Aktuelles

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8 April 2020

Betriebsschließungsversicherung: "Bayerische Lösung" verschärft Situation der versicherten Betriebe

Gastbeitrag von Dr. Mark Wilhelm zur Kontroverse um die Betriebsschließungsversicherung, veröffentlicht durch das Branchenmedium pfefferminzia.de 

Das Angebot in der bayerischen Lösung ist trickreich: Wer die „freiwillige“ Leistung in Höhe von 15 Prozent der ursprünglich vereinbarten Tagespauschalen nicht annimmt, soll klagen, so die Auskunft vieler Versicherer. 

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter www.pfefferminzia.de

 

3 April 2020

Streit um Corona-Versicherung

Die Frankfurter Rundschau, der Kölner Stadt-Anzeiger und weitere Medien berichten über die Auseinandersetzungen um die Betriebsschließungsversicherung. 

[...] Auch die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm betreut mittlerweile eine steigende Zahl von Restaurantbesitzern, Barbetreibern und Hotelbetrieben, deren Versicherer sich stur stellen. Wegen unklarer Klauseln hält man auch dort die Klagechancen für hoch. [...]

Der Bericht über die Streitigkeiten zwischen versicherten Betrieben und verschiedenen Versicherern über die Deckung von Verlusten infolge der Corona-Krise erschien am 2. und 3. April 2020 in einer Reihe großer deutscher Tageszeitungen. Online ist der Artikel unter anderem abrufbar unter www.fr.de

 

30 März 2020

"Wir bekommen im Moment hunderte von Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet"

Das Handelsblatt, die Süddeutsche Zeitung, der Management-Blog der Wirtschaftswoche, der Versicherungsmonitor und weitere Medien berichten über die Beratungsaktion unserer Sozietät zur Betriebsschließungsversicherung.

So berichtet Wirtschaftswoche-Journalistin Claudia Tödtmann in ihrem Blog:

Mark Wilhelm dürfte der erste Anwalt sein, der mit seinem Spezialwissen denen tatkräftig helfen will, deren Existenz durch den Conoravirus von jetzt auf gleich gefährdet ist: Die Gastronomen, die als Kleinunternehmer ruckzuck ihre Restaurants schließen mussten und in den allermeisten Fällen eben nicht genug Rücklagen für solche Notlagen haben. Aber auch Hoteliers und Einzelhändlern, denen es ebenso ergeht.

Volker Votsmeier schreibt im Handelsblatt:

Die Situation ist dramatisch, unzählige Unternehmer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Müssen die Versicherungen tatsächlich einspringen? Wilhelm ist davon überzeugt – und hat mit seinem Video einen Nerv getroffen. „Wir bekommen im Moment hunderte von Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet“, sagt der Jurist dem Handelsblatt. Er sehe zahlreiche Fehlinformationen im Markt, vornehmlich aus der Versicherungswirtschaft. „Im Moment wird verbreitet: Nichts ist gedeckt wegen Corona. Das halten wir für falsch“, sagt Wilhelm. In vielen Fällen lägen Policen vor, die die Schließung versichern. „Schickt uns euren Versicherungsvertrag, beschreibt uns euren Fall“, fordert Wilhelm die Betroffenen auf. Notfalls, so beteuert er, werde man die Sache vor die Gerichte tragen.

Die Berichterstattung zur Aktion unserer Sozietät finden Sie unter nachfolgenden Links (teilweise nur mit Abonnements lesbar):

Handelsblatt vom 27. März 2020: Anwalt startet Aufstand gegen Versicherer

Wiwo-Blog vom 25. März 2020: Top-Versicherungsanwalt Mark Wilhelm hilft tatkräftig Gastronomen und Einzelhändlern in der Corona-Pandemie

Süddeutsche Zeitung vom 30. März 2020: Streit um Corona-Versicherung eskaliert

Versicherungsmonitor vom 23. März 2020: Covid-19-Streit: Anwälte bringen sich in Stellung

Versicherungsjournal vom 30. März 2020: Betriebsschließung: BDVM schlägt Solidarfonds vor

Kölner Stadt-Anzeiger vom 26. März 2020: Atemschutz und Desinfektion aus NRW - Wie Ford und andere durch die Krise helfen

Düsseldorf Tonight vom 24. März 2020: Hilfe für Gastronomen, Hoteliers & Einzelhändler - "Wilhelm Rechtsanwälte" beraten ohne Honorar

 

29 März 2020

Betriebsschließungen: Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz

Viele Gastronomen und Hoteliers berichten uns von Deckungsablehnungen durch ihre Versicherer. In vielen Fällen dürfte jedoch ein Leistungsanspruch bestehen.

