Aktuelles
Betriebsschließungsversicherung: "Bayerische Lösung" verschärft Situation der versicherten Betriebe
Das Angebot in der bayerischen Lösung ist trickreich: Wer die „freiwillige“ Leistung in Höhe von 15 Prozent der ursprünglich vereinbarten Tagespauschalen nicht annimmt, soll klagen, so die Auskunft vieler Versicherer.
Den vollständigen Beitrag finden Sie unter www.pfefferminzia.de
Streit um Corona-Versicherung
[...] Auch die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm betreut mittlerweile eine steigende Zahl von Restaurantbesitzern, Barbetreibern und Hotelbetrieben, deren Versicherer sich stur stellen. Wegen unklarer Klauseln hält man auch dort die Klagechancen für hoch. [...]
Der Bericht über die Streitigkeiten zwischen versicherten Betrieben und verschiedenen Versicherern über die Deckung von Verlusten infolge der Corona-Krise erschien am 2. und 3. April 2020 in einer Reihe großer deutscher Tageszeitungen. Online ist der Artikel unter anderem abrufbar unter www.fr.de
"Wir bekommen im Moment hunderte von Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet"
So berichtet Wirtschaftswoche-Journalistin Claudia Tödtmann in ihrem Blog:
Mark Wilhelm dürfte der erste Anwalt sein, der mit seinem Spezialwissen denen tatkräftig helfen will, deren Existenz durch den Conoravirus von jetzt auf gleich gefährdet ist: Die Gastronomen, die als Kleinunternehmer ruckzuck ihre Restaurants schließen mussten und in den allermeisten Fällen eben nicht genug Rücklagen für solche Notlagen haben. Aber auch Hoteliers und Einzelhändlern, denen es ebenso ergeht.
Volker Votsmeier schreibt im Handelsblatt:
Die Situation ist dramatisch, unzählige Unternehmer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Müssen die Versicherungen tatsächlich einspringen? Wilhelm ist davon überzeugt – und hat mit seinem Video einen Nerv getroffen. „Wir bekommen im Moment hunderte von Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet“, sagt der Jurist dem Handelsblatt. Er sehe zahlreiche Fehlinformationen im Markt, vornehmlich aus der Versicherungswirtschaft. „Im Moment wird verbreitet: Nichts ist gedeckt wegen Corona. Das halten wir für falsch“, sagt Wilhelm. In vielen Fällen lägen Policen vor, die die Schließung versichern. „Schickt uns euren Versicherungsvertrag, beschreibt uns euren Fall“, fordert Wilhelm die Betroffenen auf. Notfalls, so beteuert er, werde man die Sache vor die Gerichte tragen.
Die Berichterstattung zur Aktion unserer Sozietät finden Sie unter nachfolgenden Links (teilweise nur mit Abonnements lesbar):
Handelsblatt vom 27. März 2020: Anwalt startet Aufstand gegen Versicherer
Wiwo-Blog vom 25. März 2020: Top-Versicherungsanwalt Mark Wilhelm hilft tatkräftig Gastronomen und Einzelhändlern in der Corona-Pandemie
Süddeutsche Zeitung vom 30. März 2020: Streit um Corona-Versicherung eskaliert
Versicherungsmonitor vom 23. März 2020: Covid-19-Streit: Anwälte bringen sich in Stellung
Versicherungsjournal vom 30. März 2020: Betriebsschließung: BDVM schlägt Solidarfonds vor
Kölner Stadt-Anzeiger vom 26. März 2020: Atemschutz und Desinfektion aus NRW - Wie Ford und andere durch die Krise helfen
Düsseldorf Tonight vom 24. März 2020: Hilfe für Gastronomen, Hoteliers & Einzelhändler - "Wilhelm Rechtsanwälte" beraten ohne Honorar
Betriebsschließungen: Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz
Wir prüfen daher Betriebsschließungspolicen und bewerten die Erfolgsaussichten. Gerne schicken Sie uns auch Ihre Police (Versicherungsschein und -bedingungen der Betriebsschließungsversicherung) an neinkostetnichts@wilhelm-rae.de
Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen zur Betriebsschließungsversicherung möchten wir Sie bitten, uns bei Fragen zu diesem Thema ausschließlich über die angegebene Email-Adresse zu kontaktieren. Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine allgemeinen Rechtsfragen beantworten können, sondern jeden Einzelfall anhand der von Ihnen gesendeten Unterlagen prüfen.
