Aktuelles

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5 September 2018

Czeremuga leitet Sachversicherung bei WILHELM

Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga ist neuer standortübergreifender Bereichsleiter Sachversicherung der Sozietät WILHELM. In dieser Funktion koordiniert er die Beratung und Vertretung von Mandanten insbesondere zur Montageversicherung, zur Maschinenversicherung sowie zu Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen. 

Das Team um Czeremuga berät in Düsseldorf und Berlin unter anderem Konzerne nach Schäden an Anlagen und damit einhergehendem Stillstand oder verzögerter Inbetriebnahme von Kraftwerken sowie Produktionsstätten. Eine Reihe von Unternehmen vertritt das Team zudem gegenwärtig in der streitigen Auseinandersetzung mit Versicherern über die Regulierung von Großbränden. Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die haftungs- und versicherungsrechtliche Beratung von Herstellern im Fall mangelhafter Produkte.

Cäsar Czeremuga ist seit April 2016 bei WILHELM Rechtsanwälte in Düsseldorf tätig. Zuvor war er mehrere Jahre Geschäftsführer der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er hält einen Master of Laws (LL.M.) im Versicherungsrecht.

Den Bereich Sachversicherung hat WILHELM in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. So stieß Ende 2017 auch der langjährige weltweite Sachschadenleiter der Allianz Global Corporate & Specialty Dr. Andreas Shell zum Team, das im Bereich Sachversicherung nun sechs Rechtsanwälte umfasst. „Mit Herrn Czeremuga und Herrn Dr. Shell haben wir hochqualifizierte Rechtsanwälte, die ihre Expertise und Führungskompetenz in Wissenschaft und internationaler Praxis unter Beweis gestellt haben“, fasst Gründungspartner Dr. Mark Wilhelm die Entwicklung zusammen.

 

28 August 2018

"Die Argumentation des Gerichts halten wir für diskussionswürdig"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem INDat Report 06/2018  zum Urteil des OLG Düsseldorf über die Erstattungsfähigkeit von Ansprüchen aus § 64 GmbHG unter der D&O-Versicherung.

"[...] 'Das Urteil des OLG Düsseldorf schafft zunächst keine neue Situation', sagt RA Dr. Mark Wilhelm, dessen Düsseldorfer Kanzlei auf Versicherung und Haftung spezialisiert ist. 'Eine Deckung von Ansprüchen auf Grundlage des § 64 GmbHG haben D&O-Versicherer auch bislang schon regelmäßig mit Verweis auf zuvor ergangene Rechtsprechung diskutiert bzw. infrage gestellt. Die Argumentation des Gerichts halten wir aber für diskussionswürdig und hoffen deshalb auf eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen Fragen.'

In der Praxis habe der Markt die Rechtsprechung bereits überholt, so Wilhelm. 'Da die Problematik seit Jahren bekannt ist, schließen viele neuere D&O-Bedingungen Inanspruchnahmen aus § 64 GmbHG ausdrücklich mit ein.'

Für einige versicherte Manager mit alten Policen bestehe aber weiterhin eine Deckungslücke – übrigens gerade auch zum Nachteil von Insolvenzverwaltern und Gläubigern, die in jeder Police explizit ebenfalls Nutzen aus der D&O-Versicherung ziehen könnten. Die Inanspruchnahme von Managern während eines Insolvenzverfahrens sei ein seit geraumer Zeit versichertes Risiko."

Der vollständige Bericht erschien in der Ausgabe des INDat Reports vom 29. August 2018.

 

 

21 August 2018

"Eine aufregende Partynacht"

Der Rhein-Wupper Manager  berichtet über den Empfang unserer Sozietät am 22. Juni 2018 

"Wer zu einer Vernissage bei einer renommierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei geladen ist, die zudem noch auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, hat eine bestimmte Erwartungshaltung, die nicht viel mit einem spannenden Freitagabend zu tun hat. Seit 13 Jahren beweist Dr. Mark Wilhelm jedoch, dass Anwälte keine langweiligen Spießer sein müssen. [...]"