Wir prüfen daher Betriebsschließungspolicen und bewerten die Erfolgsaussichten. Gerne schicken Sie uns auch Ihre Police (Versicherungsschein und -bedingungen der Betriebsschließungsversicherung) an neinkostetnichts@wilhelm-rae.de

Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen zur Betriebsschließungsversicherung möchten wir Sie bitten, uns bei Fragen zu diesem Thema ausschließlich über die angegebene Email-Adresse zu kontaktieren. Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine allgemeinen Rechtsfragen beantworten können, sondern jeden Einzelfall anhand der von Ihnen gesendeten Unterlagen prüfen. 

Weitere Informationen zu unserer Unterstützungsaktion für von der Corona-Krise betroffene Betriebe finden Sie unter www.neinkostetnichts.de

 

 

27 März 2020

"Das kann man versichern, das hat nur keiner gemacht."

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Sport-Informationsdienst (SID) zur Frage, ob Sport-Großereignisse gegen Seuchen versichert sind. 

[...] Besonders bitter: Alles deutet darauf hin, dass das Gastgeberland nicht für den Fall einer Pandemie versichert gewesen ist. Es liege "die Vermutung nahe, dass man aus Gründen der Vernunft freiwillig verschoben hat", sagte der renommierte Düsseldorfer Spezialanwalt Mark Wilhelm dem SID. Sollte dies zutreffen, "ist auch kein Versicherungsschutz gegeben". Durch die Einstufung der Coronavirus-Krise als Pandemie werden bei der Absage von (Sport-)Veranstaltungen aller Voraussicht nach ohnehin keine Versicherungen einspringen, so Wilhelm. "Das kann man versichern, das hat nur keiner gemacht, weil niemand daran gedacht hat, dass so etwas jemals passieren könnte." Dieses Versicherungsdilemma ist laut Wilhelm auch das Hindernis für eine frühzeitige Absage: "Deswegen gab es auch wochenlang so eine Art Pattsituation: Wer sich als Erster bewegt, der zahlt." Offiziell trat am Ende die japanische Regierung mit dem Wunsch nach einer Verschiebung an das IOC heran. Tokios Gouverneurin Yuriko Koike hat bereits beim IOC eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten erbeten. [...]

Den vollständigen Artikel finden Sie online unter www.ntv.de. Das vollständige Interview als Video finden Sie unter www.welt.de 

 

25 März 2020

"Zehntausende Versicherungsverträge decken diese Risiken"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber ZDF heute  zur Corona-Deckung für Gastronomen, Hoteliers und andere Gewerbetreibende

Im ZDF nahm Dr. Mark Wilhelm Stellung zur möglichen Deckung des Betriebsschließungsrisikos durch bestehende Versicherungsverträge der Unternehmen.

Der Beitrag aus den ZDF heute Nachrichten vom 25. März 2020 ist online abrufbar unter www.zdf.de

 

23 März 2020

COVID-19: Wir beraten zu den Rechtsfragen rund um Corona

Ob Versicherungsschutz, Staatshaftung, Vertragsrecht oder Gesellschafts- und Insolvenzrecht: In der Corona-Krise gibt es viel Klärungsbedarf. Wir sind in dieser kritischen Situation für unsere Mandanten da.

Unsere Sozietät hat in den vergangenen Tagen und Wochen umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um auch in der aktuellen Lage reibungslose Abläufe und eine uneingeschränkte Beratung für unsere Mandanten sicherzustellen - und gleichzeitig die Gesundheit unserer Geschäftspartner sowie Mitarbeiter effektiv zu schützen.

Ob im Home-Office oder in der Kernbesetzung an unseren Standorten in Düsseldorf und Berlin: Wir sind durchgehend für Sie erreichbar und bearbeiten Mandate so, wie Sie es von uns kennen: präzise, schnell und unaufgeregt. Übrigens insbesondere auch zu den vielfältigen Rechtsfragen, die sich für Unternehmen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stellen.

 

12 März 2020

"Nach allgemeinen Staatshaftungsregeln gibt es hier keinen Anspruch"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber der Süddeutschen Zeitung zur Frage des Schadensersatzes nach Corona-bedingten Veranstaltungsausfällen. 

Viele Bundesligaklubs haben keine Versicherung gegen den Ausfall. Viele Konzertveranstalter sind ebenfalls nicht versichert. Diejenigen, die sich gegen den Ausfall versichert haben, liegen allerdings gerade im Streit mit den Versicherern. Die wollen für künftige Veranstaltungen das Risiko ausschließen, falls diese wegen einer Epidemie abgesagt werden müssen. Der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm glaubt, dass die Veranstalter sich in den meisten Fällen das Geld von Versicherern wiederholen können. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter freiwillig absagt.

Kann sich ein Veranstalter Geld von der Gemeinde, dem Land oder dem Bund holen, wenn ein Event wegen einer behördlichen Anordnung abgesagt werden muss?

Nein, sagt Wilhelm: "Nach allgemeinen Staatshaftungsregeln gibt es hier keinen Anspruch." Denn der Staat sei nicht dafür verantwortlich, dass die Corona-Epidemie ausgebrochen ist.

Der vollständige Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 12. März 2020 ist online abrufbar unter www.sueddeutsche.de 

 

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