Aktuelles
Neuwertspitze: Vorsicht vor nicht rechtzeitiger Wiederherstellung
In der Gebäudeversicherung richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung im Schadenfall grundsätzlich danach, ob der Versicherer den Ersatz nur des Zeitwerts oder auch den Ersatz des Neuwerts vertraglich zugesichert hat. Der Versicherer ersetzt den Neuwert regelmäßig nur dann, wenn der Versicherungsnehmer das zerstörte Gebäude fristgerecht auch tatsächlich wiedererrichtet bzw. die Wiedererrichtung sicherstellt.
Warum die Frist zur Wiederherstellung für den Versicherungsnehmer zum Problem werden kann, erläutert Malte Krohn in seinem Beitrag für die Versicherungspraxis (untenstehend sowie hier zum Download).
Der gern übersehen Paragraf 1a VVG
Seit 2018 sind Versicherer über Paragraf 1a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verpflichtet, stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln. Das ist in der Praxis weniger selbstverständlich, als es erscheinen mag – wie der aktuelle Streit um Betriebsschließungspolicen zeigt.
Künftig könnten Versicherungsnehmer auf Grundlage dieser Norm in Verbindung mit dem Schadenersatzrecht oder Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches möglicherweise Schadensersatz vom Versicherer verlangen, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuen Kolumne aus der Reihe "Legal Eye" des Versicherungsmonitors.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie auf www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abo erforderlich)
Langer Marsch durch die Instanzen
Der Streit um die Betriebsschließungsversicherung zeigt, dass die Klärung allgemeiner Rechtsfragen in Deutschland zu lange dauert. Für wirtschaftlich schwächere Kläger ist es auch deshalb noch immer zu schwer, sich gegenüber großen Playern wie Versicherungsgesellschaften zu behaupten. Die neu aufgeworfene Idee eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner aktuellen Kolumne für den Versicherungsmonitor.
Der vollständige Beitrag findet sich online auf www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abo erforderlich).
"Die Versicherer werden alles tun, um ein BGH-Urteil zu verhindern“
Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Mark Wilhelm von der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte, der zahlreiche klagende Gewerbetreibender vertritt, sind die Voraussetzungen für eine Entscheidung jedoch schon im Herbst dieses Jahres gegeben. Zu erwarten sei allerdings, dass sich viele Versicherer, wenn sich eine Entscheidung gegen sie abzeichnet, noch vergleichen würden. „Sie werden alles tun, um ein BGH-Urteil zu verhindern“, so Wilhelm. Spannend werde es, wenn sich Prozesskostenfinanzierer beteiligen würden, weil ein Urteil dann wahrscheinlicher wird.
Der vollständige Artikel ist hier abrufbar.
Betriebsschließungsversicherung: OLG Karlsruhe urteilt zugunsten des Versicherungsnehmers
Es handelt sich damit um die erste oberlandesgerichtliche Entscheidung zugunsten der Versicherungsnehmer in den BSV-Fällen. Zuvor hatten verschiedene andere Oberlandesgerichte Ansprüche verneint.
Der Entscheidung des OLG Karlsruhe lag eine marktübliche Listenklausel des Versicherers zugrunde, die nach Ansicht des beklagten Versicherers den Versicherungsschutz wirksam beschränken würde. Das bewertete das Gericht anders. Die Liste sei zwar abschließend zu verstehen. Da aus dem Wortlaut aber nicht hervorgehe, dass die Liste vom Infektionsschutzgesetz maßgeblich abweiche und daher der Versicherungsschutz Deckungslücken aufweise, sei die Klausel intransparent und somit unwirksam.
Hinweis: Dem Urteil liegt kein von unserer Sozietät geführtes Verfahren zugrunde.
Die vollständigen Urteilsgründe veröffentlichen wir untenstehend zum Download.
"Möglich ist, dass zu offenen Fragen in der BSV schon im Herbst eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ergehen wird."
Das vollständige Interview ist hier abrufbar.
„Es wird mit harten Bandagen gekämpft"
[...] Wilhelm spricht von „relativ überraschenden Ergebnissen“ in der aktuellen Rechtsprechung. Es gebe „skurrile Auswüchse“. Zum einen sei nicht ersichtlich, welche Fälle an welche Kammer gehen. Zum anderen urteilten die Kammern teils völlig unterschiedlich. „Bei Kammer x hat man Glück, bei Kammer y Pech“, sagte Wilhelm. „Wie erklären Sie das einem Mandanten?“
Vor Gericht ist der Umgang rau. „Es wird mit harten Bandagen gekämpft, das ist von außen betrachtet fast schon witzig“, sagte Wilhelm. Für die Mandanten, deren Existenz teils bedroht ist, sei die Lage jedoch bitterernst. Vielfach kommt es vor Gericht zu bewussten Prozessverzögerungen durch Vertreter der Gegenseite, monierte der Anwalt.
Wilhelm spricht von Befangenheitsanträgen, grundlegende Tatsachen würden bestritten und Anträge auf Verweisung an Handelskammern gestellt. „Man darf das als Anwalt tun“, betonte er. „Die Frage ist aber, welchen Geschmack hat das?“ Daran müsse man sich am Ende messen lassen. Es gebe jedoch Unterschiede. „Einige Versicherer sind deutlich vergleichsbereiter und gesprächsfähiger als andere.“ [...]
Der vollständige Bericht erschien am 18. Mai 2021 auf www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)
Auch das Portal www.versicherungswirtschaft-heute.de berichtet über den Vortrag und den Stand der BSV-Rechtsprechung.
Maklerbedingungen - Wenn die AGB-Kontrolle verwehrt bleibt
Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders - und das ist meistens der Versicherer. Stammen die AVB jedoch vom Versicherungsmakler, dann ist die AGB-rechtliche Inhaltskontrolle der Bedingungen häufig nicht mehr möglich. Der Versicherungsnehmer verliert ein wichtiges juristisches Instrument in der Deckungsauseinandersetzung mit dem Versicherer.
Tobias Wessel erläutert in seinem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download), wann der Einsatz von Maklerbedingungen kritische Folgen haben kann und welche Vorkehrungen Versicherungsnehmer und Makler treffen können, um keine Nachteile zu erleiden.
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