Weitere Informationen zu unserer Unterstützungsaktion für von der Corona-Krise betroffene Betriebe finden Sie unter www.neinkostetnichts.de
"Das kann man versichern, das hat nur keiner gemacht."
[...] Besonders bitter: Alles deutet darauf hin, dass das Gastgeberland nicht für den Fall einer Pandemie versichert gewesen ist. Es liege "die Vermutung nahe, dass man aus Gründen der Vernunft freiwillig verschoben hat", sagte der renommierte Düsseldorfer Spezialanwalt Mark Wilhelm dem SID. Sollte dies zutreffen, "ist auch kein Versicherungsschutz gegeben". Durch die Einstufung der Coronavirus-Krise als Pandemie werden bei der Absage von (Sport-)Veranstaltungen aller Voraussicht nach ohnehin keine Versicherungen einspringen, so Wilhelm. "Das kann man versichern, das hat nur keiner gemacht, weil niemand daran gedacht hat, dass so etwas jemals passieren könnte." Dieses Versicherungsdilemma ist laut Wilhelm auch das Hindernis für eine frühzeitige Absage: "Deswegen gab es auch wochenlang so eine Art Pattsituation: Wer sich als Erster bewegt, der zahlt." Offiziell trat am Ende die japanische Regierung mit dem Wunsch nach einer Verschiebung an das IOC heran. Tokios Gouverneurin Yuriko Koike hat bereits beim IOC eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten erbeten. [...]
Den vollständigen Artikel finden Sie online unter www.ntv.de. Das vollständige Interview als Video finden Sie unter www.welt.de
"Zehntausende Versicherungsverträge decken diese Risiken"
Im ZDF nahm Dr. Mark Wilhelm Stellung zur möglichen Deckung des Betriebsschließungsrisikos durch bestehende Versicherungsverträge der Unternehmen.
Der Beitrag aus den ZDF heute Nachrichten vom 25. März 2020 ist online abrufbar unter www.zdf.de
COVID-19: Wir beraten zu den Rechtsfragen rund um Corona
Unsere Sozietät hat in den vergangenen Tagen und Wochen umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um auch in der aktuellen Lage reibungslose Abläufe und eine uneingeschränkte Beratung für unsere Mandanten sicherzustellen - und gleichzeitig die Gesundheit unserer Geschäftspartner sowie Mitarbeiter effektiv zu schützen.
Ob im Home-Office oder in der Kernbesetzung an unseren Standorten in Düsseldorf und Berlin: Wir sind durchgehend für Sie erreichbar und bearbeiten Mandate so, wie Sie es von uns kennen: präzise, schnell und unaufgeregt. Übrigens insbesondere auch zu den vielfältigen Rechtsfragen, die sich für Unternehmen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stellen.
"Nach allgemeinen Staatshaftungsregeln gibt es hier keinen Anspruch"
Viele Bundesligaklubs haben keine Versicherung gegen den Ausfall. Viele Konzertveranstalter sind ebenfalls nicht versichert. Diejenigen, die sich gegen den Ausfall versichert haben, liegen allerdings gerade im Streit mit den Versicherern. Die wollen für künftige Veranstaltungen das Risiko ausschließen, falls diese wegen einer Epidemie abgesagt werden müssen. Der Düsseldorfer Anwalt Mark Wilhelm glaubt, dass die Veranstalter sich in den meisten Fällen das Geld von Versicherern wiederholen können. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter freiwillig absagt.
Kann sich ein Veranstalter Geld von der Gemeinde, dem Land oder dem Bund holen, wenn ein Event wegen einer behördlichen Anordnung abgesagt werden muss?
Nein, sagt Wilhelm: "Nach allgemeinen Staatshaftungsregeln gibt es hier keinen Anspruch." Denn der Staat sei nicht dafür verantwortlich, dass die Corona-Epidemie ausgebrochen ist.
Der vollständige Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 12. März 2020 ist online abrufbar unter www.sueddeutsche.de