Den vollständigen Artikel aus dem Rhein-Wupper Manager 06/2018 finden Sie online unter www.regiomanager.de 

 

18 Juli 2018

Neuer Kooperationspartner in Polen

Führende polnische Kanzlei DZP und WILHELM vereinbaren Zusammenarbeit. 

DZP (Domański Zakrzewski Palinka) ist mit 140 Rechtsanwälten und Steuerberatern an Standorten in Warschau, Breslau und Posen eine der größten Kanzleien in Polen. In der Vergangenheit zeichneten internationale Fachpublikationen wie The Lawyer  und Chambers Europe  DZP als Polens Kanzlei des Jahres aus.

Mit der Kooperation stärken beide Partner die Beratung von Mandanten zu Rechtsfragen im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkte der gemeinsamen Beratung liegen auf Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht.

"Wir freuen uns, mit DZP einen starken Partner für unser weiter wachsendes internationales Netzwerk gefunden zu haben", erklärt Cäsar Czeremuga, der das Polish Desk bei WILHELM leitet. "Unsere Beratung polnischer Unternehmen in Deutschland bauen wir damit weiter aus."

Für Rückfragen zur Kooperation steht Ihnen Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga unter +49 211 687746-19 / caesar.czeremuga@wilhelm-rae.de zur Verfügung.

 

28 Juni 2018

"Häufig kommt es zu strategischen und taktischen Fehlern bei der Geltendmachung"

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem INDat Report 04/2018 zur Geltendmachung von D&O-Versicherungsansprüchen durch Insolvenzverwalter. 

"RA Dr. Mark Wilhelm [...] stellt nüchtern fest: Der Markt erwarte grundsächlich, dass eine Deckung auch im Fall der Insolvenz besteht. Andernfalls wären Manager für sanierungsbedürftige oder krisengeschüttelte Unternehmen kaum noch zu bekommen. 'Moderne Versicherungsbedingungen machen heutzutage nur noch wenige Einschränkungen für den Insolvenzfall. Demnach sind Gegenmaßnahmen der Versicherer in erster Linie eine Frage des Pricings, also der Höhe der Versicherungsprämie. Ist die Prämie auskömmlich kalkuliert, ist auch die Regulierung für die versicherten Fälle bezahlbar.'

Dennoch bestehe ein weicher Versicherungsmarkt und die Prämien seien weiterhin günstig. 'Auch deshalb regulieren Versicherer Fälle des Insolvenzverwalters eher streitig und lassen sich auch verklagen. Letztlich ist selbst das Unternehmen als Kunde nur noch von nachrangiger Bedeutung, da eine langfristige Geschäftsbeziehung offenkundig nur in Ausnahmefällen zu erwarten ist.'

Ein nicht zu unterschätzender Ansatz der Versicherer ist es, Ausschlüsse des Versicherungsschutzes nachzuweisen, der bei vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlicher Pflichtverletzung zum Tragen kommt. Rechtlich ist der Haftungsanspruch gerade dann gegeben, auch wenn der Manager wissentlich gegen seine Pflichten verstoßen hat. Dann fällt jedoch die Deckung der D&O-Police aus. Problematisch werde die Situation deshalb, führt Wilhelm aus: 'Der D&OVersicherer ist verpflichtet, die Abwehr zu leisten und im Fall begründeter Ansprüche den Manager freizustellen. Dabei hat der Versicherer ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Manager und dem Unternehmen. Regelmäßig tritt der Effekt auf, dass der Versicherer die Abwehr organisiert und viele Informationen erhält. Dabei können auch Informationen zutage treten, die eine wissentliche Pflichtverletzung dokumentieren könnten.' [...]

