandersetzungen
- Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen
- Führen von Deckungsprozessen vor staatlichen Gerichten
- Vertretung in Schiedsverfahren
D&O-Versicherung
D&O-Versicherungsfälle sind nur mit Expertise im Versicherungsrecht und Organhaftungsrecht lösbar. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung und in der Auseinandersetzung.
Gestaltungsfragen
- Gestaltung von D&O-Versicherungsverträgen und Überprüfung bestehender Policen auf Deckungslücken
- Beratung des Managements zu Fragen des D&O-Versicherungsschutzes bspw. bei Abschluss des Dienstvertrages
Auseinandersetzung
- Strategische Verfahrensplanung und Abstimmung von Haftungs- und Deckungsprozess
- Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Haftungsprozess und deckungsrelevanten Aspekten
- Integration nicht-juristischer Aspekte wie Pressearbeit, Dynamik der Beteiligten, Deeskalation
- Vergleichsverhandlung und Möglichkeiten der Vereinfachung (z.B. Abtretung des Versicherungsanspruchs)
- Vertretung bei der außergerichtlichen oder prozessualen Regulierung von Ansprüchen
Weitere Informationen zum Thema D&O-Versicherung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de
Captives & ART
Die klassische Erstversicherung ist nur ein Baustein des Risikotransfers. Wir begleiten Konzerne bei der Entwicklung alternativer Risikotransfermodelle wie beispielsweise der Finanzrückversicherung, Selbstversicherung oder Eigentragung.
Bestandsanalyse und Möglichkeiten
- Optimierung der Risikoerfassung und des Risikotransfers
- Kostenoptimierung von Versicherungsbeständen durch Eigentragung und andere Methoden
- Steuerliche Optimierung von Gruppenversicherungen (insbesondere im betrieblichen Bereich)
- Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Aktuaren, technischen Experten, Maklern und Rückversicherern
Produktentwicklung
- Verbindung von Selbstbehalten, Eigenversicherungslösungen, Rückversicherung und Kapitalmarktinstrumenten zu Gesamtkonzepten
- Beratung zur kosteneffizienten Nutzung von Captives (u. a. Outsourcing), ihrer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sowie den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (z.B. Solvency II)
- Unterstützung firmengebundener Versicherungsvermittler (Captive Broker) bei der Gestaltung von Fronting-, Rückversicherungs- und Retrozessionsvereinbarungen
Rückversicherung
Rückversicherer berät unsere Kanzlei bei der Vertragsgestaltung, in Versicherungsfällen und Schiedsverfahren, zu Aufsichtsfragen sowie zu Großrisiken.
Gestaltung
- Gestaltung von Versicherungskonzepten zwischen Captives und Rückversicherern
- Entwicklung von Deckungskonzepten für Risikoportefeuilles und einzelne Großrisiken
- Gestaltung von Rückversicherungs- und Retrozessionsverträgen
Regulierung
- Prüfung und Umsetzung von Run-Offs
- Auseinandersetzungen über Deckungsansprüche zwischen Erst- und Rückversicherern sowie Retrozessionären
- Vertretung in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen sowie in internationalen Schiedsverfahren
Rückversicherungsaufsicht
- Aufsichtsrechtlichen Fragen der Rückversicherung
- Aufsichtsrechtliche Vorgaben für financial reinsurance Projekte
- Schnittstellen zwischen Versicherungs- und Kapitalmarktaufsicht
Aufsicht
Erst- und Rückversicherer sowie Captives sind mit strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben konfrontiert. Unsere Beratung wahrt Handlungsspielraum.
Produktbezogene Anforderungen der Aufsicht
- Entwicklung neuer Industrieversicherungsprodukte und Vertriebslösungen in Zusammenarbeit mit den Experten der Erst- und Rückversicherer
- Beratung zur Optimierung des bestehenden Versicherungsgeschäfts (inklusive Run-Off) sowie zur Anpassung des Geschäfts an sich verändernde versicherungs-, vertriebs- und kapitalmarktrechtliche Anforderungen
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
- Beratung zu Solvency II und den damit verbundenen Corporate Governance-Anforderungen
- Vertretung in Verhandlungen mit der BaFin
- Beratung zur Compliance auch in steuerrechtlichen Fragen (u. a. FATCA-Compliance)
Sozialversicherung
Wir beraten Sozialversicherungsträger und ihre Verbände zu Verwaltungs- und Finanzierungsfragen, in streitigen Auseinandersetzungen sowie im Rahmen von Fusionen, Outsourcing und Abwicklungen.
