Aktuelles
"kanzleimonitor.de 2016/17": Unternehmensjuristen empfehlen Wilhelm Rechtsanwälte
Im Rahmen der jährlichen Umfrage des vom Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) und der Goethe-Universität Frankfurt a. M. initiierten kanzleimonitors beteiligten sich im vergangenen Jahr Rechtsabteilungen aus 827 Unternehmen und gaben dabei mehr als 8.800 Empfehlungen für Kanzleien und Rechtsanwälte in 32 verschiedenen Rechtsgebieten ab.
Die vollständigen Ergebnisse sind als Studienbuch unter www.kanzleimonitor.de erhältlich.
Versicherung von Windparks: "Wer in den Anfangsjahren den Mund aufmacht, ist im Vorteil"
"[...] Dieses Feld ist das Einsatzgebiet von Rechtsanwalt Christian Becker. Häufig nähmen individuelle Versicherungen bestimmte Gefahren vom Versicherungsschutz aus, warnt der in Düsseldorf ansässige Jurist. Auch wie viele Monate die Versicherung den Verdienstausfall eines infolge von Schäden abgeschalteten Windparks abdecke, sei beispielsweise genau zu planen. Außerdem stellten Versicherer die vorangegangene Abnutzung kaputter Bauteile mit Zeitwertabzügen in Rechnung, sagt Becker. Für Ersatzkomponenten gebe es dann nur den pro Betriebsjahr um fünf Prozent oder sogar mehr geminderten Einkaufspreis. Doch hätten Windparkbetreiber oft das Recht, geringere Abzüge durch den Nachweis guter Pflege durchzusetzen.
Ohnehin gelte: Bei sich verschlechternden ökonomischen Voraussetzungen im Verlauf der Betriebsjahre eines Windparks ließen sich Versicherungsverträge nachverhandeln. Um dafür auch eine gute Grundlage zu haben, heißt es laut Rechtsexperten Becker, bereits in frühen Jahren eventuell gegen ungünstige Passagen in den Versicherungsverträgen vorzugehen: 'Wer in den Anfangsjahren den Mund aufmacht, ist im Vorteil', sagt Becker."
Der vollständige Artikel zur Versicherung von Windparks erschien am 1. Februar 2017 in der Erneuerbare Energien 01/2017 (Link zum ePaper).
"Das schärfste rechtsstaatliche Schwert, das es in Deutschland gibt“
"[...] Die wesentliche Zielsetzung des Ausschusses ist es, die Rolle der Bundesregierung und der Behörden zu klären. Anders als Gerichte können Untersuchungsausschüsse nicht verurteilen. Ob Winterkorn am Ende ein Organisationsverschulden nachgewiesen oder gar ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, liegt allein in den Händen der Zivilgerichte und Staatsanwälte. Jedoch wird jedes gesprochene Wort in Braunschweig aufmerksam verfolgt. Die Möglichkeiten, eine Aussage vor einem Untersuchungssausschuss zu verweigern, sind limitiert. 'Es ist das schärfste rechtsstaatliche Schwert, das es in Deutschland gibt', sagt Mark Wilhelm, Haftungsexperte aus Düsseldorf. 'Dem Ausschuss liegen alle verfügbaren Informationen vor, Winterkorn kann seine Aussage nur verweigern, wenn es konkrete strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn gibt.'“
Der vollständige Artikel erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. Januar 2017.
"Vermeintliche Kleinigkeiten können in sozialen Medien zum großen Rufschaden werden"
"[...] Seit dem Absturz einer Maschine ihrer Billigtochter Germanwings im Frühjahr 2015 sind bei der Lufthansa auch spezielle Krisenprogramme im Einsatz, wie etwa C-SAR, das vom Düsseldorfer Beratungshaus TPS und den Düsseldorfer Versicherungsspezialisten Wilhelm Rechtsanwälte entwickelt wurde. Mit seiner Hilfe können Unternehmen Fachleute schnell erreichen und mit den nötigen Daten versorgen.
Wie schwer eine Krise einen Konzern trifft, hängt auch davon ab, wie schnell er reagiert. 'Über soziale Medien können auch vermeintliche Kleinigkeiten minutenschnell zu einer Protestwelle mit großem Rufschaden werden', sagt Anwalt Mark Wilhelm. [...]"
