Aktuelles

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22 Februar 2023

Anfechtung und Bußgelder: Zwei unlösbare Probleme der D&O-Versicherung?

Beitrag von Dr. David Ulrich und Michael Hendricks für die VersicherungsPraxis 02/2023 

Oft treten erst nach Eintritt eines Vermögensschadens Deckungslücken im Versicheurngsschutz auf. So auch in der D&O-Versicherung, in der im Fall einer einzigen arglistig täuschenden Person alle weiteren versicherten Entscheidungsträger ebenfalls ihren Versicherungsschutz verlieren können.

Gemeinsam mit dem renommierten Michael Hendricks beleuchtet Dr. David Ulrich das Problem der Anfechtung sowie das ebenfalls relevante Risiko des unversicherten Bußgeld-Regresses.

 

18 Januar 2023

WILHELM erstreitet wegweisendes BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung

BGH stellt sich auf Seite der Versicherungsnehmer: BSV-Verträge ohne Liste von Krankheiten und Erregern greifen im Corona-Lockdown +++ Ansprüche bestehen für Schließungen ab Aufnahme des Corona-Virus in das IfSG Ende Mai 2020 +++

Gastronomen und Hoteliers, deren Betriebe während der Corona-Lockdowns geschlossen waren, haben in einigen Fällen Anspruch auf Entschädigung aus ihrer Betriebsschließungsversicherung. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in einem von WILHELM betriebenen Verfahren eines Hoteliers aus Niedersachsen gegen seinen Versicherer (Urteil vom 18. Januar 2023 - IV ZR 465/21) und bestätigte damit die Vorinstanz des OLG Celle (Urteil vom 18.11.2021 - 8 U 123/21).

Anders als in den bisher vor dem BGH verhandelten Betriebsschließungsfällen enthalten die Versicherungsbedingungen unseres Klägers keine Liste von Krankheiten und Erregern, sondern verweisen auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Wortlaut der Klausel („Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger“) sei als dynamischer Verweis auf die jeweils zum Zeitpunkt der Betriebsschließung im IfSG aufgeführten Krankheiten und Erreger zu verstehen, befanden die Karlsruher Richter. Da das Corona-Virus am 23. Mai 2020 in das IfSG aufgenommen wurde, bestehe ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz für Corona-bedingte Betriebsschließungen. Das betrifft insbesondere den Lockdown ab November 2020.

„Wir freuen uns, dass wir mit einem Zug durch alle Instanzen die Interessen der Versicherten durchsetzen konnten. Corona-bedingte Schließungen können – anders als von vielen Versicherern behauptet – also doch von der Betriebsschließungsversicherung gedeckt sein. Damit konnten wir zumindest einem Teil der versicherten Gastronomen und Hoteliers in Deutschland helfen“, kommentiert Dr. Mark Wilhelm das Urteil. Die Sozietät WILHELM hatte mehr als eintausend Versicherungsnehmer in Fragen der BSV beraten und mehrere hundert Prozesse geführt.

 

29 Dezember 2022

Die Außenhaftung des Geschäftsführers - eine unterschätzte Gefahr

Beitrag von Magdalena Möhlenkamp für die VersicherungsPraxis 01/2023  

Geschäftsführer haften für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft auf Schadensersatz. Doch nicht nur gegenüber ihrem Arbeitgeber können sie schadensersatzpflichtig werden. Die Szenarien und Rechtsgrundlagen einer Geschäftsführerhaftung gegenüber Dritten sind vielfältig und unübersichtlich. Deshalb geraten sie oft aus dem Blickfeld.

Die möglichen Risiken einer Außenhaftung sollten Manager jedoch dennoch immer im Blick behalten, erläutert Magdalena Möhlenkamp in ihrem aktuellen Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download).

 

7 Dezember 2022

Wohngebäude­versicherung: Wenn die Schaden­regulierung ins Stocken gerät

Beitrag von Jem Schyma und Raimund Mallmann für den FOCUS Money Versicherungsprofi  

Die Regulierung von Gebäudeschäden zieht sich oft über Jahre. Warum eine Feststellungsklage Beschleunigung bringen kann und was ein aktuelles BGH-Urteil damit zu tun hat, erläutern Jem Schyma und Raimund Mallmann in ihrer neuen FOCUS Money-Kolumne.

 

18 November 2022

WILHELM wächst mit Michael Rausch und Johannes Laiblin

Patentanwalt Michael Rausch hat sich zum 1. November 2022 der Sozietät WILHELM angeschlossen. Als Of Counsel steht er ab sofort WILHELM-Mandanten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beratend zur Seite.

[Ein Bild, das Mann, Person, Anzug, tragen enthält. Automatisch generierte Beschreibung] Der ausgebildete Luftfahrt-Ingenieur Michael Rausch ist seit mehr als 30 Jahren als Patentanwalt für national und international agierende Unternehmen tätig. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen unter anderem in streitigen Auseinandersetzungen um Marken-, Design- und Patentrechte.