Gestaltung
- Restrukturierungen, Fusionen oder Auslagerung einzelner Funktionen von Sozialversicherungsträgern
- Gestaltung und Prüfung von Satzungen und Verwaltungsakten sowie Vergütungssystemen und Managementverträgen
Auseinandersetzungen
- Vertretung in verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Fragen gegenüber dem BVA und dem Bundeskartellamt
- Vertretung in sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen
Andere Rechtsgebiete und Sozialversicherung
- Beratung zu anderen Rechtsgebieten unter Berücksichtigung der besonderen rechtlichen Belange der Sozialversicherungsträger
- Beratung zu den gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Fusionen
- Outsourcing
- Schließung und Abwicklung von Sozialversicherungsträgern
Haftung
Unternehmen, Konzerne und Entscheidungsträger beraten wir zur Vermeidung von Haftungsrisiken und in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor nationalen und internationalen Gerichten und Schiedsgerichten.
Haftungsminimierende Beratung
Um Konflikten und Schadenersatzrisiken vorzubeugen, bewerten wir Haftungspotenziale und beraten zur Entscheidungsfindung sowie zur Gestaltung von Verträgen.
Risikoanalyse und Beratung
- Identifizierung und Minimierung persönlicher Haftungsrisiken
- Beratung von Entscheidungsträgern in kritischen Entscheidungssituationen mit großem Haftungsrisiko
- Prüfung von Haftungsrisiken eines Unternehmens und Identifizierung möglicher Deckungslücken im Versicherungsschutz
Vertragsgestaltung
- Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Satzungen oder Vorstandsverträgen zur präzisen Risikoverteilung
- Vertretung in Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern
Haftungsrechtliche Auseinandersetzungen
Wir verhandeln, führen Prozesse und sorgen für eine wirtschaftlich sinnvolle Streitbeilegung im Interesse unserer Mandanten.
Schadenexpertise
- Regulierung industrieller Großschäden, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, in der Energiewirtschaft, im Bauwesen, der Elektronikindustrie oder im Bereich Chemie und Pharma
- Regulierung von Vermögensschadenfällen (Organ- und Managerhaftung, Haftung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten (Bauleitung) oder Ärzten)
Verhandlung und Prozessführung
- Strategische Verfahrensplanung unter Berücksichtigung der Konsequenzen der haftungsrechtlichen Auseinandersetzung für den Versicherungsschutz des Mandanten
- Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen, Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten
- Frühzeitige Prüfung und Wahrung von Regressmöglichkeiten
- Litigation-Monitoring (Beobachtung und Analyse von Prozessen im In- und Ausland)
Managerhaftung
Fehler des Managements können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen ebenso wie für die Verantwortlichen haben. Wir beraten und vertreten in Managerhaftungsfällen.
Beratung und Gestaltung
- Beratung von Entscheidungsträgern zur Minimierung ihrer persönlichen Haftungsrisiken in wichtigen Entscheidungssituationen oder Unternehmenskrisen
- Gestaltung von Dienstverträgen und Abstimmung des D&O-Versicherungsschutzes auf individuelle Haftungsrisiken
- Prüfung möglicher Ansprüche gegen ehemalige oder aktuelle Organmitglieder und Manager
Anspruchsdurchsetzung und -abwehr
- Gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen unter Berücksichtigung der Konsequenzen für den D&O-Versicherungsanspruch des Managers
- Verteidigung von Entscheidungsträgern gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen
- Prüfung der Möglichkeit einer Abtretung des Versicherungsanspruchs durch die versicherte Person an das Unternehmen
Weitere Informationen zum Thema Organhaftung finden Sie auch auf unserem Online-Portal www.managerhaftungsfall.de
Produkthaftung
Hersteller, Händler und Abnehmer beraten wir zu Produkthaftungsfragen und zur Regulierung von Schadenfällen infolge fehlerhafter Produkte.
Risikominimierung
- Unterstützung von Unternehmen aus produzierenden Industrien, insbesondere der Chemie- und Pharmaindustrie, der Automobilwirtschaft und der Elektroindustrie zur Vermeidung und Beherrschung von Produkthaftungsrisiken
- Analyse und Optimierung der unternehmenseigenen Produktsicherheits-Compliance unter Berücksichtigung branchen- und produktspezifischer Herstellerpflichten (z.B. Maschinenrichtlinie, Arzneimittelgesetz).
