BaFin verschärft Anforderungen an Aufsichts- und Verwaltungsräte

Dienstag, April 2, 2013 Veröffentlichungen

Beitrag von Dr. Friedrich Isenbart in Versicherungswirtschaft 7/2013

Als Reaktion auf die Finanzkrise erließ der Gesetzgeber im Juli 2009 Regelungen zur Kontrolle der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten von Kredit- und Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt seither Anzeigepflichten, Anforderungen an die Sachkunde und die Zuverlässigkeit sowie Sanktionsmaßnahmen, wenn Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Zur Konkretisierung der Anforderungen veröffentlichte die BaFin 2010 ein erstes Merkblatt.

In der neuen, im Dezember 2012 veröffentlichten Fassung des Merkblatt verschärft die BaFin die Anforderungen an Aufsichts- und Verwaltungsräte noch einmal. Unbestimmte Regelungen werfen Fragen auf, wie Dr. Friedrich Isenbart herausstellt.

 

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