Aktuelles

Aktuelles

23 Juni 2022

„Diesen Vorschlag so umzusetzen halte ich für sehr schwierig“

Dr. Friedrich Isenbart gegenüber dem Handelsblatt zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums einer Startup-Mindestinsvestitionsquote in der Altersvorsorge.

[...] Die reflexartige Abneigung der Versicherer gegen Vorschriften aus Berlin mag nicht überraschen. Doch auch Juristen hegen Zweifel an Habecks Plan. „Diesen Vorschlag so umzusetzen halte ich für sehr schwierig“, sagte der Versicherungsrechtler Friedrich Isenbart von der Kanzlei Wilhelm.

„Bisher lautet die Vorgabe, dass man eben nicht zu risikobehaftet investieren darf“, so Isenbart. Ohne vorherige Anpassung des europäischen Regelwerks riskiere Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Das Wirtschaftsministerium ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet. [...]

Den vollständigen Bericht lesen Sie unter www.handelsblatt.com 

 

14 Juni 2022

Betriebshaftpflicht: Deckung auch bei vorsätzlich strafbarer Handlung

Kolumne von Malte Krohn und Jem Schyma im FOCUS Money Versicherungsprofi  

Untypische Tätigkeiten und sogar strafbare Handlungen könnenmvon der Betriebs­haftpflicht gedeckt sein, hat das OLG Jena geurteilt. Unkonkrete Risikoausschlüsse sind eng auszulegen. Über das Urteil berichten unsere beiden FOCUS-Kolumnisten Malte Krohn und Jem Schyma in ihrem aktuellen Beitrag, online nachzulesen unter www.versicherungsprofi.online  

 

13 Juni 2022

Auf dünnem Eis: Risiken im Russland-Geschäft für Unternehmen und ihre Manager

Beitrag von Raimund Mallmann in der VersicherungsPraxis 06/2022  

Seit dem Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 stellen sich für Unternehmen mit Russland-Geschäft zahlreiche Herausforderungen. Neben der Beachtung sich regelmäßig verschärfender Sanktionen sind auch faktische Schwierigkeiten zu managen und grundsätzliche geschäftspolitische Fragen zu beantworten.

Die hochdynamische Krisensituation der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen birgt für Unternehmen und ihre Entscheidungsträger zahlreiche Risiken. Raimund Mallmann zeigt in seinem Beitrag das Problem eines immer enger werdenden Handlungsspielraums und steigender Haftungsrisiken auf.

 

19 Mai 2022

Herausforderungen bei der Regulierung von Flutschäden

Beitrag von Valerie Steinwach in der Versicherungspraxis 05/2022  

Bei Flutkatastrophen wie zuletzt im Juli 2021 im Westen Deutschlands kommt es regelmäßig zur Beschädigung oder Zerstörung tausender Gebäude gleichzeitig. Für Versicherungsnehmer wie auch Versicherer stellt die Schadenregulierung eine Herausforderung dar: Langwierige Begutachtungen und Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Gebäude noch sanierfähig ist, prägen die Flutschadenregulierung.

Valerie Steinwachs zeigt in ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) die wichtigsten Aspekte auf und gibt Versicherungsnehmern Tipps für eine schnelle und zufriedenstellende Wiederherstellung.

 

6 Mai 2022

"Unseriöse Abfindungsangebote"

Das Versicherungsjournal berichtet über den Vortrag von Dr. Mark Wilhelm auf dem BF21-Schadenkongress 2022.

[...] Sehr kritisch äußerte sich hingegen Dr. Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Der Jurist vergleicht die Flutschadenregulierung mit dem Streit um die Betriebsschließungs-Versicherung (BSV).

[...] Laut Wilhelm habe es nach dem Starkregen „Bernd“ teilweise unseriöse Abfindungsangebote gegeben, die die Notlage der Hausbesitzer ausgenutzt hätten. Zudem habe es vielfach Auseinandersetzungen darüber gegeben, ob Gebäude überhaupt noch sanierungsfähig seien.

Trotz Digitalisierung wären wohl viele Schadenabteilungen durch den Kumulschaden überfordert gewesen, schätzt der Anwalt und fordert für jeden Schadenfall eine detaillierte und schnelle Einzelfallprüfung. [...]

Den vollständigen Veranstaltungsbericht lesen Sie hier: www.versicherungsjournal.de

 

2 Mai 2022

Haftpflichtexperte Dr. Jürgen Wolters schließt sich WILHELM an

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wolters (56) verstärkt zum 1. Mai 2022 als Of Counsel das Team von WILHELM Rechtsanwälte am Standort Düsseldorf. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht bringt Erfahrung und Expertise in der Regulierung von Haftpflicht- und Vermögensschäden mit. 