Schadenregulierung
- Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung im Schadenfall gemeinsam mit unserem Netzwerk aus technischen Experten
- Vertretung von Herstellern oder Händlern bei der Abwehr von Ansprüchen ebenso wie im möglichen Regress
- Klärung von Deckungsfragen der Produkthaftpflichtversicherung, der Rückrufkostenversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung im Zusammenhang mit dem Schadenfall
- Beratung zu komplexen Produkthaftungsfällen in den USA (z.B. nach Sammelklagen) und Koordinierung der Prozessführung (die Trial-Attorneys unserer US-Partnerkanzlei Clausen Miller verfügen über umfangreiche Erfahrung in Jury-Verfahren)
Handel und Lieferketten
Leistungsstörungen im internationalen Handel (z.B. in Lieferbeziehungen) sind häufig von komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtsfragen geprägt. Wir unterstützen bei der Aufklärung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen.
Risikominimierung
- Identifizierung von Supply Chain-Risiken sowie von möglichen Deckungslücken im Versicherungsschutz (Betriebsunterbrechungsversicherung, Warentransportversicherung etc.)
- Gestaltung von Verträgen zur Regelung von Leistungen und Fristen, Garantien und Gewährleistung sowie Haftungsbeschränkungen
- Beratung zur jeweils empfehlenswerten Rechts- und Gerichtsstandswahl der Handels- bzw. Lieferbeziehung
Grenzüberschreitende Schadenregulierung
- Durchsetzung von Ansprüche auf Vertragserfüllung, Ersatzleistung oder Schadenersatz vor deutschen und ausländischen Gerichten sowie internationalen Schiedsgerichten
- Abwehr von unberechtigte Forderungen und Wahrung von Regressmöglichkeiten
Transport
Unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und unterschiedlicher Haftungsregime gestaltet sich die Abwicklung von Transportschäden regelmäßig schwierig. Unsere Rechtsanwälte beraten zur Schadenregulierung und präventiven Risikominimierung.
Beratung und Gestaltung
- Analyse und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen (u.a. von Fracht- und Charterverträgen, Logistikverträgen) insbesondere unter Berücksichtigung von Versicherungsfragen
- Abstimmung von Kauf- und Transportverträgen unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Handelsrechts
- Beratung zum Geltungsbereich internationaler Übereinkommen
- Abstimmung der entsprechenden (Transport-)Versicherungsverträge
Vertretung
- Nationale und internationale Prozessführung auf Aktiv- sowie Passivseite
- Risiko- und Kostenanalyse sowie Beurteilung von Prozess- und Vollstreckungsmöglichkeiten im Ausland
- Maßnahmen zur Regresssicherung
- Vertretung in zollrechtlichen Fragen gegenüber der Zollverwaltung und vor Finanzgerichten
Gesellschaftsrecht
Unser Corporate-Team berät Kapitalgesellschaften, Versicherer, mittelständische Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Entscheidungsträger in Transaktionen oder bei der Restrukturierung und Sanierung.
Mergers & Acquisitions / Private Equity
Ob Fusion oder Joint-Venture, Übernahme, Ausgliederung oder Anteilsverkauf: Wir begleiten Mandanten von der Planung der Transaktion über die Verhandlungsphase bis zum Closing.
Unternehmensbeteiligungen
- Umfassende Due Diligence
- Gestaltung der Vertragswerke
- Verhandlung mit Vertragspartnern, Investoren und Banken
- Management-Buy-Out/Management-Buy-In
- Auszeichnung für die Begleitung des „Ukrainian M&A-Deal of the Year 2012“ (Erwerb der PJSC Bank Forum durch einen ukrainischen Investor von der Commerzbank AG)
Finanzierung, Absicherung und angrenzende Gebiete
- Finanzierung und Steuerrecht
- Arbeitsrechtliche Fragen und Auseinandersetzungen
- Kartellrecht und Vertretung gegenüber Behörden (Bundeskartellamt, europäische Kommission, Bafin)
- Post-Merger-Integration und Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen (Post-Merger-Disputes)
- Minimierung der Transaktionsrisiken und Risikotransfer über Versicherungskonzepte
Weitere Transaktionen
- Fusionen, Abspaltungen und Ausgliederungen
- Joint-Venture-Vereinbarungen
- Neugliederungen der Konzernstruktur
- Outsourcing-Projekte
- IPOs
Krise und Restrukturierung
Unternehmenskrisen haben komplexe Ursachen und Wirkungen, die erhebliche Haftungsrisiken für das Management bergen. Wir beraten Gesellschafter, Manager und Unternehmen zur dauerhaften Bewältigung von Krisensituationen.
