Mittwoch, Oktober 12, 2011
Pressemitteilungen
Mit Urteil vom 12. Oktober 2011 nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) zur unterlassenen Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Stellung.
Regeln die Versicherer die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung nicht nach dem neuen VVG, so ist die Regelung der Obliegenheit insgesamt unwirksam. Ein Verstoß gegen die Obliegenheit ist dann folgenlos und der Versicherer muss leisten.
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