„Jürgen Wolters ist ein ausgewiesener Fachmann in allen Haftungs- und Versicherungsfragen sowie eine gestandene Beraterpersönlichkeit mit einem breiten Netzwerk und Renommee innerhalb der Versicherungswirtschaft. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit“, kommentiert Dr. Mark Wilhelm, Partner der Sozietät WILHELM den Neuzugang.  Bei WILHELM ergänzt Wolters als Berater die Praxisgruppen Litigation und Versicherungsrecht am Düsseldorfer Hauptsitz der Sozietät.

Als langjähriger Partner der Wirtschaftskanzleien Bach Langheid Dallmayr (BLD) sowie zuletzt Heuking Kühn Lüer Wojtek (seit 2018) beriet Wolters Mandanten insbesondere zu den Themen Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherungen. Von 2011 bis 2017 war der gebürtige Kölner zudem Teil des Managements des Versicherers Die Haftpflichtkasse VVaG – zunächst im Aufsichtsrat, ab 2016 als Mitglied des Vorstands und später als dessen Vorsitzender. Darüber hinaus leitete er mehrere Jahre lang die von ihm mitgegründete Deutsche Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht (DGVH e.V.).

 „Besonders der Wechsel der Perspektive hin zu einer auf die Versicherungsnehmer fokussierten Beratung reizt mich an der neuen Aufgabe“, erklärt Wolters. „Einen Schwerpunkt möchte ich auf die Haftpflichtabwehr setzen. Zu diesem Thema bleibe ich gleichermaßen Ansprechpartner der Versicherer wie auch Versicherungsnehmer.“ Neben der Streitbeilegung berät Wolters bei WILHELM künftig versicherte Unternehmen, Versicherungsmakler, Insurtechs und Versicherer zur Gestaltung von Versicherungsbedingungen und Spezialdeckungen sowie zu Aufsichts- und Managementfragen.

Wolters ist nicht der erste ehemalige Entscheidungsträger aus der Versicherungswirtschaft, der sich WILHELM Rechtsanwälte anschließt. Bereits seit 2017 ist der ehemalige weltweite Schadenchef des Industrieversicherers Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) Dr. Andreas Shell für WILHELM  als Of Counsel im Bereich Großschadenregulierung aktiv.

 

19 April 2022

Das Lieferkettengesetz: Herausforderung für das Risikomanagement

Beitrag von Dr. Mark Wilhelm und Stephan Best in der Versicherungspraxis 04/2022  

Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. International tätige Unternehmen müssen bis dahin ihr Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette neu strukturieren. Kommt es zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltverschmutzungen durch Zulieferer, drohen auch den Unternehmen hierzulande finanzielle Konsequenzen.

In ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) zeigen Dr. Mark Wilhelm und Stephan Best (Geschäftsführer der Palatina Versicherungsservice GmbH) die neuen Risiken und Möglichkeiten der Vorsorge auf.

 

5 April 2022

„Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“

Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zu den Haftungsregeln für das Management in Deutschland.

[...] Mark Wilhelm, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm, sieht darin ein aufkommendes Problem. Wenn Versicherer ahnen, dass die Deckungssumme nicht ausreicht, könnten sie das Verteilungsverfahren anwenden, bei dem etwa Abwehrkosten nur noch anteilig übernommen werden.

Nach Ansicht der Referenten empfiehlt es sich für einen solchen Fall eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen. „Sie kann die Deckungslücke schließen, die bei einer Unternehmens-D&O auftreten kann“, erklärte Hendricks. Die Politik könnte die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung hierzulande noch verbessern, sind die Experten überzeugt. „Ich würde mir wünschen, dass auch Leitungstätigkeiten genauso wie Wirtschaftsprüfertätigkeiten oder andere Berufsstände mit Haftungsbeschränkungen arbeiten“, sagte Maklerin Koch. Das würde die aktuelle Lage entschärfen, glaubt sie.

Anwalt Wilhelm hat einen anderen Vorschlag. Er ist der Ansicht, dass das Haftungssystem in Deutschland zu streng ist. „Unternehmerische Freiheiten und Managemententscheidungen werden dadurch behindert und sind nicht mehr produktiv“, betonte er. Wilhelm findet es zwar richtig, Fehler zu bestrafen, er hält die aktuelle Hürde aber für zu gering. Dass bereits leicht fahrlässige Handlungen Gegenstand von gerichtlichen Verfahren sind, sei nicht sinnvoll. „Wenn wir zurückkehren zu einer gewissen Fehlerfreude, hätten wir glaube ich mehr Innovation.“ [...]

Den vollständigen Bericht zur Veranstaltung "Breakfast Briefing: D&O aus Sicht der Betroffenen" finden Sie online unter www.versicherungsmonitor.de (Abo erforderlich)

 

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