Identifizierung und Vermeidung der Krise
- Frühzeitige Identifizierung kritischer Situationen
- Vermeidung oder Beseitigung der Überschuldungssituation oder Liquiditätskrise
- Konzeption und Umsetzung kurzfristiger Restrukturierungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Netzwerk aus betriebswirtschaftlichen Fachleuten, Experten für psychologisches Krisenmanagement und Kommunikationsberatern
Restrukturierung und Neugestaltung
- Konzeption und Umsetzung langfristiger Sanierungskonzepte
- Verhandlungen mit Banken, Behörden, Geschäftspartnern und Investoren
- Neugestaltung interner Prozesse und Strukturen zur zukünftigen Krisenvermeidung
- Beratung der Entscheidungsträger zur Vermeidung persönlicher Haftung und strafrechtlicher Folgen fehlerhafter Entscheidungen in der Krise
Wirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Unternehmen und Entscheidungsträger in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren, beraten zu strafrechtlichen Risiken und unterstützen im Fall von unternehmensinternen Compliance-Verstößen.
Wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung und Beratung
Als Strafverteidiger vertreten wir Organmitglieder und Privatpersonen. Für Unternehmen koordinieren wir die Verteidigung mehrerer Entscheidungsträger.
Verteidigung und Vertretung
- Individualverteidigung von Entscheidungsträgern und Privatpersonen
- Koordination der Verteidigung mehrerer Organe
- Unternehmensverteidigung bei Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen
- Korruptions- und Vermögensstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70
Beratung
- Bewertung möglicher wirtschaftsstrafrechtlich relevanter Sachverhalte im Unternehmen
- Criminal Due Diligences im Rahmen von Transaktionen
- Vermeidung wirtschaftsstrafrechtlicher Risiken in kritischen Situationen
Steuerstrafrecht
Unsere Rechtsanwälte beraten zu steuer- und zollstrafrechtlichen Fragen und vertreten Mandanten in Ermittlungsverfahren.
Verteidigung und Vertretung
- Verteidigung im Steuer- und Zollstrafverfahren
- Verteidigung steuerlicher Berater gegen den Vorwurf der Teilnahme an einer durch den Mandanten begangenen Steuerhinterziehung
- Sofortige Unterstützung bei Durchsuchungen oder Verhaftungen: +49 211 687746-70
Beratung und Gestaltung
- Begleitung kritischer Betriebsprüfungen
- Gestaltung steuerlich rechtmäßiger und wirtschaftlich sinnvoller Unternehmensstrukturen (Tax Compliance)
- Selbstanzeigeberatung
- Beratung steuerlicher Berater zur Haftungsvermeidung
Compliance
Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und interne Regelungen haben wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen. Wir entwickeln Compliance-Programme und unterstützen bei der Aufarbeitung von Compliance-Verstößen.
Konzeption und Gestaltung
- Konzeption einer schlanken und wirksamen Compliance-Organisation
- Gestaltung von Leitfäden sowie Informations- und Hinweisgebersystemen
- Übernahme von Verantwortlichkeiten durch unsere Rechtsanwälte (z. B. als Ombudsmann)
- Evaluierung bestehender Compliance-Programme (Audits) und Anpassung der Strukturen an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen
Beratung bei Compliance-Verstößen
- Unterstützung der unternehmensinternen Untersuchungen (Internal Investigations)
- Einleitung strafrechtlicher, arbeits- und ggf. weiterer zivilrechtlicher Maßnahmen
- Prüfung und Geltendmachung von Vertrauensschaden- oder D&O-Versicherungsansprüchen
- Beratung in der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Aktuelle Marktentwicklungen, jüngste Rechtsprechung, neue Gesetze: Wir analysieren, informieren und nehmen Stellung zu den relevanten Rechtsfragen in unseren Expertisefeldern.
Veröffentlichungen
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Notwendiger Verbraucherschutz oder Zäsur des Haftungsrechts?
Beitrag von Dr. Fabian Herdter in der Versicherungspraxis 09/23
Mit dem Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie hat die EU-Kommission Ende 2022 für Aufsehen gesorgt. Insbesondere die Ausweitung der Produkthaftung auf Software und die schwierige Definition von Mängeln im digitalen Raum haben zu juristischen Diskussionen geführt.