Ein frühzeitiges Klageverhalten seitens der Verwalter lässt sich wiederum damit erklären, dass ein sog. Windhundrennen um die Deckungssumme stattfindet, wenn z. B. auch Anleihevertreter oder Sozialversicherungsträger Schadenersatzansprüche geltend machen. 'Häufig kommt es zu strategischen und taktischen Fehlern bei der Geltendmachung', sagt Wilhelm. 'Beispielsweise ist es wenig ratsam, alle betroffenen Manager gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Hier kann es in den großen Fällen dazu kommen, dass ein Wettrennen um die Deckung entsteht. Eine Problematik, die bisher nicht gelöst ist.' Zudem verbrauchten die Abwehrkosten in den Fällen einer umfassenden Inanspruchnahme aller Manager möglicherweise die Deckungssumme. 'Ebenfalls ein Problem, was nicht abschließend entschieden ist.' Grundsätzlich sei das Rennen um die Deckung eröffnet, sobald zu erwarten ist, dass die Deckung nicht ausreicht. Dabei sei unerheblich, wer welche Ansprüche gegen den Manager geltend macht. 'Entscheidend dürfte sein, welcher Manager seine Ansprüche zuerst gemeldet hat. First come, first serve.'"

Der vollständige Artikel erschien am 27. Juni 2018 in der Ausgabe 04/2018 des INDat Reports, S. 11-24.

 

18 April 2018

WILHELM startet Weiterbildungsprogramm für Makler

Versicherungsmakler können in halbtägigen Workshops IDD-konforme Weiterbildungsstunden sammeln.

Mit der Akkreditierung als Bildungsdienstleister nach den Qualitätskriterien der Branchenintiative gut beraten bietet die Sozietät Wilhelm ab sofort Weiterbildungsveranstaltungen als zusätzlichen Service für Versicherungsmakler an.

Aktuell sind Workshops zu den Themen D&O-Versicherung und Produkthaftpflicht, Cyberversicherung und Betriebsunterbrechungen sowie Sach- und Technische Versicherung über das Online-Portal www.idd-fortbildungen.de buchbar. Pro Veranstaltung kann die Sozietät 4 Weiterbildungsstunden gemäß IDD bescheinigen. Alle Veranstaltungen sind auch als Inhouse-Seminare buchbar.

Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungswebsite sowie auf Anfrage (Christoph Manke, christoph.manke@wilhelm-rae.de, 0211 68774654).

 

22 März 2018

Cyber-Risikomanagement ist Pflicht der Geschäftsführung

Am 10. April 2018 spricht Rechtsanwalt Christian Drave auf der Cyber Risk Roadshow 2018 von Willis Towers Watson im Düsseldorfer Wirtschaftsclub. 

Cyber-Experte Christian Drave geht in seinem Vortrag auf die Pflicht von Geschäftsführern ein, ihr Unternehmen gegen Cyber-Angriffe abzusichern - sowohl technisch als auch durch Versicherungen.

Informationen und die Möglichkeit zur kostenlosen Anmeldung finden Sie unter nachfolgendem Link: www.willistowerswatson.com

 

14 März 2018

"Dieser Anwalt ist ein bisschen anders"

Die Rheinische Post mit einem Porträt des Sozietätsgründers Dr. Mark Wilhelm 

"Wilhelm und seine inzwischen 30 Mitarbeiter haben eine berufliche Nische für sich entdeckt. Sie sind auf Versicherung und Haftung spezialisiert und bieten Service für kritische Situationen im Unternehmen bis hin zur Strafverteidigung. Konkret heißt das, Wilhelm ist der Partner der Industrie, von Unternehmen, die nicht täglich mit Versicherungen im Clinch liegen, sondern nur ab und an. Dann aber geht es meist um viel, viel Geld.

Wilhelms Spezialgebiet sind Managerhaftung und so genannte D&O-Versicherungen, in Langversion also Directors-and-Officers-Versicherung. Kurz gesprochen ist das eine Haftpflichtversicherung für Manager gegenüber dem Unternehmen, das sie leiten. Über seine Kunden freilich kann Wilhelm, wie jeder verschwiegene Anwalt, wenig sagen. Kein Geheimnis aber ist, dass die Vorstände und Manager der ganz großen deutschen Konzerne zu seinem Kundenstamm gehören. So vertrat er etwa die Spitze einer großen deutschen Warenhauskette nach deren Insolvenz - was ihm in Branchenkreisen viel Ansehen einbrachte."

Der vollständige Artikel aus der Rheinischen Post vom 14. März 2018 ist online abrufbar unter www.rp-online.de

 

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