Aktuelles
„Die streitgegenständlichen Klauseln sind so etwas wie der Standardfall"
[...] Der Bundesgerichtshof hat sich nach Einschätzung verschiedener Experten für die erste Verhandlung einen Fall ausgesucht, der musterhaft für den Streitkomplex BSV steht. Die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen orientieren sich an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur BSV von 2002. „Die streitgegenständlichen Klauseln sind also so etwas wie der Standardfall, obwohl es am Markt auch noch viele variierende Wortlaute gibt“, erläutert Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. [...]
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.versicherungswirtschaft-heute.de
Rechtsschutzversicherung: BGH erteilt Versicherern eine Absage
In einem aktuellen Urteil stellt der BGH fest: Für den Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung kommt es allein auf den Verstoß an, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner vorwirft, nicht auf die Vorwürfe der Gegenseite. Was das Urteil für die Praxis bedeutet, erläutern Jem Schyma und Malte Krohn in ihrer Kolumne für FOCUS Money unter www.versicherungsprofi.online
„Zentrale Frage ist, ob der BGH wie schon das OLG Karlsruhe eine strengere, also letztlich kundenfreundlichere AGB-Kontrolle vornehmen wird"
[...] Trotzdem sehen Juristen weiterhin realistische Chancen für Versicherungskunden. Diese Ansicht vertritt beispielsweise Dr. Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben einer Reihe von Verfahren in der Revision in Karlsruhe.
„Zentrale Frage ist, ob der BGH wie schon das OLG Karlsruhe eine strengere, also letztlich kundenfreundlichere AGB-Kontrolle vornehmen wird oder der Auslegung anderer Oberlandesgerichte folgen wird, die die Transparenz der BSV-Versicherungs-Bedingungen weniger kritisch sehen“, sagt Wilhelm.
Erstmals könne bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch der „relativ neue Paragraph 1a VVG Bedeutung bekommen“. Laut Wilhelm zwinge der dazu, das bestmögliche Interesse des Versicherungsnehmers zum Maßstab zumachen. [...]
Den vollständigen Bericht des Versicherungsjournals vom 13. Dezember 2021 lesen Sie online unter www.versicherungsjournal.de.
DSGVO: Keine Angst vor der gläsernen Versichertenakte
Der BGH räumt Versicherten gegenüber ihren Versicherern auf Grundlage der DSGVO weitreichende Auskunftsrechte ein. In seinem Beitrag erläutert Malte Krohn Hintergründe der Entscheidung und Konsequenzen für die internen Prozesse der Versicherer.
Ein Abstract des Beitrags finden Sie online unter www.versicherungswirtschaft-heute.de. Den vollständigen Text lesen Sie in der Dezember-Ausgabe der Versicherungswirtschaft.
WILHELM als WiWo-Top-Kanzlei ausgezeichnet
Neben unserer Sozietät nennt die WiWo zudem unseren Partner Dr. Fabian Herdter als einen der am häufigsten im Versicherungsrecht empfohlenen Rechtsanwälte. Das Ranking entstand auf Basis einer Befragung von rund 1.300 Juristen sowie der Bewertung durch eine Expertenjury.
Das vollständige Ranking aus der Wirtschaftswoche-Ausgabe 46/2021 vom 12. November 2021 finden Sie online unter www.wiwo.de
JUVE: WILHELM behauptet Platz unter den führenden Kanzleien
Das renommierte JUVE Handbuch listet unsere Sozietät auch 2021 unter den am häufigsten empfohlenen Kanzleien im Versicherungsrecht. Die Redaktion schreibt: "Die Düsseldorfer Versicherungsboutique ist so klar wie nur wenige Wettbewerber an der Seite von Versicherungsnehmern positioniert. [...] Dass die Kanzlei im streitigen Bereich gut aufgestellt ist, zeigt u.a. ihre Einbindung in den Prozess Eileen Funke als Witwe des ehem. HRE-Vorstands Georg Funke bei Abwehr von Organhaftungsansprüchen im Hypo-Real-Estate-KapMuG-Verfahren. Auf die starke Nachfrage reagierte die Kanzlei mit einem deutl. Wachstum auf Associate-Ebene."
Die vollständige Rezension ist in der Online-Version des Handbuchs auf www.juve.de abrufbar.
Geständnisse eines Versicherers
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass Versicherer ihre Kunden über die Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) informieren müssen. Warum das Urteil die Position von Versicherungsnehmern deutlich stärkt, erläutern Jem Schyma und Malte Krohn in ihrer Kolumne für den FOCUS Money Versicherungsprofi, nachzulesen unter www.versicherungsprofi.online
Bestrittene Forderungen und deren (Wieder-)Einschluss unter den Deckungsschutz der Warenkreditversicherung
Der Deckungsschutz der Warenkreditversicherung umfasst regelmäßig nur unbestrittene Forderungen. Problematisch ist, dass bestrittene Forderungen selbst dann ein Risiko für den Versicherungsschutz darstellen können, wenn der Versicherungsnehmer die Forderung letztlich erfolgreich gerichtlich durchsetzt, wie Petra Ruf in ihrem Beitrag (untenstehend sowie hier zum Download) erläutert.