Doch auch für die Hersteller weitgehend analoger Produkte sind weitreichende Änderungen geplant, wie Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) zeigt.
Versicherungsschutz trotz veralteter IT
Kolumne von Jem Schyma und Raimund Mallmann für den FOCUS Money-Versicherungsprofi
Fehlende Sicherheitsupdates führen laut Landgericht Tübingen nicht automatisch zum Leistungsausschluss bei der Cyberversicherung. Jem Schyma und Raimund Mallmann erklären in ihrer Kolumne für den FOCUS Money-Versicherungsprofi, was dieses Urteil für die Versicherten bedeutet – und worauf insbesondere Neukunden achten sollten.
Der Text ist online abrufbar unter: www.versicherungsprofi.online
Urteilskommentar zur Cyberversicherung-Entscheidung des LG Tübingen
Beitrag von Dr. David Ulrich für den Betriebs-Berater
Das Landgericht Tübingen hat in einer richtungweisenden Entscheidung mehrere Feststellungen zur Cyberversicherung getroffen – unter anderem dazu, wann dem Versicherer ein Rücktritt oder eine Vertragsanfechtung wegen angeblich falscher Beantwortung von Risikofragen möglich ist. In seinem Kommentar für die Zeitschrift Betriebs-Berater fasst Dr. David Ulrich die wichtigsten Punkte zusammen und ordnet das Urteil ein (Ulrich, BB 2023, 1940).
Den Volltext (kostenpflichtig) können Sie hier abrufen.
LG Tübingen setzt Recht zum Rücktritt des Cyberversicherers enge Grenzen
Vortrag von Tobias Wessel auf dem CyberDirekt Webinar am 14. August 2023
Im ersten Urteil zur Cyberversicherung hat das Landgericht Tübingen den Versicherern ihre Grenzen aufgezeigt und richtungweisende Aussagen unter anderem zum Rücktrittsrecht nach vermeintlicher Falschbeantwortung von Risikofragen, zur Gefahrerhöhung und zur grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls getätigt.
In seinem Vortrag für CyberDirekt fasste Tobias Wessel die wichtigsten Punkt zusammen. Die Folien des Vortrags finden Sie hier sowie untenstehend zum Download.
Das Rücktrittsrecht des Cyberversicherers bei jährlichen Fragebogen
Aufsatz von Dr. David Ulrich in der VersR 16/2023
Seit einigen Jahren fordern Cyber-Versicherer ihre VN immer häufiger auf, jährlich umfangreiche Fragebogen zu beantworten. In diesen jährlichen Fragebogen sollen die VN, regelmäßig Unternehmen, gestellte Fragen jeweils meist pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Können Versicherer aus diesen unterjährigen Fragebögen die gleichen Rechte ableiten, wie aus vorvertraglichen Risikofragebögen?
Dr. David Ulrich hatsich für die VersR die versicherungsrechtliche Stellung solcher Fragebögen angeschaut und kommt zu einem klaren Urteil. Den Volltext (kostenpflichtig) können Sie online hier abrufen.
- ‹ vorherige Seite
- 4 von 55
- nächste Seite ›
Mitteilungen
"Hohe Fachexpertise rund um das Versicherungsrecht": WILHELM erneut im Legal500-Ranking sowie im Kanzleimonitor empfohlen
Das renommierte internationale Anwaltsranking listet unsere Sozietät auch 2021 unter den führenden Kanzleien im Versicherungsrecht in Deutschland.
Die alljährliche Bewertung des deutschen Rechtsmarkts basiert weitgehend auf Befragungen von Mandanten und Wettbewerbern. Auch in diesem Jahr erhielt die Sozietät sehr positives Feedback aus dem Markt. Die Redaktion von Legal 500 urteilt: "Wilhelm Rechtsanwälte hebt sich durch die Schwerpunktsetzung auf die Betreuung von Versicherungsnehmern von anderen Marktteilnehmern ab."
