Aktuelles
Wenn der BGH zum Enten-Test lädt
Mit einem Federstreich hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst die gesamte bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Versicherungsschutz im Hinblick auf die Organhaftung in der Insolvenz kassiert. Bemerkenswert ist die Entscheidung vor allem, weil sie uns Juristen wieder einmal aufzeigt, worauf es bei Auseinandersetzungen über Versicherungsansprüche eigentlich ankommt: auf die Perspektive und Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers beziehungsweise Versicherten, nicht auf spitzfindige dogmatische Diskussionen.
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Versicherungsteuer-Reform: Teurerer Versicherungsschutz und neue Unsicherheiten im internationalen Geschäft?
Der Bundestag hat am 27. November 2020 das Gesetz zur "Modernisierung des Versicherungsteuerrechts" verabschiedet. Für international tätige Unternehmen könnte die Reform zu einer Doppelbesteuerung von im Ausland belegenen, aber über europäische Assekuranzen versicherte Risiken führen, wie Christian Drave in seinem Beitrag (unten sowie hier zum Download) zeigt.
„Momentan ist die Welt der erstinstanzlichen Urteile noch sehr bunt“
[...] Etliche Gastronomen streiten sich derzeit vor Gericht mit ihren Betriebsschließungsversicherern. Die Anbieter sind der Meinung, die Corona-Pandemie sei nicht versichert, die Wirte sehen das anders. Welche Seite Recht behalten wird, ist noch schwer abschätzbar. „Momentan ist die Welt der erstinstanzlichen Urteile noch sehr bunt“, sagt Mark Wilhelm, Managing Partner der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte. Sie vertritt rund 1.000 BSV-Mandanten.
Klagen, denen Bedingungen mit dynamischen Verweisen auf das Infektionsschutzgesetz zugrunde liegen, sind Wilhelms Erfahrung nach immer erfolgreich. Anders sieht das mit statischen Listen aus, die eine gewisse Anzahl an versicherten Infektionskrankheiten aufzählen. Hier gehen die Meinungen der Gerichte auseinander, ob das erst neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommene Corona-Virus auch dazu gehören müsste. „Ein Gericht bejaht die Deckung bei einem Versicherer, ein anderes Gericht verneint sie bei dem gleichen Versicherer“, sagt Wilhelm. „Es gibt keine erkennbare Linie.“ Momentan sei schwierig abzusehen, mit welchen Listen und welchem Versicherungspartnern ein Gastronom einen Erfolg vor Gericht erzielt. Klarheit wird es wahrscheinlich erst geben, wenn sich der Bundesgerichtshof der Frage annimmt. [...]
Der vollständige Artikel mit dem Titel Armon: „Die Zeit des Bauchladens ist vorbei“ ist abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)
Die unendliche Schadengeschichte
Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer wollen Schäden lückenlos aufklären. Während dem geschädigten Unternehmen die Aufklärung nicht schnell genug gehen kann, nutzt mancher Versicherer die vermeintlich aufwendige Sachverhaltsaufklärung, um die Regulierungsentscheidung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Den Versicherungsnehmern sind dann rechtlich die Hände gebunden. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den Versicherern hier klare Grenzen aufzeigt, schreibt Dr. Fabian Herdter in seiner neuesten Versicherungsmonitor-Kolumne.
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"Der Bundesgerichtshof hat klarstellt, dass es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nicht auf spitzfindige juristische Interpretationen ankommt“
[...] Auch die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte hält diesen Teil des Richterspruchs für wegweisend. „Von Bedeutung ist insbesondere, dass der Bundesgerichtshof noch einmal klarstellt, dass es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nicht auf spitzfindige juristische Interpretationen ankommt, sondern maßgeblich auf das Verständnis des Versicherten“, so Managing Partner Mark Wilhelm. Davon könnten auch die Streitigkeiten um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen im Corona-Lockdown betroffen sein. Auch hier meinten Versicherer und manche erstinstanzlichen Gerichte, dass es für einen Versicherten möglich sei, hochkomplexe Bedingungen in ihrer Detailtiefe zu verstehen, obwohl es selbst Versicherungsexperten noch nicht geglückt sei, dazu eine klare Meinung zu finden, so Wilhelm.
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Auch Versicherungswirtschaft Heute, procontra, bocquel news und Pfefferminzia.de berichteten.
BGH: Zahlungen nach Insolvenzreife doch unter der D&O versichert
Damit stellt der BGH die Perspektive des Versicherten erneut in den Mittelpunkt der Auslegung von Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung wird daher nicht nur für zahlreiche Insolvenzverfahren, sondern auch für die D&O-Versicherung und viele weitere Versicherungssparten – wie die Betriebsschließungsversicherung – Folgen haben.
Die vollständige Presseinformation finden Sie untenstehend sowie hier als PDF zum Download.
„Der Umgang der Versicherer mit den Versicherungsnehmern ist tendenziell ruppiger geworden"
[...] Für Wilhelm hat die Branche den “Gegenwind massiv unterschätzt”. Er geht davon aus, dass die Reputationsschäden für die Assekuranz langfristige Folgen haben wird. “Hat es sich gelohnt?”, so der Anwalt. Mit dem 15-Prozent-Kompromiss sind seiner Meinung nach zwei bis vier Milliarden eingespart worden. Der Argumentation der Einzelverfügung will er nicht folgen, sondern sieht das “Hauptargument in den Listen”, die mit und ohne Öffnungsklauseln, statisch und dynamisch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehen müsse. Er rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof am Ende über alle Listenvarianten entscheidet und die Aufzählungen für schwer verständlich hält.
Zudem berichtete er, dass verschiedene Mandanten beim Aufkommen der Pandemie im Januar und Februar in China positive Aussagen zu ihrer Deckung von ihren Versicherungsvermittler erhalten hätten “Trotzdem sind sie später abgelehnt worden”, so Wilhelm. Bis Anfang März habe die Branche noch mit der BVS geworben. Einzelne Gesellschaften hätten ihre Werbeaussagen nun sogar versucht, im Internet zu löschen. „Der Umgang der Versicherer mit den Versicherungsnehmern ist tendenziell ruppiger geworden – und mit den Kleinen scheint es ruppiger zu sein als in der Industrieversicherung.“ Es finde eine Nicht-Kommunikation statt, weil es “nur Serienbriefe mit Verklag’ mich oder nimm die 15 Prozent” gebe. [...]
Den vollständigen Bericht finden Sie unter versicherungswirtschaft-heute.de bzw. versicherungsjournal.de
„Viele Unternehmen werden weit weniger als 75 Prozent ihres Umsatzausfalls kompensieren können“
[...] Auch Mark Wilhelm von der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte kann die Argumentation nicht nachvollziehen. Er vertritt zahlreiche Unternehmen, die derzeit gegen ihre Betriebsschließungsversicherer klagen. „Das Argument, die angekündigten Novemberhilfen würden mögliche Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung pauschal entfallen lassen, halten wir für falsch“, sagte er. Nach dem Landgericht München habe auch das Landgericht Hamburg Anfang November klargestellt, dass staatliche Hilfen gegenüber Versicherungsleistungen grundsätzlich subsidiär seien, also nicht der Entlastung der Versicherungswirtschaft dienten. [...]
Den vollständigen Bericht mit allen Zitaten finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)