Bei WILHELM unterstützt Rausch als Teil der Praxisgruppe Corporate & Compliance künftig Mandanten im Bereich IP Compliance und IP Risikomanagement – von der Identifizierung, Bewertung und Absicherung von immateriellen Vermögenswerten bis hin zur Due Diligence im Rahmen von M&A-Projekten. Schnittstellen zur versicherungsrechtlichen Praxis von WILHELM ergeben sich wiederum bei Themen wie Gewährleistungsversicherungen und Patentrechtsschutzversicherungen.

Gemeinsam mit Michael Rausch startete am 1. November 2022 auch Johannes Laiblin als Associate bei WILHELM. Er wird künftig Mandanten sowohl in versicherungsrechtlichen wie auch gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten.

10 November 2022

WILHELM mit European Captive Award ausgezeichnet

Im Rahmen des European Captive Forums 2022 in Luxemburg hat die Sozietät WILHELM den „European Captive Award“ im Bereich „Legal Services“ erhalten.

Mit der jährlichen Auszeichnung in dieser Kategorie würdigt eine Jury aus Risikomanagern die in der Captive-Beratung führenden Kanzleien Europas für ihre Arbeit im Versicherungs-, Gesellschafts- und Aufsichtsrecht. WILHELM erhält als erste deutsche Sozietät den Titel.

Unter dem Begriff der Captive werden verschiedene Formen der Eigentragung von Risiken durch Unternehmen zusammengefasst, bei denen das Unternehmen – allein oder gemeinsam mit weiteren Konzernen – eine eigene firmenverbundene Versicherungsgesellschaft zur Erst- oder Rückversicherung der Risiken der Gruppe gründet. Die Gründung und Verwaltung eines Eigenversicherers ist mit verschiedenen rechtlichen Anforderungen – zum Beispiel der Einhaltung von Solvency-II-Regeln – verbunden.

Das Team von WILHELM berät Captive-Eigner und -Entscheidungsträger unter anderem zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von Captive-Lösungen sowie zu versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen im Risikotransfer. Auch in der Abwicklung von Großschäden steht das Team regelmäßig versicherten Unternehmen und deren Captives beratend zur Seite.

 

25 Oktober 2022

Wenn der Versicherer die Seiten wechselt: Interessenwahrung und Treuepflichten im Haftpflichtprozess

Beitrag von Petra Ruf in der Versicherungspraxis 10/2022  

Darf der Haftpflichtversicherer in einem Haftpflichtprozess seines Versicherungsnehmers auf Seiten des Gegners beitreten? Diese ungewöhnliche Fragestellung hatte kürzlich das OLG Nürnberg zu entscheiden. 

In ihrem Beitrag für die Versicherungspraxis (hier sowie untenstehend zum Download) erläutert Petra Ruf, warum ein Seitenwechsel des Versicherers rechtsmissbräuchlich ist und welche (engen) Grenzen dem Haftpflichtversicherer gesetzt sind, wenn ein Geschädigter Vorsatz des Versicherungsnehmers behauptet.

 

25 Oktober 2022

„Es ist schade, dass wir den Mittelstand im Regen stehen lassen“

Der Versicherungsmonitor berichtet über den Vortrag von Dr. Mark Wilhelm auf dem BusinessForum 21 Schadenkongress.

[...] Die Versicherungsbranche lässt Unternehmenskunden aktuell mit vielen existenzbedrohenden Herausforderungen allein und läuft deshalb Gefahr irrelevant zu werden. Das sagte der Düsseldorfer Fachanwalt für Versicherungsrecht Mark Wilhelm auf der Businessforum-Jahrestagung in Köln. Ein Weg könnte sein, bedarfsgerechte Deckungen zu entwickeln. „Ich glaube, dass wir genau das tun müssen, um relevant zu bleiben“, sagte Wilhelm.

Derzeit gebe es für die großen Herausforderungen keine Versicherungen, seien es hohe Energiepreise, Strom-Blackouts und Gasmangel, Inflation, der Fachkräftemangel oder eine mögliche Rückkehr der Corona-Pandemie.

Auch für Cyberrisiken und Lieferketten-Probleme gebe es nur teilweise Lösungen oder nur für manche Unternehmen. Lediglich das Naturkatastrophenrisiko könne befriedigend abgesichert werden, kritisierte Wilhelm. „Alle anderen Risiken sind neu und wir haben keine Antwort darauf.“ [...]

Inzwischen sei die Situation so, dass Großunternehmen sich zwar noch gut gegen Cyberrisiken versichern können, Mittelständler hätten es dagegen zunehmend schwer. „Das ist eigentlich schade, dass wir den Mittelstand im Regen stehen lassen“, sagte Wilhelm. [...]

Den vollständigen Bericht über den Vortrag von Dr. Mark Wilhelm finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Premium-Zugang erforderlich).

 

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