Wie bereits 2020 zählt Namenspartner Dr. Mark Wilhelm laut Legal 500 zu den führenden Namen im Versicherungsrecht. Ebenfalls empfohlen werden Lars Winkler, Dr. Fabian Herdter und Tobias Wessel. Das vollständige Ranking findet sich online unter: www.legal500.de
Bereits im Dezember war unsere Sozietät zudem abermals unter den führenden Kanzleien im Versicherungsrecht im Kanzleimonitor gelistet. Das Deutsche Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen befragt für sein jährlich erscheinendes Handbuch ebenfalls zahlreiche Marktteilnehmer und wertet die Zahl eingegangener Empfehlungen auf quantitativer Basis aus. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzleimonitor.de
BGH: Zahlungen nach Insolvenzreife doch unter der D&O versichert
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil gegen alle bisherige OLG-Rechtsprechung klargestellt: Zahlungen, die der Insolvenzverwalter vom Geschäftsführer zurückverlangt (nach § 64 Satz 1 GmbHG), sind von der D&O-Versicherung gedeckt.
Damit stellt der BGH die Perspektive des Versicherten erneut in den Mittelpunkt der Auslegung von Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung wird daher nicht nur für zahlreiche Insolvenzverfahren, sondern auch für die D&O-Versicherung und viele weitere Versicherungssparten – wie die Betriebsschließungsversicherung – Folgen haben.
Die vollständige Presseinformation finden Sie untenstehend sowie hier als PDF zum Download.
LG München I: Versicherer muss für Betriebsschließung voll leisten – Listen versicherter Krankheiten und Erreger sind unwirksam
Mit Urteil vom 1. Oktober 2020 entschied das Landgericht München I, dass ein Betriebsschließungsversicherer für die Corona-bedingte Schließung eines Gastronomiebetriebs voll leisten muss. Mit dem richtungweisenden Urteil hat das Gericht wichtige Klarstellungen in der Auseinandersetzung um die Betriebsschließungsversicherung getroffen.
Die vollständige Pressemitteilung zum Urteil des LG München I finden Sie hier.
Fünf WILHELM-Anwälte unter den "Besten Anwälten Deutschlands" des Handelsblatts
Erstmals führt das Handelsblatt alle Partner unserer Sozietät in ihrem Ranking der führenden Wirtschaftsanwälte.
Neben Dr. Mark Wilhelm (Versicherungsrecht), Lars Winkler (Litigation) und Felix Schaefer (M&A), die wie in der Vergangenheit auch 2020 diese Auszeichnung erhielten, zählen nun auch Dr. Fabian Herdter und Dr. Andreas Shell (beide Versicherungsrecht) zu "Deutschlands Besten Anwälten", dem einmal jährlich erscheinenden Ranking der führenden Rechtsanwälte.
Das Ranking basiert auf Empfehlungen und Online-Votings unter Wettbewerbern und Inhouse-Juristen. Insgesamt umfasst das Ranking 7.200 Rechtsanwälte aus rund 80 Rechtsgebieten.
brandeins zählt WILHELM zu führenden Wirtschaftskanzleien
Erstmals hat das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit Statista eine Liste der am häufigsten empfohlenen Sozietäten Deutschlands veröffentlicht.
Grundlage der Erhebung war die Befragung von Inhouse-Juristen und Rechtsanwälten Ende 2019, rund 2.600 Juristen nahmen teil. Insgesamt ermittelten brandeins und Statista so 398 überdurchschnittlich häufig empfohlene Wirtschaftskanzleien in 24 Rechtsgebieten. WILHELM Rechtsanwälte erhielt im Bereich Versicherungsrecht eine hohe Zahl an Empfehlungen.
Weitere Informationen und das gesamte Ranking finden Sie unter www.brandeins.de
- ‹ vorherige Seite
- 4 von 16
- nächste Seite ›
Presseberichte
"Die Versicherer werden alles tun, um ein BGH-Urteil zu verhindern“
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem FOCUS Money Versicherungsprofi zu einer möglichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in den BSV-Verfahren.
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Mark Wilhelm von der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte, der zahlreiche klagende Gewerbetreibender vertritt, sind die Voraussetzungen für eine Entscheidung jedoch schon im Herbst dieses Jahres gegeben. Zu erwarten sei allerdings, dass sich viele Versicherer, wenn sich eine Entscheidung gegen sie abzeichnet, noch vergleichen würden. „Sie werden alles tun, um ein BGH-Urteil zu verhindern“, so Wilhelm. Spannend werde es, wenn sich Prozesskostenfinanzierer beteiligen würden, weil ein Urteil dann wahrscheinlicher wird.
Der vollständige Artikel ist hier abrufbar.
"Möglich ist, dass zu offenen Fragen in der BSV schon im Herbst eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ergehen wird."
