Aktuelles

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3 Mai 2021

Warum ein Manager kein Kardinal ist

Kolumne von Dr. Fabian Herdter auf Versicherungsmonitor.de  

Wenn es zum Streit zwischen D&O-Versicherern und Versicherten kommt, steht oft der Vorwurf im Raum, der Manager habe seine Pflichten wissentlich verletzt. Weil das gar nicht so einfach zu beweisen ist, gibt es eine neue Argumentation: Der Versicherte habe eine „Kardinalpflicht“ verletzt, die jeder kennen müsste. Das Argument ist ebenso trickreich wie fragwürdig, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuen Kolumne für Herbert Frommes Versicherungsmonitor.

Der vollständige Beitrag ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich und empfehlenswert).

 

29 März 2021

Ende des Schutzschirms: Don’t panic!

Gastbeitrag von Dr. Fabian Herdter im Versicherungsmonitor  

In Wirtschaftskrisen werden nervöse Kreditversicherer zur Gefahr, wenn sie sich gleichzeitig aus einer Vielzahl von Risiken zurückziehen. Der Corona-Schutzschirm hat diese Gefahr vorerst gebannt, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuen Rechtskolumne auf versicherungsmonitor.de. Es bleibe aber die Frage, wie sich in der Kreditversicherung auch ohne staatliche Hilfe mehr Planungssicherheit für Versicherungsnehmer schaffen lässt.

Der vollständige Beitrag ist hier abrufbar (Abo erforderlich).

 

23 März 2021

D&O ohne Nachhaftung: Ein fragwürdiger Plan

Beitrag von Dr. Fabian Herdter in der Versicherungspraxis 03/2021 

Endet der D&O-Versicherungsvertrag, so kann der Versicherte regelmäßig noch über einen gewissen Zeitraum einen Versicherungsfall nachmelden. Die sogenannte Nachmeldefrist ist wichtiger Bestandteil der Managerhaftpflichtversicherung.

Aktuell kündigen einzelne Versicherer an, die Nachhaftung auf den Prüfstand zu stellen oder ganz zu streichen. Damit ginge ein wesentlicher Bestandteil der D&O-Versicherung verloren, warnt Dr. Fabian Herdter in seinem Beitrag (hier zum Download).

 

19 März 2021

"In-depth analysis combined with a hands-on approach."

Das renommierte internationale Kanzlei-Ranking Chambers and Partners zählt unsere Sozietät auch in ihrer neuen Ausgabe zu den führenden Kanzleien im Versicherungsrecht. 

A client attests to the firm's cross-border capabilities and adds that the lawyers are "responsive and provide in-depth analysis combined with a hands-on approach."

Another client opines that in terms of German law firms, "none is better regarding insurance law for policyholder interests."

Dr. Mark Wilhelm und Dr. Fabian Herdter zählen laut Chambers zu den führenden Versicherungsrechtlern in Deutschland.

Das vollständige Ranking finden Sie unter www.chambers.com 

 

15 März 2021

Betriebsschließungsversicherung: Dreifach-Sieg der Versicherungsnehmer gegen die Württembergische

Die Sozietät Wilhelm hat in drei Verfahren um Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung gegen die Württembergische Versicherung Erfolge für die Versicherungsnehmer erzielen können. Das Landgericht Stuttgart wertete die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (AVB) der Württembergischen als intransparent. 

Das Landgericht Stuttgart hat mit drei Entscheidungen vom 12. März 2021 die Württembergische Versicherung zur Zahlung von EUR 163.537,40 an eine Frankfurter Apfelweinwirtschaft (Az. 3 O 357/20) sowie zur Zahlung von EUR 86.785,80 und EUR 38.365,38 an zwei Gastronomen aus der Nähe von Stuttgart verurteilt (Az. 3 O 446/20 und Az. 3 O 360/20). Nach Auffassung des Gerichts war die Schließung der Betriebe der Kläger während des Lockdowns von März bis Mai 2020 unter den AVB der Württembergischen versichert.

In allen drei Fällen lagen die „Verbundenen Versicherungsbedingungen für die Firmen Sachversicherung (VFS 2016)“ der Württembergischen zugrunde. In den AVB heißt es: „Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger […]“. Es folgt eine medizinisch-fachsprachliche Liste, aus der für den Versicherungsnehmer nicht deutlich wird, dass es sich nicht um eine vollständige Abbildung der §§ 6 und 7 des IfSG handelt.