Der vollständige Artikel aus der WirtschaftsWoche 53/2016 vom 23. Dezember 2016 ist (kostenpflichtig) online auf wiwo.de abrufbar.
Weitere Informationen zur Krisenmanagement-Software C-SAR erhalten Sie online sowie jederzeit gern in einem persönlichen Gespräch.
Erneute Empfehlung durch Legal 500
Die Redaktion lobt in ihrer Bewertung das "'empfehlenswerte’ und ‘konstant gute’ Team von Wilhelm Rechtsanwälte" und stellt insbesondere die Expertise der Sozietät in Großschäden, in der D&O-Versicherung und im Bereich Produkthaftung heraus. Die Rechtsanwälte verfügten zudem über besondere Branchenkenntnisse in Energie, Chemie, Pharma sowie Bau und Immobilien.
Das jährliche Ranking des renommierten britischen Verlagshauses erscheint jährlich und basiert auf Recherchen der Redaktion ebenso wie auf Interviews mit Mandanten und Wirtschaftsanwälten.
Die vollständige Übersicht der Empfehlungen im Bereich Versicherungsrecht - Streitbeilegung finden Sie online unter www.legal500.de.
Wilhelm Rechtsanwälte erneut durch JUVE empfohlen
Aus dem JUVE Handbuch 2016/17:
"Die im Versicherungsrecht häufig empfohlene Kanzlei ist so klar wie wenige Wettbewerber an der Seite von Versicherungsnehmern positioniert. [...] Ein Mandant lobt das Team um Wilhelm als sehr unternehmerisch denkend: 'kluge Köpfe, die sehr engagiert und strategisch vorgehen'."
Der JUVE Verlag erstellt sein jährliches Ranking auf der Grundlage von Befragungen von Wettbewerbern und Mandanten sowie eigener Marktrecherchen. Das vollständige Ranking des Rechtsgebiets Versicherungsrecht findet sich online unter juve.de
"Aktuelle Lage des Unternehmens passt oft nicht mehr zu der Höhe der Boni"
"Doch die deutschen Unternehmen tun sich schwer damit, ihre früheren Mitarbeiter an entstandenen Schäden zu beteiligen. Selbst in den schwersten Krisen fließen noch hohe Boni. 'Eine Bonuszahlung ist zweckgebunden und honoriert eine Leistung in der Vergangenheit', erklärt Mark Wilhelm, dessen Kanzlei Vorstände und Unternehmen im Haftungsrecht berät. 'Die Auszahlung wird erst nachgelagert fällig, zum Teil erst nach Ende eines Geschäftsjahres.'
So passen die aktuelle Lage des Unternehmens oft nicht mehr zu der Höhe der Boni. Ob Konzerne Bonuszahlungen rückwirkend von einem Manager zurückfordern können, muss sich laut Wilhelm aus dem Vertrag des Managers ergeben. Aber solche Klauseln würden Vorstände in der Regel aus ihren Verträgen herausverhandeln."
Den vollständigen Artikel vom 19. Oktober 2016 finden Sie online unter faz.net
"Diese Argumentation stellt das Konzept der Vertrauensschadenversicherung auf den Kopf"
"[...] Zum einen berufen sie sich auf Paragraf 81, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes, in dem es um die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls geht, sagt Herdter. Die Unternehmen hätten es versäumt, Schäden durch interne Kontrollmechanismen und Überwachungsmaßnahmen zu verhindern. 'Das ist bei den Fällen, die uns vorliegen, die Standardargumentation', sagt Herdter. Die Versicherer wollen damit eine Quotelung des Schadens wegen grober Fahrlässigkeit erreichen. Das heißt,sie ersetzen nur einen Teil des Schadens. 'Wir haben bis zu 50 Prozent Abzüge gesehen', sagte Herdter. [...]
Der Anwalt kritisiert die Vorgehensweise der Versicherer. 'Wir halten die Anwendung des Paragrafen 81,Absatz 2 nicht für statthaft', sagte er. 'Diese Argumentation stellt das Konzept der Vertrauensschadenversicherung auf den Kopf.' Selbst bei funktionierenden Kontrollmechanismen seien Schäden durch Fake President-Fälle nicht komplett auszuschließen."
Den vollständigen Artikel vom 13. Juli 2016 (kostenpflichtig) finden Sie unter www.versicherungsmonitor.de