Dr. Mark Wilhelm erörterte im Interview mit procontra die Frage, wann eine BGH-Entscheidung zur Betriebsschließungsversicherung zu erwarten sei und ob mit einem Urteil allein Klarheit hergestellt werden könne.
Das vollständige Interview ist hier abrufbar.
„Es wird mit harten Bandagen gekämpft"
Der Versicherungsmonitor zitiert aus einem Vortrag von Dr. Mark Wilhelm zur Betriebsschließungsversicherung auf dem BF21 Schadenkongress.
[...] Wilhelm spricht von „relativ überraschenden Ergebnissen“ in der aktuellen Rechtsprechung. Es gebe „skurrile Auswüchse“. Zum einen sei nicht ersichtlich, welche Fälle an welche Kammer gehen. Zum anderen urteilten die Kammern teils völlig unterschiedlich. „Bei Kammer x hat man Glück, bei Kammer y Pech“, sagte Wilhelm. „Wie erklären Sie das einem Mandanten?“
Vor Gericht ist der Umgang rau. „Es wird mit harten Bandagen gekämpft, das ist von außen betrachtet fast schon witzig“, sagte Wilhelm. Für die Mandanten, deren Existenz teils bedroht ist, sei die Lage jedoch bitterernst. Vielfach kommt es vor Gericht zu bewussten Prozessverzögerungen durch Vertreter der Gegenseite, monierte der Anwalt.
Wilhelm spricht von Befangenheitsanträgen, grundlegende Tatsachen würden bestritten und Anträge auf Verweisung an Handelskammern gestellt. „Man darf das als Anwalt tun“, betonte er. „Die Frage ist aber, welchen Geschmack hat das?“ Daran müsse man sich am Ende messen lassen. Es gebe jedoch Unterschiede. „Einige Versicherer sind deutlich vergleichsbereiter und gesprächsfähiger als andere.“ [...]
Der vollständige Bericht erschien am 18. Mai 2021 auf www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)
Auch das Portal www.versicherungswirtschaft-heute.de berichtet über den Vortrag und den Stand der BSV-Rechtsprechung.
„Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer"
Dr. Mark Wilhelm gegenüber procontra und dem Versicherungsmonitor zu drei aktuellen BSV-Urteilen aus Stuttgart.
Die Württembergische Versicherung hat im Leistungsstreit um Betriebsschließungsversicherungen vor dem Stuttgarter Landgericht eine dreifache Niederlage erlitten – dies teilt die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm mit, die die betroffenen Gastronomen vertrat. Geklagt hatten zwei Gastronomen aus der Nähe von Stuttgart (Az: 3 O 446/20 und 3 O 360/20) sowie eine Apfelweinwirtschaft aus Frankfurt (Az: 3 O 357/20). [...] „Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer", wertete Rechtsanwalt Mark Wilhelm die Urteile. Noch sind diese aber nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Württembergische Einspruch erheben wird. [...]
Die vollständigen Berichte lesen Sie unter www.procontra-online.de und www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich).
"Dadurch ist für den Versicherungsnehmer noch weniger klar, dass sein Versicherungsschutz angeblich eingeschränkt ist“
Christoph Manke gegenüber dem Versicherungsjournal zur missverständlichen Klauselgestaltung der Versicherer in der Betriebsschließungsversicherung.
[...] Nach Bewertung der Anwaltskanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB würden viele Gerichte den „eigentlichen Hintergrund“ des Bedingungshinweises auf „das Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom 20.7.2000“ verkennen. So sei das IfSG an jenem Tag erstmalig vom Gesetzgeber beschlossen worden und am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
„Der Versicherungsnehmer kann also mit guten Gründen annehmen, die Nennung sei dynamisch zu verstehen als Bezug auf das seit dem Jahr 2000 geltende, jeweils aktuelle IfSG“, erläutert Christoph Manke, Pressesprecher der Anwaltskanzlei Wilhelm. Daher sei auch der Ausschluss von „nicht namentlich im IfSG in der Fassung vom 20. Juli 2000 genannten Krankheiten und Erregern“ mindestens zweideutig und könne durchaus auch zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden.
In den allermeisten BSV-Versicherungs-Bedingungen fehle sogar dieser Ausschluss. „Dadurch ist für den Versicherungsnehmer noch weniger klar, dass sein Versicherungsschutz angeblich eingeschränkt ist“, so Manke. [...]