„Von einem Versicherungsnehmer ist gerade nicht zu erwarten, dass er die einzelnen Krankheitserreger studiert, um seinen Versicherungsumfang zu bestimmen“, befand das LG Stuttgart. Ob das Coronavirus Sars-CoV-2 mitversichert sei, gehe dem Gericht zufolge aus der Klausel nicht klar hervor, die Formulierung sei intransparent. Vielmehr würde dadurch, dass die AVB im weiteren Verlauf lediglich Prionenerkrankungen ausdrücklich unter den Risikoausschlüssen aufführen, der Versicherungsnehmer „durch den Versicherer klar hinter die ‚Fichte‘ geführt“, urteilt der Richter in ungewohnter Deutlichkeit.

Eine enge Auslegung der Listenklausel durch den Versicherer verbiete überdies § 1a Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherer hätte dann dem Versicherungsnehmer ein Produkt vermittelt, das „nicht seinen tatsächlichen Interessen“ entspreche.

Die Urteile des LG Stuttgart sind auch insofern beachtenswert, als einer der klagenden Gastronomen einen großen Teil seines Umsatzes mit Catering und Beherbergungen macht. Catering war im Lockdown 2020 nicht untersagt, fand aber aufgrund des allgemeinen Veranstaltungsverbots nicht statt. Ebenso waren nicht-touristische Beherbergungen erlaubt, aber kaum nachgefragt. Die Betriebsstätten Hotel und Catering des Klägers waren faktisch geschlossen.

Das LG Stuttgart entschied, dass auch Teilschließungen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Wenn in den AVB von „Betrieb“ und „Betriebsstätten“ die Rede sei, „dürfte jedenfalls für den verständigen Versicherungsnehmer abzuleiten sein, dass eine Schließung seines Betriebs dann vorliegt, wenn für die Unternehmung maßgebliche Betriebsstätten geschlossen werden müssen“, so das Gericht.

„Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer. Eine Reihe wichtiger Rechtsfragen hat das Gericht sehr differenziert und mit Bedacht bewertet“, erklärt Dr. Mark Wilhelm, Managing Partner der Sozietät. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

15 März 2021

„Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber procontra und dem Versicherungsmonitor zu drei aktuellen BSV-Urteilen aus Stuttgart. 

Die Württembergische Versicherung hat im Leistungsstreit um Betriebsschließungsversicherungen vor dem Stuttgarter Landgericht eine dreifache Niederlage erlitten – dies teilt die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm mit, die die betroffenen Gastronomen vertrat. Geklagt hatten zwei Gastronomen aus der Nähe von Stuttgart (Az: 3 O 446/20 und 3 O 360/20) sowie eine Apfelweinwirtschaft aus Frankfurt (Az: 3 O 357/20). [...] „Die Entscheidungen des LG Stuttgart sind ein weiterer wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer", wertete Rechtsanwalt Mark Wilhelm die Urteile. Noch sind diese aber nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Württembergische Einspruch erheben wird. [...]

Die vollständigen Berichte lesen Sie unter www.procontra-online.de und www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich).

 

1 März 2021

Falsche Geschäftsführer und echte Herausforderungen

Gastbeitrag von Dr. Fabian Herdter für den Versicherungsmonitor  

Nach Vertrauensschäden gibt es regelmäßig Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Versicherer über die Frage, ob der Vorfall zu verhindern gewesen wäre. Statt ihre Kunden als Gegner zu betrachten und mithilfe fragwürdiger Argumente die Deckung zu verweigern, sollten die Anbieter von Vertrauensschadenversicherungen (VSV) selbst intelligente Lösungen für ihre Kunden entwickeln. Sonst wird die VSV im Zeitalter der „Deepfakes“ zu einem sinnlosen Relikt, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuen Kolumne in der Reihe "Legal Eye" des Versicherungsmonitors.

Der vollständige Beitrag vom 1. März 2021 ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (Abonnement erforderlich und empfehlenswert).

 

23 Februar 2021

Update zur Reform des VersStG nach Inkrafttreten: Wie geht es jetzt weiter?

Beitrag von Christian Drave in der Versicherungspraxis 02/2021  

Mit Inkrafttreten der Reform des Versicherungsteuergesetzes im Dezember 2020 stehen Versicherungsnehmer vor der Frage, wie die Besteuerung von Risiken, die in Drittstaaten belegen sind, künftig in der Praxis gehandhabt wird. Unterfallen etwa die Prämienanteile einer Masterdeckung, die auf Betriebsstätten im außereuropäischen Ausland entfallen, künftig deutscher Versicherungsteuer? Christian Drave beleuchtet die beschlossenen Änderungen in einem Update zu seinem Aufsatz aus der Versicherungspraxis 12/2020.

Der vollständige Beitrag findet sich als PDF untenstehend sowie hier zum Download.

 

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