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungsjournal.de
- ‹ vorherige Seite
- 4 von 21
- nächste Seite ›
Es geht nichts über ein persönliches Gespräch. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Wilhelm RechtsanwältePartnerschaft von Rechtsanwälten mbB Düsseldorf: Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: info@wilhelm-rae.de Berlin: Kantstraße 51
10625 Berlin Telefon: +49 (0)30-8172732-0
Telefax: +49 (0)30-8172732-20
E-Mail: berlin@wilhelm-rae.de
E-Mail Kontakt
Pressekontakt
Für Fragen zu unserer Sozietät steht Ihnen gern zur Verfügung:
Christoph Manke
Medienreferent
Wilhelm
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Reichsstraße 43
D-40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-54
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: christoph.manke@wilhelm-rae.de
Anfahrt
Büro Düsseldorf
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Büro Berlin
Fasanenstraße 65
10719 Berlin
Impressum
Angaben zur Partnerschaft, nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV
Sitz der Sozietät:
Wilhelm
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Reichsstraße 43
D-40217 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211-68 77 46-0
Telefax: +49 (0)211-68 77 46-20
E-Mail: info@wilhelm-rae.de
Amtsgericht Essen PR 1597
Umsatzsteuer-ID: DE814658675
Partner: Dr. Mark Wilhelm, Lars Winkler, Dr. Fabian Herdter
Die zuständigen Rechtsanwaltskammern unserer Rechtsanwälte sind Berlin, Düsseldorf und München. Die Anschriften der Kammern finden sich unter www.brak.de. Alle unsere Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München
Es gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen. Diese werden im Einzelnen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) bereitgestellt:
- BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
- BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte)
- FAO (Fachanwaltsordnung)
- RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Die Angaben auf dieser Webseite erfolgen allein zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung durch unsere Sozietät dar.
Informationen zur Online-Streitbeilegungsplattform und Verbraucherstreitbeilegung (Artikel 14 Absatz 1 der ODR-Verordnung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Sie finden diese unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Datenschutzerklärung:
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher:
Wilhelm Rechtsanwälte (im Folgenden: WILHELM)
Reichsstraße 43
40217 Düsseldorf
Deutschland
Email: info@wilhelm-rae.de
Telefon: +49 (0)211 – 6877460
Fax: +49 (0)211–68774620
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von WILHELM ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Johannes Laiblin, beziehungsweise unter johannes.laiblin@wilhelm-rae.de erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
2.1 Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website www.wilhelm-rae.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
- IP-Adresse des anfragenden Rechners,
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
- Name und URL der abgerufenen Datei,
- Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
- verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.
Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
- Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
- Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
- zu weiteren administrativen Zwecken.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.
2.2 Bei Nutzung unseres Kontaktformulars
Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe eines Namens und einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.
3. Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
4. Cookies
Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.
In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.
Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für längstens 24 Monate auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach spätestens 26 Monaten automatisch gelöscht.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Sie können Cookies über Ihre Browsereinstellungen jederzeit manuell löschen. Sie können zudem Ihren Browser so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
5. Analyse- und Tracking-Tools
Die im Folgenden aufgeführte und von uns eingesetzte Tracking-Maßnahme wird auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit der zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahme wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahme ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus dem entsprechenden Tracking-Tool zu entnehmen.<
5.1 Google Analytics
Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen erheben wir gegenwärtig keine Tracking-Daten zur Nutzung über Google Analytics.
5.2 Google Maps
Auf unserer Website kommt Google Maps (API), ein weiteren Dienst der Google LLC, zur Anwendung. Google Maps ist ein Onlinedienst zur Darstellung von interaktiven Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen und Ihnen dadurch die Anfahrt zu unseren Büros zu erleichtern.
Bereits beim Aufrufen der Seite, in die die Karte von Google Maps engebettet ist, werden Daten an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert, dies gilt insbesondere für Ihre IP-Adresse - unabhängig davon, ob Sie bei Google ein Nutzerkonto unterhalten. Sollten Sie ein Nutzerkonto haben und engeloggt sein, kann Google dadurch Ihre Daten möglicherweise direkt Ihrem Konto zuordnen.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage unseer berechtigten Interessen, insbesondere unserem Interesse an der Analyse, Optimierung und am Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google, zum Beispiel hier: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@wilhelm-rae.de
8. Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://www.wilhelm-rae.de/impressum von Ihnen abgerufen werden.
Über diese Website:
Gestaltung: Studio Karpstein
Umsetzung: Benjamin Ruff
Fotos: Franklin Berger